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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 04.05.2000 - 3 Bs 422/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13195
OVG Hamburg, 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 (https://dejure.org/2000,13195)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 (https://dejure.org/2000,13195)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 3 Bs 422/98 (https://dejure.org/2000,13195)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzfähigkeit von Abschiebungskosten; Bestimmung des richtigen Antrags im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Fall der Einforderung von Abschiebungskosten; Rechtliche Einordnung von Abschiebungskosten; Begriff der "öffentlichen Abgaben und Kosten"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 780
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 14.02.2008 - 3 EO 838/07

    Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht; Feuerwehr; …

    Nach dem Rechtsschutzkonzept des § 80 VwGO soll jedoch gerade nicht jede Geldforderung eines Hoheitsträgers schon kraft Gesetzes sofort vollziehbar sein, zumal die Bestimmung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO die "Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten", nicht hingegen pauschal die "Anforderung von Geldleistungen" erfasst (…vgl. Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rn. 113 m. w. N.; ferner Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4. Mai 2000 - 3 Bs 422/98 - DÖV 2000, 780 m. w. N.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 1999 - 4 B 99.99 - LKV 2000, 313).
  • OVG Hamburg, 03.11.2005 - 3 Bs 566/04

    Keine aufschiebende Wirkung für Widerspruch gegen Bescheid betreffend die …

    Die durch ihn erzielten Einnahmen können einer ordnungsmäßigen Haushaltsplanung zu Grunde gelegt werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2000, DÖV 2000 S. 780, 781).

    Es ist andererseits unerheblich, dass der Gemeinkostenzuschlag nach § 5 Abs. 5 GebG nicht zu den Gebühren und Auslagen gehört, die in einem förmlichen Verwaltungsverfahren entstehen (…vgl. u.a. VGH München, Beschl. v. 6.9.2000, BayVBl 2001, S. 55; dagegen OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2000, DÖV 2000 S. 780, 781).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06

    Zur Frage der sofortigen Vollziehbarkeit eines Leistungsbescheids über die Kosten …

    Hierunter sind - nach Maßgabe der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13.04.1995 - 2 S 3/95 -, NVwZ-RR 1995, 575; OVG Hamburg, Beschluss vom 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 -, NVwZ-Beilage 2000, 146 ) - die in einem Verwaltungsverfahren nach tariflichen Vorgaben oder doch leicht erkennbaren Merkmalen erhobenen (Verwaltungs-)Gebühren nebst den mit ihnen verbundenen Auslagen zu verstehen.
  • VG Chemnitz, 29.11.2000 - 4 K 2137/00

    Kosten der Abschiebung als "öffentliche Abgaben und Kosten" i.S.d. § 80 Abs. 2 …

    Die zu erwartenden Einnahmen müssen geeignet sein, in die Haushaltsplanung der Träger öffentlicher Gewalt eingestellt zu werden (vgl. HambOVG, Beschluss v. 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 -, DÖV 2000, S. 780 [OVG Hamburg 04.05.2000 - 3 Bs 422/98] [781]).

    Sie können nur im geringen Umfang zur Haushaltsdeckung der öffentlichen Hand beitragen, da sie weder hinsichtlich ihres Entstehens voraussehbar noch in ihrer Größenordnung hinreichend kalkulierbar sind (so auch HambOVG, Beschluss v. 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 -, DÖV 2000, S. 780 [OVG Hamburg 04.05.2000 - 3 Bs 422/98] [781]).

    Der durch § 11 SächsVwVG geregelte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen soll lediglich verhindern, dass der Pflichtige durch Einlegung der Rechtsmittel die Vollstreckung verhindert und sich somit seiner Pflicht zumindest auf Dauer entzieht (vgl. HambOVG, Beschluss v. 04.05.2000 - 3 Bs 422/98 -, DÖV 2000, S. 780 [OVG Hamburg 04.05.2000 - 3 Bs 422/98] [782]).

  • OVG Sachsen, 18.10.2000 - 1 BS 239/00
    In diesem Fall würde § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ganz allgemein der vereinfachten Abwicklung von Geldleistungsansprüchen der öffentlichen Hand dienen (vgl. jüngst HambOVG, Beschl. v. 4.5.2000, DÖV 2000, 780).

    Deshalb werden nur solche Einnahmen erfasst, auf die die öffentliche Hand zur Aufgabenerfüllung allgemein angewiesen ist und die für die Einstellung in deren Haushaltsplanung geeignet sind (zuletzt HambOVG, Beschl. v. 4.5.2000, aaO. S. 781 mwN).

  • VG Magdeburg, 24.04.2012 - 9 B 290/11

    Kosten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Denn es handelt sich aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit der Behörde um normativ bestimmte Gebühren (vgl. nur: Hamburgisches OVG, Beschluss v. 04.05.2000, 3 Bs 422/98; juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 2443/01

    Abschiebungskosten - aufschiebende Wirkung gegen Anordnung einer …

    Demzufolge entspricht es etwa, soweit ersichtlich, mittlerweile allgemeiner Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass Abschiebungskosten keine Kosten im Sinn von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sind (so schon VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.2.1979 - XI 4241/78 - vgl. auch Schl.-H. OVG, Beschl. v. 24.9.1996 - 4 M 73/96 - Juris; Hess. VGH, Beschl. v. 27.2.1998 - 10 TZ 69/98 -, AuAS 1998, 135; Hamb. OVG, Beschl. v. 4.5.2000 - 3 Bs 422/98, EZAR 049 Nr. 2; a.A. noch Hamb. OVG, Beschl. v. 8.8.1997 - Bs III 16/97 - unveröffentlicht - sowie VG Meiningen, Beschl. v. 30.11.1995 - 2 E 634/95.Me -, AuAS 1996, 127;… vgl. auch GK-AuslR, § 82 AuslG Rdnr. 29;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 83 Rdnr. 8, anders aber § 82 Rdnr. 14).
  • VG Schleswig, 02.01.2007 - 4 B 50/06

    Bei Abschiebung entstehende Dolmetscherkosten unterfallen nicht VwGO § 80 Abs 1 S …

    Die Kammer schließt sich insoweit den ausführlichen Erwägungen des OVG Hamburg (Beschl. v. 04.05.2000 - 3 BS 422/98 - nach JURIS in DÖV 2000, 780 = NVwZ 2000, Beilage Nr. 12, 146 m.w.N.) zu den inhaltsgleichen Vorschriften der § 81 ff AuslG ausdrücklich an (so im Ergebnis auch schon Beschl. des OVG Schleswig v. 24.09.1996 - 4 M 73/96 -).
  • VG Potsdam, 26.06.2001 - 4 L 470/00

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Kostenbescheid; …

    Öffentliche Kosten sind nämlich die in einem Verwaltungsverfahren erhobenen Verwaltungsgebühren nebst den mit ihnen verknüpften Auslagen (vgl. statt vieler OVG Berlin, Beschl. v. 13.4.1995 - OVG 2 S 3/95 -, NVwZ-RR 1995, 575; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2000 - 3 Bs 422/98 -, NVwZ-Beilage I 12/2000, 146; OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 17.11.1999 - 4 B 99/99 -, LKV 2000, 313; BayVGH, Beschl. v. 6.9.2000 - 10 CS 99.2280 -, BayVBl. 2001, 55;… Schmidt, in: Eyermann, VwGO, Kommentar, 10. Aufl. 1998, § 80 RN 23, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 02.01.2001 - 4 B 50/06

    Abgrenzung der in Zusammenhang mit einer Abschiebung entstehenden …

    Die Kammer schließt sich insoweit den ausführlichen Erwägungen des OVG Hamburg (Beschl. v. 04.05.2000 - 3 BS 422/98 - nach [...] in DÖV 2000, 780 = NVwZ 2000, Beilage Nr. 12, 146 m.w.N.) zu den inhaltsgleichen Vorschriften der § 81 ff AuslG ausdrücklich an (so im Ergebnis auch schon Beschl. des OVG Schleswig v. 24.09.1996 - 4 M 73/96 - ).
  • VG Bremen, 22.03.2011 - 4 V 185/11

    Abschiebungskosten, Widerspruch, Suspensiveffekt, faktische Vollziehung, …

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