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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.08.2002 - 3 B 98.416   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,57687
VGH Bayern, 12.08.2002 - 3 B 98.416 (https://dejure.org/2002,57687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2002 - 3 B 98.416 (https://dejure.org/2002,57687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2002 - 3 B 98.416 (https://dejure.org/2002,57687)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG München, 06.11.2008 - M 21 E 08.3303

    Konkurrentenstreit; Ausschreibungspflicht; dienstliche Beurteilung

    Dass der bereits pensionierte frühere Hauptabteilungsleiter … sich außerstande sah, einen Beurteilungsbeitrag zur Verfügung zu stellen, weil der maßgebliche Zeitraum schon recht lange zurückliegt, ist hinzunehmen (zu der Problematik einer unvermeidbaren Beurteilungslücke bei Erstellung einer Regelbeurteilung vgl. BayVGH vom 12.08.2002 Az.: 3 B 98.416 - juris).
  • VG Gera, 12.03.2025 - 1 E 982/24

    Einstweiliger Rechtsschutz - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer …

    Demgemäß müssen etwa bei der Beurteilung eines Lehrers erforderliche Unterrichtsbesuche innerhalb des Beurteilungszeitraums stattfinden (OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. November 2017 - 2 A 10761/17 -, juris, Rn. 59; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. August 2002 - 3 B 98.416 -, juris, Rn. 40; Schleswig-Holsteinisches VG…, Beschluss vom 6. Januar 2021 - 12 B 87/20 -, juris, Rn. 29).
  • VG Ansbach, 21.09.2010 - AN 1 K 10.00033

    Beamtenrecht; Anlassbeurteilung 2009

    Ein weiterer Unterrichtsbesuch, der im Zweifel angezeigt gewesen wäre, kann nunmehr wegen des zwischenzeitlich abgelaufenen Beurteilungszeitraums nicht mehr nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B. v. 13.10.2008, 3 B 06.2505; B. v. 12.8.2002, 3 B 98.416; B. v. 21.1.1999, 3 B 96.1905, DÖD 2000, 159 ff.).
  • VGH Bayern, 13.10.2008 - 3 B 06.2505

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag

    Der am 1. Dezember 2004 durchgeführte Unterrichtsbesuch kann nicht berücksichtigt werden, weil er nicht in den Beurteilungszeitraum fällt (vgl. zu dieser Problematik auch Beschluss des Senats vom 12.8.2002, Az.: 3 B 98.416).
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