Rechtsprechung
| ArbG Koblenz, 12.04.2006 - 3 BV 39/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 14.02.2006 - 3 BV 39/05
- ArbG Koblenz, 12.04.2006 - 3 BV 39/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 TaBV 16/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06
Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12.04.2006 - 3 BV 39/05 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| ArbG Koblenz, 14.02.2006 - 3 BV 39/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 14.02.2006 - 3 BV 39/05
- ArbG Koblenz, 12.04.2006 - 3 BV 39/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 TaBV 16/06
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 8 TaBV 24/06
Betriebsratswahl: Anfechtung bei Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen …
Das Arbeitsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 14.02.2006 (Az: 3 BV 39/05) antragsgemäß festgestellt, dass die Beteiligten zu 1. bis 9. keinen gemeinsamen Betrieb im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne bilden.Das Arbeitsgericht Koblenz hat mit nunmehr rechtskräftig gewordenem Beschluss vom 14.02.2006 - 3 BV 39/05 - festgestellt, dass die Beteiligten zu 1. bis 9. keinen gemeinsamen Betrieb im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne bilden.
Die Frage des Vorliegens eines gemeinsamen Betriebes kann somit nunmehr im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr abweichend von der Entscheidung des Arbeitsgerichts Koblenz im Verfahren 3 BV 39/05 beurteilt werden und ist daher bereits deshalb zu verneinen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 TaBV 16/06
Gemeinsamer Betrieb: Vorliegen einer organisatorischen Einheit; Bestehen eines …
Die Beschwerde des Betriebsrates und des Wahlvorstandes gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14. Febr. 2006 - 3 BV 39/05 - wird zurückgewiesen.
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