Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.05.1998 - 3 B 95.3756 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 361/15
Der Festsetzung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten; …
In einem solchen Verhältnis kann die Beklagte als ehemalige Dienstherrin des Klägers ihren Rückforderungsanspruch wegen - ihrer Ansicht nach - zu viel gezahlter Aufwandsentschädigung aber durch Erlass eines Verwaltungsakts (Rückforderungsbescheid) geltend machen, weswegen sie gerichtlicher Hilfe nicht bedarf mit der Folge, dass ihr für die Widerklage das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (…vgl. zur Unstatthaftigkeit der Widerklage in diesem Fall: Ortloff/Riese in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 29. EL., Stand: Oktober 2015 § 89 VwGO, Rn. 12; so auch BayVGH, Beschluss vom 5. Mai 1998 - 3 B 95.3756 -, juris, Rn. 24; OVG Nds., Urteil vom 14. Mai 1984 - 8 A 23/83 -, NJW 1984, 2653 und juris). - VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 BV 07.1268
Zum Erlöschen des Rückforderungsanspruchs nach § 12 Abs. 2 BBesG bei einem …
Hier geht jedoch Art. 71 AGBGB als spezielle Vorschrift vor (…so auch Schwegmann/Summer a.a.O.;… BVerwGE vom 25.11.1982 a.a.O.; VG München vom 25.4.2006 Az. M 5 K 05.5525; BayVGH vom 5.5.1998 Az. 3 B 95.3756 offen gelassen).
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