Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.07.2000 - 3 B 97.1874 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 10.12.2013 - 3 ZB 09.531
Hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der FHVR; Regellehrverpflichtung; …
Dass es dabei innerhalb des Studienjahrs zu Mehrbelastungen einzelner Dozenten kommen kann, ist der Lehrtätigkeit an der FHVR wesensimmanent, ändert aber nichts daran, dass - ebenso wie für Hochschuldozenten (vgl. BayVGH U.v. 27.7.2000 - 3 B 97.1874 - juris Rn. 38) - auch für die hauptamtlichen Fachhochschullehrer in dem durch die RLV 2004 aufgestellten Rahmen die regelmäßige wöchentliche beamtenrechtliche Arbeitszeit gilt (…VG Bayreuth U.v. 6.9.2002 a.a.O. Rn. 47;… VG München B.v. 17.10.2003 - M 5 E 03.4291 - juris Rn. 21). - VG Freiburg, 20.11.2003 - 9 K 910/03
Zeitlicher Umfang der Lehrverpflichtung für wissenschaftlichen Mitarbeiter
Mit dieser Verpflichtung korrespondiert sein Recht gegenüber dem Dienstherrn, von diesem zu Lehrveranstaltungsstunden nur in dem nach der Lehrverpflichtungsverordnung zulässigen Rahmen herangezogen zu werden; § 1 Abs. 1 Nr. 6 (1) LVVO prägt das Amt des Klägers und seinen Anspruch auf amtsgemäße Beschäftigung (vgl. dazu VGH München, Urt. v. 27.7.2000 - 3 B 97.1874 -). - VG Augsburg, 23.02.2010 - Au 2 S 09.1765
Versetzung eines verbeamteten wissenschaftlichen Mitarbeiters einer Universität …
Damit ist der Aufgabenkreis des Antragstellers seither auf eine überwiegend lehrende Tätigkeit reduziert, nachdem die hauptsächlich wissenschaftlich orientierte Ausrichtung seines bisherigen Aufgabenbereichs kein Bestandteil des neuen Amtes ist (vgl. Art. 24 Abs. 3 BayHSchPG; vgl. zu den genannten Ämtern auch BayVGH vom 27.7.2000, Az.: 3 B 97.1874 - juris).
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