Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.06.1987 - 3 BZ 86.03527 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88
Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Behandlung durch …
Die Beklagte hat die vom Berufungsgericht wegen Abweichung von dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juni 1987 - Nr. 3 BZ 86.03527 - (ZBR 1988, 151) zugelassene Revision eingelegt und beantragt,.Die daraus vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 25. Juni 1987 - Nr. 3 BZ 86.03527 - (ZBR 1988, 151 = DÖD 1989, 40) gezogene Schlußfolgerung, es könne nicht Aufgabe des Beihilferechts sein, dafür Beamter, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert seien, einen Ausgleich zu schaffen, verkennt, daß der Krankneitsversorge der Beamten und Versorgungsempfänger, die in einerprivaten Krankenversicherung versichert sind, eine grundsätzlich andere Konzeption zugrunde liegt als dem Vorsorge- und Leistungssystem der gesetzlichen Krankenkasse (BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79]; vgl. auch BVerfGE 62, 354 [BVerfG 08.12.1982 - 2 BvL 12/79]).
- BVerwG, 29.06.1988 - 2 B 67.88
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
Die angefochtene Entscheidung weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde auch nicht gemäß § 127 Nr. 1 BRRG von dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juni 1987 - Nr. 3 BZ 86.03527 - (ZBR 1988, 191) ab, nach dem der Beamte, der gesetzliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, so behandelt werden darf, als sei er durch die Inanspruchnahme der gesetzlichen Leistungen entlastet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".