Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.02.1998 - 3 B 96.1781 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Würzburg, 18.01.2011 - W 1 K 10.399
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Anwendung von Ruhensvorschriften; …
Rn. 23 Zuzugestehen ist allerdings, dass die Einbeziehung von Zeitzuschlägen wohl im Widerspruch steht mit der zu § 53 SVG a.F. (in der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung) ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG v. 18.02.1981, 6 C 69.79, ZBR 1981, 321 f.; v. 08.07.1970, VI C 37.66, juris; BayVGH v. 26.02.1998, 3 B 96.1781, juris).Damit spricht Überwiegendes dafür, dass es nach der jetzt geltenden gesetzlichen Regelung nicht mehr darauf ankommen kann, ob das bei der Ruhensregelung anzurechnende Einkommen auf einer "normalen" oder "auf einer über das normale Maß hinausgehenden Arbeitsleistung" beruht (so noch BVerwG v. 18.02.1981, a.a.O. sowie BayVGH v. 26.02.1998, a.a.O.).
Das vorliegende Urteil weicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 18.02.1981, 6 C 69.79, ZBR 1981, 321 f.; v. 08.07.1970, VI C 37.66, juris) sowie des BayVGH (B v. 26.02.1998, 3 B 96.1781, juris) ab.
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