Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Tätowierung, Polizeiebeamter, Unterarm
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 75 Abs. 2 BayBG, Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei (Bek. v. 07.02.2000, AllMBl S. 99)
Beamtenrecht: Zur Zulässigkeit von sichtbaren Tätowierungen bei Polizeibeamten
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Polizeioberkommissars auf Genehmigung einer Tätowierung im sichtbaren Bereich (Unterarm); Rechtmäßigkeit des Verbots des Tragens von Tätowierungen im sichtbaren Bereich bei uniformierten Beamten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBG Art. 75 Abs. 2 ; VwGO § 42 ; BRRG § 127
Anspruch eines Polizeioberkommissars auf Genehmigung einer Tätowierung im sichtbaren Bereich (Unterarm); Rechtmäßigkeit des Verbots des Tragens von Tätowierungen im sichtbaren Bereich bei uniformierten Beamten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig
- lto.de (Pressebericht, 14.11.2018)
Tätowierungsverbot für Polizisten: Von wegen "Aloha"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Tattoo im sichtbaren Bereich für Polizeibeamte!
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Tattoos bei bayerischer Polizei weiter tabu
- haufe.de (Kurzinformation)
Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Tattoos bei bayerischer Polizei im sichtbaren Bereich des Körpers nicht erlaubt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig - Reglementierung von Tätowierungen in bestehendem Beamtenverhältnis gesetzlich hinreichend geregelt
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 75 Abs. 2 BayBG, Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei (Bek. v. 07.02.2000, AllMBl S. 99)
Beamtenrecht: Zur Zulässigkeit von sichtbaren Tätowierungen bei Polizeibeamten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA-RR 2019, 223
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Zwischen den Beteiligten besteht damit ein Rechtsverhältnis, dessen Inhalt in Bezug auf das umstrittene Recht davon abhängt, ob die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Februar 2000 (Nr. IC5-0335.1-0) zum Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei (künftig: Bekanntmachung) den nunmehr vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 17. November 2017 (2 C 25.17 - juris) aufgestellten Anforderungen für eine Reglementierung zulässiger Tätowierungen im (bestehenden) Beamtenverhältnis entspricht, also auf einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage beruht.Es bedarf daher einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 33).
Rn. 17 Aus der gesetzlichen Bestimmung ist erkennbar und vorhersehbar, was dem Beamten gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2017 a.a.O. Rn. 42).
Auch dem Bundesverwaltungsgericht erschien es nicht ausgeschlossen, dass für die Tätowierung besonders exponierter und auch beim Tragen einer Uniform sichtbarer Bereiche weiterhin von einer ausreichenden Gefährdungslage ausgegangen werden könne (BVerwG, U.v. 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 51).
Rn. 26 Die im vorliegenden Einzelfall bestehende Besonderheit, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung geändert hat, und nunmehr im Hinblick auf die Reglementierung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten eine hinreichend bestimmte gesetzliche Regelung verlangt (BVerwG, U.v. 17.11.2017 a.a.O. Rn. 35 ff.), führt nicht zur Unwirksamkeit der Bekanntmachung vom 7. Februar 2000.
Die vom Verwaltungsgericht für grundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage "der Zulässigkeit eines während des Dienstes als uniformierter Polizeivollzugsbeamter am Unterarm sichtbaren Tattoos auf der Grundlage des IMS vom 7. Februar 2000", ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2017 (2 C 25.17) geklärt.
- BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05
Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Das Bundesverwaltungsgericht habe diesen Maßstab in seinem Urteil zum äußeren Erscheinungsbild uniformierter Polizeibeamter ("Haarlänge"; U.v. 2.3.2006 - 2 C 3.05 - juris) konkretisiert.Es handelt sich vielmehr um eine auf organisationsinterne Wirkung abzielende Weisung, insoweit eine Tätowierung zu unterlassen, der keine Außenwirkung zukommt, auch wenn sie sich auf die subjektive Rechtsstellung des Beamten auswirkt und in dessen privater Lebenssphäre fortwirkt (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2006 - 2 C 3.05 - juris Rn. 10).
Da eine erkennbare parlamentarische Leitentscheidung vorliegt, durfte eine Delegation an die oberste Dienstbehörde erfolgen, die - aus Gründen der Handhabungspraktikabilität - die näheren Einzelheiten durch eine Verwaltungsvorschrift (BVerwG, U.v. 2.3.2006 - 2 C 3.05 - juris Rn. 18) oder Weisung ausformt (LT-Drs. 17/21474 S. 2).
- BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Rn. 8 Das Bundesverfassungsgericht habe zwar in seiner Entscheidung zum allgemeinen Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte (B.v. 10.1.1991 -2 BvR 550/90 - juris) eine pauschalierende Regelung in Form eines generellen Verbots für verfassungsrechtlich noch hinnehmbar gehalten, jedoch betont, dass der Gesetzgeber gehalten sei, die Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse im Auge zu behalten und jeweils zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Verbots, wie er es bei Erlass angenommen habe, bei einer möglicherweise gewandelten Anschauung in der Bevölkerung zu dieser Frage noch gegeben seien.Rn. 23 Ausgehend von den Feststellungen der Projektarbeit hat der Gesetzgeber im Rahmen der ihm zustehenden weiten Einschätzungsprärogative (BVerfG, B.v. 10.1.1991 - 2 BvR 550/90 - juris Rn. 6) nachvollziehbar die Neutralität von Polizeivollzugsbeamten durch das Tragen von Tätowierungen gefährdet gesehen, die aus seiner Sicht gebotenen Konsequenzen gezogen und die oberste Dienstbehörde legitimiert, permanente oder dauerhafte Erscheinungsmerkmale, die der Beamte nicht nach dem Ende des Dienstes wie Kleidung oder Schmuck ablegen kann, als unzulässig einzustufen, wenn das das Amt erfordert.
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Dann bedarf es einer verfahrensrechtlichen Absicherung, damit der materielle Gehalt der verfassungsrechtlichen Regelung zum Tragen kommt (vgl. VerfGH vom 28.11.2007 VerfGHE 60, 184/219 f. zum verfassungsrechtlich aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht abgeleiteten Anspruch der Gemeinden auf eine angemessene Finanzausstattung; BVerfG vom 14.2.2012 BVerfGE 130, 263/301 f. zum grundrechtsgleichen Recht des Beamten auf amtsangemessene Alimentation bei der Professorenbesoldung; vom 9.2.2010 BVerfGE 125, 175/226 zur Bestimmung des unmittelbar verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum). - BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
In gleicher Weise hat auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Landesverfassungsgerichte besondere prozedurale Anforderungen auf die Bereiche des Finanzausgleichs, auf Neugliederungsmaßnahmen, Vorhabengesetze und die Bezifferung grundrechtlich gewährleisteter Leistungsansprüche begrenzt (BVerfG, E.v. 19.9.2018 - 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 - juris Rn. 178 mit zahlreichen Nachweisen). - BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Dann bedarf es einer verfahrensrechtlichen Absicherung, damit der materielle Gehalt der verfassungsrechtlichen Regelung zum Tragen kommt (vgl. VerfGH vom 28.11.2007 VerfGHE 60, 184/219 f. zum verfassungsrechtlich aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht abgeleiteten Anspruch der Gemeinden auf eine angemessene Finanzausstattung; BVerfG vom 14.2.2012 BVerfGE 130, 263/301 f. zum grundrechtsgleichen Recht des Beamten auf amtsangemessene Alimentation bei der Professorenbesoldung; vom 9.2.2010 BVerfGE 125, 175/226 zur Bestimmung des unmittelbar verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum). - BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Da der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsund Entscheidungsspielraum besitzt, unterliegt die von ihm jeweils gewählte Lösung nur einer zurückhaltenden, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkten Kontrolle (vgl. BVerfG, B.v. 23.5.2017 - 2 BvL 10/11 u.a. - juris Rn. 52). - VGH Hessen, 09.07.2014 - 1 B 1006/14
Tätowierung im Eignungsauswahlverfahren zum Polizeivollzugsdienst der …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Sie nimmt im Ausgangspunkt den Allensbacher Kurzbericht vom 8. Juli 2014 zur Kenntnis und bewertet diesen eigenständig (…LT-Drs. 17/21474, S. 1 f.), beobachtet Einschätzungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. die in der LT-Drs. 17/21474, S. 1, in Bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen: OVG NW, B.v. 14.7.2016 - 6 B 540/16 - juris; HessVGH, B.v. 9.7.2014 - 1 B 1006/14 - juris) und verwertet die Projektarbeit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - zum Thema "Akzeptanz verschiedener polizeilicher Erscheinungsbilder in der Bevölkerung" vom Januar 2010, die ebenfalls hinreichend aktuell ist. - VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Dann bedarf es einer verfahrensrechtlichen Absicherung, damit der materielle Gehalt der verfassungsrechtlichen Regelung zum Tragen kommt (vgl. VerfGH vom 28.11.2007 VerfGHE 60, 184/219 f. zum verfassungsrechtlich aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht abgeleiteten Anspruch der Gemeinden auf eine angemessene Finanzausstattung; BVerfG vom 14.2.2012 BVerfGE 130, 263/301 f. zum grundrechtsgleichen Recht des Beamten auf amtsangemessene Alimentation bei der Professorenbesoldung; vom 9.2.2010 BVerfGE 125, 175/226 zur Bestimmung des unmittelbar verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 6 B 540/16
Ablehnung der Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Sie nimmt im Ausgangspunkt den Allensbacher Kurzbericht vom 8. Juli 2014 zur Kenntnis und bewertet diesen eigenständig (…LT-Drs. 17/21474, S. 1 f.), beobachtet Einschätzungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die in der LT-Drs. 17/21474, S. 1, in Bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen: OVG NW, B.v. 14.7.2016 - 6 B 540/16 - juris; HessVGH, B.v. 9.7.2014 - 1 B 1006/14 - juris) und verwertet die Projektarbeit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - zum Thema "Akzeptanz verschiedener polizeilicher Erscheinungsbilder in der Bevölkerung" vom Januar 2010, die ebenfalls hinreichend aktuell ist. - VerfGH Bayern, 19.07.2016 - 1-VII-16
Keine gesonderte Erstattung des inklusionsbedingten Mehraufwands von …
- VGH Bayern, 23.01.1998 - 3 B 95.3457
- BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
a) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 2018 - 3 BV 16.2072 -,.
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