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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.06.2003 - 3 B 97.345   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,60759
VGH Bayern, 12.06.2003 - 3 B 97.345 (https://dejure.org/2003,60759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.06.2003 - 3 B 97.345 (https://dejure.org/2003,60759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 3 B 97.345 (https://dejure.org/2003,60759)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 22/05

    Anspruch eines Vaters auf Kostenübernahme für die Unterkunft und Verpflegung …

    Mit dem Beklagten und der Rechtsprechung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 28.10.2002 - 3 B 98.1885 -, zitiert nach Juris, RdNr. 19 des Langtextes und Beschl. v. 12.06.2003 - 3 B 97.345 -, zitiert nach Juris, RdNr. 35 des Langtextes) geht der Senat deshalb davon aus, dass als Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Beihilfe zur Unterbringung des Sohnes des Klägers in der Zeit vom 11. Mai 1992 bis zum 31. Dezember 1993 die Richtlinien Heimunterbringung (RiHU) des Beklagten in Betracht kommen, die in der Fassung des Standes vom 2. Februar 1993 in Anlehnung an die Beihilfevorschriften des Bundes inhaltlich bereits seit dem 1. Januar 1992 zur Anwendung gebracht wurden.

    Im Gegensatz zu der Auffassung insbesondere des 3. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschl. v. 28.10.2002 - 3 B 98.1885 -, zitiert nach Juris, RdNr. 22 des Langtextes, sowie Beschl. v. 12.06.2003 - 3 B 97.345 -, zitiert nach Juris, RdNr. 42 des Langtextes) sowie des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (…Urt. v. 14.05.1997 - 12 A 897/95 -, zitiert nach Juris, RdNr. 33 des Langtextes) dient eine Einrichtung allerdings nicht erst dann a u c h der dauernden Unterbringung und Pflege körperlich oder geistig Kranker, wenn der Pflegezweck oder die Erbringung pflegerischer Betreuungsmaßnahmen überwiegt bzw. im Vordergrund steht.

    Dem lässt sich nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass sich dann, wenn im Rahmen eines "ganzheitlichen Ansatzes" unausscheidbar verschiedene nicht der Grund- und Behandlungspflege zuzuordnende Zwecke in die Betreuungskosten eingegangen seien, das Problem stelle, wie die Beihilfe von dem auf diese entfallenden Kostenanteil entlastet werden solle (so aber: Bay VGH, Beschl. v. 12.06.2003 - 3 B 97.345 -, zitiert nach Juris, RdNr. 49 des Langtextes).

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