Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 27.08.2002 - 3 Bf 312/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11329
OVG Hamburg, 27.08.2002 - 3 Bf 312/01 (https://dejure.org/2002,11329)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2002 - 3 Bf 312/01 (https://dejure.org/2002,11329)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2002 - 3 Bf 312/01 (https://dejure.org/2002,11329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ein Zusatzschild gilt nur für das unmittelbar über ihm angebrachte Verkehrszeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirkung von Zusatzschildern unter Verkehrszeichen; Kosten für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.08.2002 - 3 Bf 312/01
    Die Behörde kann sich grundsätzlich auch nicht allein auf die bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens oder allein auf den Gesichtspunkt der Generalprävention berufen (so für das Abschleppen von auf Gehwegen abgestellten Fahrzeugen BVerwG, Urt. v. 14.5.1992, BVerwGE 90 S. 189, 193).

    Im Falle der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erscheint ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge allerdings geboten (BVerwG, Urt. v. 14.5.1992, a.a.O.), ohne dass damit von der Erforderlichkeit diese Behinderung für jede Abschleppmaßnahme die Rede ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.12.2000, VRS Bd. 101 S. 239, 240).

  • BayObLG, 19.01.2001 - 1 ObOWi 665/00

    Wirkung mehrerer gemeinsam angebrachter Verkehrszeichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.08.2002 - 3 Bf 312/01
    Das an demselben Pfosten angebrachte Zusatzschild bezog sich nur auf das Verkehrszeichen 286. Denn Zusatzschilder gelten nur für das unmittelbar über ihnen angebrachte Verkehrszeichen (BayObLG, Beschl. v. 27.7.1988, BayVBl 1989 S. 122 ; Beschl. v. 29.11.1977, DAR 1978 S. 189 - 190; Beschl. v. 19.1.2001, BayVBl 2001 S. 444;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 39 StVO Rdnr. 31 a).
  • BayObLG, 27.07.1988 - 1 ObOWi 108/88
    Auszug aus OVG Hamburg, 27.08.2002 - 3 Bf 312/01
    Das an demselben Pfosten angebrachte Zusatzschild bezog sich nur auf das Verkehrszeichen 286. Denn Zusatzschilder gelten nur für das unmittelbar über ihnen angebrachte Verkehrszeichen (BayObLG, Beschl. v. 27.7.1988, BayVBl 1989 S. 122 ; Beschl. v. 29.11.1977, DAR 1978 S. 189 - 190; Beschl. v. 19.1.2001, BayVBl 2001 S. 444;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 39 StVO Rdnr. 31 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 5 A 3180/21

    Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit der Einleitung der Abschleppmaßnahme zur …

    Rn. 16 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 3 C 51.02 -, NJW 2003, 1408, juris, Rn. 8; vgl. auch (jeweils zu Zusatzzeichen unter zwei Verbotszeichen) Hamb. OVG, Urteil vom 27. August 2002 - 3 Bf 312/01 -, ZfSch 2003, 320, juris, Rn. 26, zum Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit Bay. Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 8. Mai 2003 - 2 ObOWi 43/03 - NJW 2003, 2253, juris, vom 19. Januar 2001 - 1 ObOWi 665/00 -, NZV 2001, 220, juris, Rn. 8, und vom 27. Juli 1988 - 1 Ob OWi 108/88 -, NZV 1989, 38, juris, Rn. 8; Hühnermann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, § 39 StVO, Rn. 22; König, in: Hentschel/König/Dauer, StVO, 43. Aufl. 2015, § 39 Rn. 31a.
  • VG Hamburg, 25.05.2018 - 2 K 7467/17

    Die Kombination aus einem Verkehrszeichen 314 (Parken), einem Zusatzzeichen für …

    So ergibt sich aus der Regelung des § 39 Abs. 3 Satz 3 StVO, wonach Zusatzschilder unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht werden, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbarer darüber angebrachte Verkehrszeichen Geltung beansprucht, nicht aber für - zulässig - auf dem Träger weiterhin angebrachte Verkehrszeichen (…BVerwG, Urt. v. 13.3.2003, 3 C 51/02, juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Hamburg, Urt. v. 27.8.2002, 3 Bf 312/01, juris Rn. 26 ff. m.w.N.).

    Steht dagegen fest, dass ein Zusatzschild sich nur auf das unmittelbar über ihm angebrachte Verkehrszeichen bezieht, bleibt ihm diese Prüfung erspart (OVG Hamburg, Urt. v. 27.8.2002, a.a.O., Rn. 30).

  • VG Hamburg, 03.08.2023 - 6 K 1772/20

    Zum Regelungsgehalt eines Verkehrszeichens, unter dem mehrere Zusatzzeichen …

    Als Argument wird auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 13.3.2003, 3 C 51/02, juris Rz. 8) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.8.2002, 3 Bf 312/01, juris Rz. 26 ff.) Bezug genommen, wonach sich "Zusatzschilder, die unterhalb mehrerer Schilder angebracht sind, ... sich aufgrund des Grundsatzes der Klarheit und Deutlichkeit von Verkehrszeichen nur auf das eine, oberhalb angebrachte Schild beziehen" (Seite 9 bzw. 8 des jeweiligen Umdrucks).
  • BVerwG, 10.02.2003 - 3 B 5.03

    Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit eine - wegen Verstoßes gegen Halteverbot; …

    HambOVG vom 27.08.2002 - Az.: 3 Bf 312/01 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht