Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.08.1999 - 3 B 96.3154 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG München, 03.09.2015 - M 5 E 15.2998
Dienstpostenbesetzung; Anfechtung der dienstlichen Beurteilung; Plausibilisierung
Denn die streitgegenständliche, auf einen späteren Zeitraum bezogene, Beurteilung stellt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Fortschreibung der früheren Beurteilungen dar und kann deshalb selbst bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage schlechter ausfallen, als eine vorangegangene (BayVGH, U.v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris m.w.N.). - VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 1 K 19.00376
Erfolglose Einwendungen gegen eine periodische dienstliche Beurteilung
Rn. 124 Die streitgegenständliche dienstliche Beurteilung stellt nicht die Fortschreibung der früheren periodischen Beurteilung dar und kann deshalb selbst bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage schlechter ausfallen als die vorangegangene Beurteilung (vgl. BayVGH, U.v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 19;… VG München, B.v. 3.9.2015 - M 5 E 15.2998 - juris Rn. 33 ff.). - VG Bayreuth, 02.06.2020 - B 5 K 18.245
Dienstliche Beurteilung rechtmäßig
Die streitgegenständliche Beurteilung stellt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Fortschreibung der früheren Beurteilungen dar und kann deshalb selbst bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage gleich gut oder sogar schlechter ausfallen, als eine vorangegangene (vgl. BayVGH, U.v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 19 m.w.N.).
- VG Würzburg, 24.11.2009 - W 1 K 09.572
Dienstliche Beurteilung; Überprüfungsvermerk; personenbezogene Vorabsprachen; …
Vom Erstbeurteiler festgestellte Mängel können stärker gewichtet (BayVGH v. 28.06.2000 Az. 3 B 96.1779 - juris), das Gesamturteil kann aufgrund einer Neugewichtung der unveränderten Einzelbewertungen unter Anlegung eines strengeren Bewertungsmaßstabs herabgesetzt werden (BayVGH v. 30.08.1999 Az: 3 B 96.3154 - juris). - VG München, 08.01.2014 - M 5 K 13.771
Dienstliche Beurteilung; Gymnasiallehrerin; Überprüfung; Ministerialbeauftragter; …
Daher kommt auch der für die Überprüfung der dienstlichen Beurteilung zuständigen Behörde ein eigenständiger Beurteilungsspielraum zu (BayVGH, U.v. 30.08.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 15 f.). - VG Augsburg, 03.03.2016 - Au 2 K 15.1741
Dienstliche Beurteilung einer Polizeibeamtin
Denn die streitgegenständliche, auf einen späteren Zeitraum bezogene Beurteilung stellt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Fortschreibung der früheren Beurteilungen dar und kann deshalb selbst bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage gleich gut oder sogar schlechter ausfallen, als eine vorangegangene (vgl. BayVGH, U. v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 19 m. w. N.). - VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 2 K 15.519
Dienstliche Beurteilung eines Polizeioberkommissars
Denn diese ist auf einen späteren Zeitraum bezogen und stellt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Fortschreibung der früheren Beurteilungen dar; sie kann deshalb, bei gleichbleibender Leistung und Vergleichsgrundlage, gleich gut oder sogar schlechter ausfallen als eine vorangegangene dienstliche Beurteilung (vgl. BayVGH, U.v. 30.8.1999 - 3 B 96.3154 - juris Rn. 19 m. w. N.). - VG Augsburg, 27.10.2011 - Au 2 K 10.117
Auch wenn die Überprüfungsbehörde im Verfahren nach § 53 Abs. 2 LbV a.F. …
Dieser kommt dabei ein eigenständiger, vom Gericht nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, der es grundsätzlich auch ermöglicht - wie hier geschehen - die Beurteilung in eigener Zuständigkeit abzuändern sowie eine eventuell vorgegebene Beurteilungsquote bzw. Richtwerte anzuwenden (vgl. hierzu z.B. BayVGH vom 28.6.2000 Az. 3 B 96.1779 RdNr. 28; vom 30.8.1999 Az. 3 B 96.3154 RdNr. 15; VG München vom 17.8.2010 Az. M 5 K 09.3727 RdNr. 19; VG Ansbach vom 18.6.2002 Az. An 1 K 00.790 RdNr. 25).
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