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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 15.02.2007 - 3 Bf 333/04.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6921
OVG Hamburg, 15.02.2007 - 3 Bf 333/04.Z (https://dejure.org/2007,6921)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2007 - 3 Bf 333/04.Z (https://dejure.org/2007,6921)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 3 Bf 333/04.Z (https://dejure.org/2007,6921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkungen des fließenden Verkehrs für die Benutzung bestimmter Straßenstrecken aufgrund einer Gefahrenlage für den Begegnungsverkehr; Verknüpfung der Fahrbahnverengung mit der Einbahnstraßenregelung zur Erschwerung des Parkplatzsuchverkehrs; Ordnungsrechtliche ...

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 496
  • DVBl 2007, 518 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 8 A 4840/05

    Einbahnstraßenregelung in Bad Honnef (sog. Karreelösung) ist rechtmäßig

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.02.2007 - 3 Bf 333/04
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße eine das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigende Gefahrenlage im Hinblick auf die durch § 45 StVO geschützten Rechtsgüter darstellt und die Befürchtung nahe liegt, dass ohne eine gefahrenmindernde Tätigkeit der Straßenverkehrsbehörde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dort Schadensfälle eintreten können (OVG Münster, Urt. v. 6.12.2006 - 8 A 4840/05 -, juris).
  • OVG Hamburg, 02.10.1998 - 2 Bs 356/98
    Auszug aus OVG Hamburg, 15.02.2007 - 3 Bf 333/04
    Das Hamburgische Wegegesetz räumt einem Anlieger oder sonstigen Betroffenen damit - anders als der Kläger annimmt - kein Recht darauf ein, dass eine Ausbaumaßnahme zu unterbleiben hat, wenn sie nicht erforderlich ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998 - 2 Bs 356/98 - juris).
  • OVG Sachsen, 23.10.2024 - 6 A 36/22

    Auslegung; Prozesserklärung; Schulkind; Schulweg; verkehrsbeschränkende Maßnahme; …

    Dabei setze die Annahme einer derartigen Gefahrenlage nicht voraus, dass sich ein Schadensfall bereits realisiert habe (OVG Hamburg, Beschl. v. 15. Februar 2007 - 3 Bf 333/04 -, NVwZ-RR 2007, 496).
  • VG Hamburg, 30.01.2026 - 7 E 5887/25

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine auf einer nicht-förmlichen Straßenplanung …

    Ein derartiges Vorgehen erscheint nicht gleich effektiv bzw. sachnah, weil die Ordnung des Straßenverkehrs einem anderen Rechtsregime unterliegt als das für die bauliche Herstellung maßgebliche Straßenrecht und ersteres letzteres voraussetzt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 10).

    Daher kann sich die Kammer auch nicht der Rechtsprechung einiger Obergerichte anschließen, die für die nicht-förmliche Planung einen Anspruch Betroffener auf fehlerfreie Berücksichtigung ihrer privaten, unterhalb der Schwelle subjektiver Rechte liegenden Belange bejahen - jedenfalls soweit diesen Entscheidungen ein genereller Aussagegehalt in Bezug auf nicht-förmliche Planungen zugesprochen wird (…vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 10;… Beschl. v. 26.2.2021, 2 B 2698/20, juris Rn. 11 [jeweils von "rechtsstaatlichen Mindestanforderungen" der Planung sprechend];… positiv bezugnehmend auf die Rspr. des VGH Kassel: VGH München, Beschl. v. 27.5.2021, 8 CE 21.1289, juris Rn. 11;… OVG Weimar, Beschl. v. 20.12.2024, 5 EO 211/24, juris Rn. 28 f. [einen Fall betreffend, in dem seitens der Behörde "freiwillig" eine förmliche Planfeststellung durchgeführt wurde];… ferner OVG Münster, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3 [unter Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf das Abwägungsergebnis];… Urt. v. 15.9.1994, 23 A 1064/92, juris - nur Leitsätze; bislang ausdrücklich offengelassen von OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11;… Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5).

  • VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Verlegung einer Bushaltestelle.

    In einer noch zu erhebenden Hauptsache wäre in Bezug auf die Bauarbeiten nach deren Abschluss ein Folgenbeseitigungsanspruch zu prüfen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11;… OVG NRW, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3).

    Diesem objektiv-rechtlichen Gebot planerischer Abwägung entspricht ein subjektives Recht des planungsbetroffenen Anliegers auf fehlerfreie Berücksichtigung seiner privaten Belange (…OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.6.2014, 11 A 472/14, juris Rn. 12 f.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.10.2000, 11 B 1186/00, juris Rn. 3;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.12.1991, 23 B 2230/91, juris Rn. 10 ff.;… Hessischer VGH, Beschl. v. 23.11.1987, 2 TG 3079/87, juris Rn. 10; offen gelassen bei OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, juris Rn. 11 und OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5).

  • OVG Hamburg, 04.06.2026 - 2 Bs 30/26
    Rn. 13 Sachliche Gründe, warum eine Abwägung im Rahmen der nicht-förmlichen Straßenplanung des § 13 Abs. 2 HWG nicht stattzufinden hat (offengelassen in: OVG Hamburg, Beschl. v. 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z, NordÖR 2007, 212, juris Rn. 11;… Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5) oder sie grundlegend anderen Anforderungen unterliegen sollte, als die für eine förmliche Straßenplanung notwendige Abwägung nach § 15 Abs. 1 HWG i.V.m. § 75 Abs. 1a HmbVwVfG in einem Planfeststellungsverfahren oder nach § 15 Abs. 2 Satz 1 HWG i.V.m. § 1 Abs. 7 BauGB in einem Bebauungsplanverfahren, sind nicht erkennbar (…vgl.: OVG Berlin, Beschl. v. 23.8.2012, OVG 1 N 67.12, NVwZ-RR 2012, 955, juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 19.1594

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots auf einem Wendehammer

    Nach allgemeinen gefahrenabwehrrechtlichen Grundsätzen muss sich dafür auch nicht bereits ein Schadensfall realisiert haben (OVG Hamburg, B.v. 15.2.2007 - 3 Bf 333/04 - NVwZ-RR 2007, 496).
  • VG Hamburg, 16.05.2019 - 15 E 1775/19

    Eilverfahren gegen die im Rahmen der Baumaßnahmen vorgenommene Vollsperrung einer …

    Vielmehr ist vorrangig die Verpflichtung der Wegebehörde zu erstreiten, die wegerechtliche angeordnete Vollsperrung der Straße für die Dauer der Bauarbeiten rückgängig zu machen (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 15.2.2007, 3 Bf 333/04.Z u.a., juris Rn. 10 und 11)..
  • VG Minden, 25.03.2021 - 3 K 1696/18
    Rn. 59 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.09.1995 - 11 B 23.95 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2007 - 3 Bf 333/04 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 06.12.2006 - 8 A 4840/05 -, juris.
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