Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Judicialis
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 104 a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 85
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Aufenthaltsdauer, Duldung, Anspruch, Unterbrechung, Täuschung, Falschangaben, Ursächlichkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erwirkung eines Aufenthaltstitels durch Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände als Voraussetzung eines Ausschlussgrundes nach der Altfallregelung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); Ursächlichkeit der Täuschung für eine Verlängerung des Aufenthalts im ...
Verfahrensgang
- OVG Hamburg - 113/06
- VG Hamburg, 09.03.2006 - 8 K 5013/04
- OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
- BVerwG, 26.01.2007 - 1 C 43.06
- BVerwG, 19.04.2007 - 1 PKH 26.07
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06
- OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
- BVerwG, 16.01.2009 - 1 B 2.09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 9. März 2006 wird, soweit die Sache durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2007 (1 C 43.06) an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden ist, zurückgewiesen.Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 4. September 2007 (1 C 43.06, BVerwGE 129, 226) das Urteil des Berufungsgerichts vom 5. September 2006 geändert, soweit es den Anspruch der Klägerin auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung vom 28. August 2007 betrifft, und die Sache insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen; im Übrigen hat es die Revision der Klägerin zurückgewiesen.
- OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach dem Tod des …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 5. September 2006 (3 Bf 113/06, ZAR 2007, 70) die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. - OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 149/02
Bei volljährigen ledigen Kindern eines geduldeten Ausländers sind vorsätzliche …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
Abgesehen davon, dass dieser Erlass durch die gesetzliche Altfallregelung des § 104 a AufenthG überholt worden ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008, 3 Bf 149/02, juris), greift das Argument auch in der Sache nicht durch. - OVG Sachsen, 13.02.2007 - 3 BS 86/06
EU-Führerscheinrichtlinie, Anerkennungsgrundsatz, EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
Die Ausländerakten der Klägerin sowie die Verfahrensakten der Eilverfahren 8 E 5014/04, 8 E 674/05 (3 Bs 86/06) und 3 Bs 169/06 sind Gegenstand der Entscheidungsfindung in dem vorliegenden Berufungsverfahren gewesen. - VG Hamburg, 03.03.2006 - 8 E 1674/05
Verlängerung einer nach dem AuslG 1990 aus humanitären Gründen erteilten …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.10.2008 - 3 Bf 370/07
Die Beklagte nahm am 7. Juni 2005 von der geplanten Abschiebung wieder Abstand, nachdem die Klägerin zwischenzeitlich beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (8 E 1674/05) zwecks Untersagung der Abschiebung gestellt hatte.
- VGH Hessen, 01.07.2009 - 7 A 377/09
Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung; Kosovo; Versagung wegen vorsätzlicher …
Hieraus lässt sich indes nicht ableiten, im Hinblick auf die Textgleichheit zwischen dem genannten Ausschlusstatbestand in der sog. Bleiberechtsregelung und dem Ausschlusstatbestand des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der mit Wirkung ab 28. August 2007 ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Regelung des § 104a AufenthG sei die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann ausgeschlossen, wenn eine Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände bei wertender Gesamtbetrachtung als gewichtiges Fehlverhalten anzusehen ist (so aber: VGH Bayern, Beschluss vom 18.06.2008 - 19 ZB 07.2316 - zit. n. juris;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2009, § 104a Rdnr. 9; offen lassend, ob eine Gewichtung der Täuschungshandlung vorzunehmen ist: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, und OVG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2008 - 3 Bf 370/07 - jeweils zit. n. juris). - VG Darmstadt, 28.02.2024 - 5 K 1525/18
Erlöschen Niederlassungserlaubnis
Ob die Unterbrechung in den Zeiten des Titelbesitzes von einem Monat mit Blick auf die Frage der von § 51 Abs. 2 AufenthG geforderten Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes schädlich ist - insbesondere ob hierauf die zuvor genannte Rechtsprechung zu tatsächlichen Unterbrechungen im Aufenthalt übertragen werden und ob § 85 AufenthG Anwendung finden kann (…vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 23.03.2006 - 18 B 120/06 -, juris Rn. 6 ff. m.w.N; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 14.10.2008 - 3 Bf 370/07 -, juris Rn. 37 zu den Folgen der Anwendung von § 85 AufenthG) - kann im Ergebnis jedoch offenbleiben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".