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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.06.1993 - 3 B 93.48   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,37335
VGH Bayern, 23.06.1993 - 3 B 93.48 (https://dejure.org/1993,37335)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.06.1993 - 3 B 93.48 (https://dejure.org/1993,37335)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 3 B 93.48 (https://dejure.org/1993,37335)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273

    Note "ungenügend" in der Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Verwendung nicht …

    Die Kammer folgt der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach § 11 Abs. 1 JAPO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage hat (damals Art. 19 Abs. 2 und 115 Abs. 2 Satz 2 BayBG, vgl. ständige Rspr. des BayVGH, vgl. U.v. 23.7.1993 - 3 B 93.48 - BeckRS 1993, 10970 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 28.1.1988 - Vf. 13 VII/86 - BayVBl 1988, 238 m.w.N.).

    Dass der Verordnungsgeber es nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 JAPO dem Prüfungsausschuss überlassen hat, die zugelassenen Hilfsmittel festzulegen und dass diese Festlegung in Form einer Bekanntmachung erfolgt, die jedem Prüfling mit der Zulassung zur Prüfung zur Kenntnis gebracht wird, begegnet jedenfalls keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.1993 - 3 B 93.48 - BeckRS 1993, 10970).

    Soweit es in § 11 JAPO um den Besitz oder die Benutzung unzulässiger Hilfsmittel geht, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Verwendung in der Prüfungsordnung rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.1993 - 3 B 93.48 - BeckRS 1993, 10970).

    Nachdem eine Vielzahl von Unterschleif- oder Täuschungshandlungen möglich ist, die in einer Verordnung nicht im Einzelnen vollständig und abschließend geregelt werden können, ist die Entscheidung des Verordnungsgebers für einen unbestimmten Rechtsbegriff nicht zu beanstanden, zumal wenn - wie hier - darunter bestimmte Verhaltensweisen fallen und der Betroffene sein Verhalten danach ausrichten kann (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.1993 - 3 B 93.48 - BeckRS 1993, 10970).

    In Zweifel über die Zulässigkeit des Umfangs handschriftlicher Eintragungen hat er zur Wahrung gleicher äußerer Prüfungsbedingungen im eigenen Interesse auf Eintragungen zu verzichten (vgl. BayVGH, U.v. 3.7.1993 - 3 B 93.48 - BeckRS 1993, 10970 zur Bestimmung des Begriffs "kurze Bemerkung").

    Auslegungsschwierigkeiten führen grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit der Bestimmung (vgl. BayVGH, U.v. 3.7.1993 - 3 B 93.48 - BeckRS 1993, 10970).

  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 7 ZB 19.939

    Besitz eines nichtzugelassenen Hilfsmittels in der Ersten Juristischen …

    Rn. 34 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs genügt die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 JAPO den Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. z.B. zu der wortgleichen Vorgängervorschrift des § 31 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vom 26.11.1985 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 1.6.1990 BayVGH, U.v. 3.7.1993 - 3 B 93.48 - BeckRS 1993, 970).

    Frage 2 ist bereits - wie ausgeführt - in der Rechtsprechung geklärt (…vgl. BVerfG, B.v. 28.11.1991 - 2 BvR 1772.89 - juris Rn. 4;… B.v. 4.6.2012 - 2 BvL 9/08 juris Rn. 102, 106; BayVGH, U.v. 3.7.1993 - 3 B 93.48 - BeckRS 1993, 970).

  • VGH Bayern, 21.01.2016 - 7 BV 15.1233

    Besitz einer nicht zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung während der …

    Rn. 16 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bestehen keine Bedenken, dass die Vorschrift des § 11 Abs. 1 JAPO den Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit genügt (z. B. zu der wortgleichen Vorgängervorschrift des § 31 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vom 26.11.1985 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 1.6.1990 BayVGH, U. v. 3.7.1993 - 3 B 93.48).
  • VGH Bayern, 19.03.2004 - 7 BV 03.1953

    Zweite Juristische Staatsprüfung, Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung; …

    Insbesondere hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 23.6.1993 Az. 3 B 93.48) bereits zutreffend festgestellt, dass sich den beiden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 und BVerfGE 84, 59) (neuere) Ausführungen zur Bestimmtheit von Ermächtigungsgrundlagen für Prüfungsordnungen nicht entnehmen lassen.

    Hierunter fallen etwa besondere Bestimmungen über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Prüfungsvorschriften (vgl. BayVGH v. 23.6.1993 Az. 3 B 93.48).

  • VG München, 22.01.2008 - M 4 K 07.5074

    § 11 Abs. 1 Satz 3 JAPO 2003 ist verfassungsrechtlich unproblematisch, …

    Das entspricht der Rechtsprechung des BayVGH, der in seiner Entscheidung vom 16. Juni 1993 (Az.: 3 B 93.48) zu dieser Frage folgendes ausgeführt hat:.

    Es ist Sache des Prüflings, dafür zu sorgen, dass in seinen zulässigen Hilfsmitteln keine Einlageblätter etc. enthalten sind, die nach der Hilfsmittelbekanntmachung in der Prüfung nicht verwendet werden dürfen (vgl. etwa BayVGH v. 16.6.1993, Az.: 3 B 93.48).

  • VGH Bayern, 07.03.2005 - 7 ZB 04.945

    Zweite Juristische Staatsprüfung, Unterschleif durch verbotene Hilfsmittel, keine …

    Das Verwaltungsgericht hat unter Heranziehung der einschlägigen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 3.6.1993 Az. 3 B 93.48) sowie des Bayer. Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung vom 28.1.1988 BayVBl 1988, 238, jeweils m.w.N.), zutreffend entschieden, dass § 31 Abs. 1 JAPO in der hier einschlägigen Fassung vom 16. April 1983 (GVBl S. 335) eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage in Art. 19 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Satz 2 BayBG hat.

    Es hat ebenso zutreffend unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (insbesondere Urteil vom 3.6.1993 a.a.O., S. 12 ff.) dargelegt, dass die Hilfsmittelbekanntmachung auch diesbezüglich rechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • VGH Bayern, 19.12.2022 - 7 B 21.3133

    Bewertung einer Leistung in der mündlichen Prüfung im Ersten Juristischen …

    Rn. 38 c) Grundsätzliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 11 Abs. 1 Satz 1 JAPO bestehen nicht (vgl. grundlegend zur wortgleichen Vorgängervorschrift des § 31 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen v. 26.11.1985 i.d.F. der Änderungsverordnung v. 1.6.1990 BayVGH, U.v. 3.7.1993 - 3 B 93.48 - n.v. sowie BVerwG, B.v. 1.8.1994 - 6 B 64.93 - BayVBl 1995, 350).
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