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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1977 - III B 96.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,49
BVerwG, 15.12.1977 - III B 96.76 (https://dejure.org/1977,49)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1977 - III B 96.76 (https://dejure.org/1977,49)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - III B 96.76 (https://dejure.org/1977,49)
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Wird zitiert von ... (105)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.01.1975 - III C 42.73

    Einbeziehung von vorweggenommenen Vertreibungsschäden in den Lastenausgleich - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76
    Die Rüge, das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1975 - BVerwG III C 42.73 - (BVerwGE 47, 304 [BVerwG 23.01.1975 - III C 42/73] = Buchholz 427.207 § 5 Nr. 45 = RzW 1975, 284 = ZLA 1975, 134) ab und beruhe hierauf (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), ist unbegründet.

    Da nach alledem das angefochtene Urteil nicht von BVerwGE 47, 304 [BVerwG 23.01.1975 - III C 42/73] abweicht, kann es nicht auf der gerügten Abweichung beruhen, ganz abgesehen davon, daß unabhängig davon das Urteil schon deshalb Bestand haben müßte, weil das Verwaltungsgericht auch den anspruchsbegründenden Tatbestand einer "Entziehung" im Sinne des § 1 der 7. FeststellungsDV verneint hat und die hier gegen geführten Angriffe, wie nachstehend noch dargelegt ist, gleichfalls nicht durchgreifen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in zahlreichen Entscheidungen (vgl. die Nachweise in BVerwGE 47, 304 [BVerwG 23.01.1975 - III C 42/73]) klargestellt, daß ein Verfolgter, der nach dem Gesetzeswortlaut (§ 5 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV) bei Beginn der Verfolgungszeit (der gemäß § 1 der 7. FeststellungsDV in keinem Fall vor dem 30. Januar 1933 angenommen werden kann) die deutsche Volkszugehörigkeit besessen haben muß, das dafür erforderliche Bekenntnis nur bis unmittelbar vor dem 30. Januar 1933 abzulegen brauchte.

  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76
    Ist aber ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. August 1973 - BVerwG IV B 13.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 115]; BFH, Beschluß vom 2. Mai 1974 - IV B 3/74 - [BFHE 112, 337]; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rdnrn. 79 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76
    Ist aber ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. August 1973 - BVerwG IV B 13.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 115]; BFH, Beschluß vom 2. Mai 1974 - IV B 3/74 - [BFHE 112, 337]; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rdnrn. 79 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Im Hinblick auf diese Rechtslage kommt es auf die von der Beschwerde unter I. 4. in bezug auf die vom Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils hilfsweise angestellten Erwägungen zur Unbegründetheit des Feststellungsantrags gemäß § 132 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 VwGO erhobenen Verfahrens- und Divergenzrügen rechtlich nicht an (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

    Ist ein Urteil aber - wie im vorliegenden Fall - nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - ; vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85

    Nachholung der Anhörung - Betroffener - Widerspruchsverfahren - Verwaltungsakt - …

    Die Zulassung der Revision wegen einer die Entscheidung nicht tragenden Rechtsfrage kommt aber nicht in Betracht (vgl. Beschluß vom 22. März 1983 - BVerwG 2 B 5.83 - unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - ).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - in Buchholz 310 § 132 Nr. 158; Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - in Buchholz 310 § 132 Nr. 176; Beschluß vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 -) kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt.
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