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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.02.2005 - 3 BV 03.1799   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,72893
VGH Bayern, 21.02.2005 - 3 BV 03.1799 (https://dejure.org/2005,72893)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2005 - 3 BV 03.1799 (https://dejure.org/2005,72893)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 3 BV 03.1799 (https://dejure.org/2005,72893)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG München, 11.03.2015 - M 5 K 14.3172

    Arbeitszeit

    Diese Form der Regelung der Arbeitszeit der Lehrer ist rechtlich zulässig (…BVerwG vom 21.1.2004, a.a.O.; BayVGH, B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris;… kritisch: Conrad in: Weiß/Niedermaier/Summer/ Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Dezember 2014, Art. 87 BayBG Rn. 44).

    Infolge der unterschiedlichen Belastungszeiten (unterrichtsfreie Zeit in Gestalt von Ferien oder Prüfungszeiten) muss bei dieser grob pauschalierenden Betrachtungsweise auf die jährliche Gesamtarbeitszeit abgestellt werden (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2005 - 2 C 21/04 - BVerwGE 124, 11; U.v. 23.9.2004 - 2 C 61/03 - BVerwGE 122, 65; B.v. 26.8.1992 - 2 B 90/92 - juris; U.v. 28.10.1982 - 2 C 88.81 - NVwZ 1984, 107 - juris; BayVGH, U.v. 24.6.2013 - 3 B 12.1569 u.a. - juris; B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris; VG Regensburg, U.v. 21.1.1998, RO 1 K 96.2390; VG München, U.v. 16.10.2010 - M 5 K 09.2997).

    Auch der Gesichtspunkt, dass aufgrund der fachtheoretischen Ausrichtung eines Fachs eine intensivere Vor- und Nachbereitung ("wissenschaftliches" Fach im Sinn der Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 17.2.2012) erforderlich ist als in praktisch ausgerichteten Fächern, darf als Differenzierungskriterium herangezogen werden (BayVGH, B.v. 21.2.2005, - 3 BV 03.1799 - juris; BVerwG, U.v. 28.10.1992, - 2 C 88.81 - NVwZ 1984, 107 - juris).

  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 3 B 12.1569

    Musiklehrer am Musischen Gymnasium; Klassenunterricht in Musik; …

    Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (…vgl. BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C 88/81, Rn. 15 juris;… BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 Rn. 2 juris; BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 Rn. 32 juris).

    Rn. 37 Mit dem Begriff "wissenschaftlich" werden die Fächer definiert, die mit einem höheren Zeitaufwand an Unterrichtsvor- und -nachbereitung verbunden sind, denn nur dieser Gesichtspunkt rechtfertigt - mit Blick auf die regelmäßige Arbeitszeit im öffentlichen Dienst (bis 31.7.2012 42 und ab 1.8.2012 40 Zeitstunden pro Woche) - die Festsetzung einer geringeren Zahl von Wochenstunden als Unterrichtspflichtstunden (vgl. auch BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - Rn. 32 juris).

  • VGH Bayern, 24.09.2009 - 3 CE 09.1661

    Bek. d. StMUK vom 26.7.1974 i.d.F. der Bek. vom 1.9.2004 über die …

    Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache seien aufgrund der Abweichung des StMUK von der Senatsrechtsprechung (Beschluss des BayVGH vom 21.2.2005 Az. 3 BV 03.1799) als gut zu bezeichnen; dies dürfe bei der Bewertung im Eilverfahren im Hinblick auf den Anordnungsgrund nicht ausgeblendet werden, sondern begründe ein überwiegendes Interesse der Antragsteller am Erlass der begehrten Regelungsanordnung.

    Der Entscheidung des Senats im Beschluss vom 21. Februar 2005, Az. 3 BV 03.1799, lag im Hinblick auf die Einführung sog. "Lernfelder" an beruflichen Schulen eine nicht unbedingt vergleichbare Fallkonstellation zugrunde, weil der von gewerblichen Fachlehrern zu erteilende Unterricht nun nicht mehr überwiegend fachpraktische, sondern überwiegend fachtheoretische Unterrichtsinhalte zum Gegenstand hatte.

  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 3 BV 12.1569

    Beamtenrecht: Unterrichtspflichtzeit der Musiklehrer an Musischen Gymnasien

    Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (…vgl. BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C 88/81, Rn. 15 juris;… BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 Rn. 2 juris; BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 Rn. 32 juris).

    37 Mit dem Begriff "wissenschaftlich" werden die Fächer definiert, die mit einem höheren Zeitaufwand an Unterrichtsvor- und -nachbereitung verbunden sind, denn nur dieser Gesichtspunkt rechtfertigt - mit Blick auf die regelmäßige Arbeitszeit im öffentlichen Dienst (bis 31.7.2012 42 und ab 1.8.2012 40 Zeitstunden pro Woche) - die Festsetzung einer geringeren Zahl von Wochenstunden als Unterrichtspflichtstunden (vgl. auch BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - Rn. 32 juris).

  • VG München, 05.07.2017 - M 5 K 15.4747

    Einstufung des Schulfaches Musik als "wissenschaftlich" zur Verringerung der …

    Ihre Arbeitszeit im Übrigen, die für Unterrichtsvor- und Nachbereitung, für Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen aufgewandt wird, kann nicht in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur geschätzt werden (…vgl. BayVGH, U.v. 24.6.2013 - 3 B 12.1569 - juris Rn. 34;… BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C-88/81 - juris Rn. 15;… BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 - juris Rn. 2; BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 20.07.2017 - 3 ZB 14.2334

    Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als EDV-Systembetreuer

    Dies hält sich im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn und ist rechtlich nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris Rn. 32).
  • VG Regensburg, 10.05.2017 - RN 1 K 16.1053

    Keine Vergütung von Mehrarbeit als Lehrkraft für Elternsprechstunden

    Infolge der unterschiedlichen Belastungszeiten (unterrichtsfreie Zeit in Gestalt von Ferien oder Prüfungszeiten) muss bei dieser grob pauschalierenden Betrachtungsweise auf die jährliche Gesamtarbeitszeit abgestellt werden (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2005 - 2 C 21/04 - BVerwGE 124, 11; U.v. 23.9.2004 - 2 C 61/03 - BVerwGE 122, 65; B.v. 26.8.1992 - 2 B 90/92 - juris; U.v. 28.10.1982 - 2 C 88.81 - NVwZ 1984, 107 - juris; BayVGH, U.v. 24.6.2013 - 3 B 12.1569 u.a. - juris; B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris; VG Regensburg, U.v. 21.1.1998, RO 1 K 96.2390; VG München, U.v. 16.10.2010 - M 5 K 09.2997).
  • VG München, 04.05.2022 - M 5 K 19.4619

    Pflichtstundenzahl bei "Schule für Kranke" und einer "Klasse für Kranke"

    Auch der Gesichtspunkt, dass aufgrund der fachtheoretischen Ausrichtung eines Fachs eine intensivere Vor- und Nachbereitung erforderlich ist als in praktisch ausgerichteten Fächern, darf als Differenzierungskriterium herangezogen werden (BayVGH, B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris).
  • VG München, 28.04.2014 - M 21 E 14.931

    (Kein) Anspruch auf (vorläufige) Genehmigung der Durchführung des …

    Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (…vgl. BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C 88/81, Rn. 15 juris;… BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 Rn. 2 juris; BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 Rn. 32 juris).".
  • VG München, 03.02.2016 - M 5 K 15.5250

    Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit aufgrund einer Behinderung

    Die Pflichtstundenregelung für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen ist in die allgemeine beamtenrechtliche Regelung eingebettet (vgl. BVerwG, B. v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 - juris; BayVGH, B. v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 - juris).
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