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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.08.1999 - 3 B 96.3154   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,44451
VGH Bayern, 30.08.1999 - 3 B 96.3154 (https://dejure.org/1999,44451)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.1999 - 3 B 96.3154 (https://dejure.org/1999,44451)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 1999 - 3 B 96.3154 (https://dejure.org/1999,44451)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG München, 03.09.2015 - M 5 E 15.2998

    Dienstpostenbesetzung; Anfechtung der dienstlichen Beurteilung; Plausibilisierung

    Denn die streitgegenständliche, auf einen späteren Zeitraum bezogene, Beurteilung stellt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Fortschreibung der früheren Beurteilungen dar und kann deshalb selbst bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage schlechter ausfallen, als eine vorangegangene (BayVGH, U.v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris m.w.N.).
  • VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 1 K 19.00376

    Erfolglose Einwendungen gegen eine periodische dienstliche Beurteilung

    Rn. 124 Die streitgegenständliche dienstliche Beurteilung stellt nicht die Fortschreibung der früheren periodischen Beurteilung dar und kann deshalb selbst bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage schlechter ausfallen als die vorangegangene Beurteilung (vgl. BayVGH, U.v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 19;… VG München, B.v. 3.9.2015 - M 5 E 15.2998 - juris Rn. 33 ff.).
  • VG Bayreuth, 02.06.2020 - B 5 K 18.245

    Dienstliche Beurteilung rechtmäßig

    Die streitgegenständliche Beurteilung stellt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Fortschreibung der früheren Beurteilungen dar und kann deshalb selbst bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage gleich gut oder sogar schlechter ausfallen, als eine vorangegangene (vgl. BayVGH, U.v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 24.11.2009 - W 1 K 09.572

    Dienstliche Beurteilung; Überprüfungsvermerk; personenbezogene Vorabsprachen; …

    Vom Erstbeurteiler festgestellte Mängel können stärker gewichtet (BayVGH v. 28.06.2000 Az. 3 B 96.1779 - juris), das Gesamturteil kann aufgrund einer Neugewichtung der unveränderten Einzelbewertungen unter Anlegung eines strengeren Bewertungsmaßstabs herabgesetzt werden (BayVGH v. 30.08.1999 Az: 3 B 96.3154 - juris).
  • VG München, 08.01.2014 - M 5 K 13.771

    Dienstliche Beurteilung; Gymnasiallehrerin; Überprüfung; Ministerialbeauftragter; …

    Daher kommt auch der für die Überprüfung der dienstlichen Beurteilung zuständigen Behörde ein eigenständiger Beurteilungsspielraum zu (BayVGH, U.v. 30.08.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Augsburg, 03.03.2016 - Au 2 K 15.1741

    Dienstliche Beurteilung einer Polizeibeamtin

    Denn die streitgegenständliche, auf einen späteren Zeitraum bezogene Beurteilung stellt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Fortschreibung der früheren Beurteilungen dar und kann deshalb selbst bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage gleich gut oder sogar schlechter ausfallen, als eine vorangegangene (vgl. BayVGH, U. v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 2 K 15.519

    Dienstliche Beurteilung eines Polizeioberkommissars

    Denn diese ist auf einen späteren Zeitraum bezogen und stellt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Fortschreibung der früheren Beurteilungen dar; sie kann deshalb, bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage, gleich gut oder sogar schlechter ausfallen als eine vorangegangene dienstliche Beurteilung (vgl. BayVGH, U.v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 27.10.2011 - Au 2 K 10.117

    Auch wenn die Überprüfungsbehörde im Verfahren nach § 53 Abs. 2 LbV a.F. …

    Dieser kommt dabei ein eigenständiger, vom Gericht nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, der es grundsätzlich auch ermöglicht - wie hier geschehen - die Beurteilung in eigener Zuständigkeit abzuändern sowie eine eventuell vorgegebene Beurteilungsquote bzw. Richtwerte anzuwenden (vgl. hierzu z.B. BayVGH vom 28.6.2000 Az. 3 B 96.1779 RdNr. 28; vom 30.8.1999 Az. 3 B 96.3154 RdNr. 15; VG München vom 17.8.2010 Az. M 5 K 09.3727 RdNr. 19; VG Ansbach vom 18.6.2002 Az. An 1 K 00.790 RdNr. 25).
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