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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,545
BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99 (https://dejure.org/1999,545)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 (https://dejure.org/1999,545)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1999 - 3 B 94.99 (https://dejure.org/1999,545)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FeV § 40, Anlage 13; StVZO § 31 a
    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 386
 
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Wird zitiert von ... (236)

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht …

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Verstoß zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister mit mindestens einem Punkt führt (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 17.5.1995, 11 C 12.94, BVerwGE 98, 227, juris Rn. 10; Beschl. v. 9.9.1999, 3 B 94.99, juris Rn. 2; OVG Münster…, Beschluss vom 21.3.2016, 8 B 64/16, juris Rn. 31;… OVG Lüneburg, Urt. v. 8.7.2014, 12 LB 76/14, juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer …

    Rn. 35 OVG NRW, Urteil vom 29. April 1999 - 8 A 699/97 -, a.a.O., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23

    Führen eines Fahrtenbuchs; Preisgabe von persönlichen Daten an die Polizei- oder …

    Im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen bleibt erneut darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bereits die erstmalige Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die - wie hier - mit einem Punkt im Verkehrszentralregister zu bewerten ist, einen hinreichend gewichtigen Verkehrsverstoß begründet, der die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO dem Grunde nach rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94/99 -, juris Rn. 2; zuletzt: BVerwG…, Urteil vom 2. Februar 2023 - 3 C 14/21 -, juris Rn. 20).

    Dass es zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein mag, ist für die Einstufung als hinreichend gewichtiger Verkehrsverstoß im Rahmen des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO daher ebenso unerheblich wie die Frage, ob dem Adressat der Fahrtenbuchanordnung bereits in der Vergangenheit Verkehrsverstöße zur Last gelegt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94/99 -, juris Rn. 2; BVerwG…, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, juris Rn. 9;… ferner Siegmund, in: Freymann/Wellner [Hrsg.], jurisPK, Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 31a StVZO Rn. 29).

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