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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 19.02.2002 - 3 Bs 191/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14512
OVG Hamburg, 19.02.2002 - 3 Bs 191/01 (https://dejure.org/2002,14512)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2002 - 3 Bs 191/01 (https://dejure.org/2002,14512)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 3 Bs 191/01 (https://dejure.org/2002,14512)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbarkeit der Lärmbelastung für Anwohner eines Hubschrauberlandeplatzes durch Flugbetrieb im Rahmen der Außenstart- und landeerlaubnis für Rettungseinsätze; Luftverkehrsrechtliche Genehmigung für Errichtung von Sonderlandeplatz für Hubschrauber auf Gelände des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 493
  • DÖV 2003, 91
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2002 - 3 Bs 191/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem zitierten Urteil (v. 29.1.1991, DVBl 1991 S. 1142 = BVerwGE 87 S. 332) im Hinblick auf das Schutzziel der Vermeidung von Kommunikationsstörungen im Rauminnern ausdrücklich zwischen Dauergeräuschen und Einzellärmereignissen unterschieden; der Pegelwert von 55 dB(A) bezeichnet den Maximalpegel (des Einzelgeräusches) für eine Satzverständlichkeit von 99 v.H. (…a.a.O., S. 1148).

    Zudem ist bei Geräuschen, die sich aus lauten Einzelereignissen mit längeren Lärmpausen zusammensetzen, eine Verlagerung der Kommunikation in die Geräuschpausen bis zu einem gewissen Grad zumutbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991,DVBl. 1991 S. 1142, 1148).

    Zum anderen ist die für die Abwägung der Belange bedeutsame Auswirkung des Vorhabens auf das Grundstück der Antragsteller in erster Linie nach der tatsächlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung zu beurteilen; eine Wertminderung hat insoweit nur indizielle Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 379 f.;… Urt. v. 27.10.1999, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 53 = NVwZ 2000 S. 435, 436) [BVerwG 27.10.1999 - 11 A 31/98].

  • BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 31.98

    Planfeststellung; notwendige Folgemaßnahme; Unterbrechung einer Wegeverbindung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2002 - 3 Bs 191/01
    Zum anderen ist die für die Abwägung der Belange bedeutsame Auswirkung des Vorhabens auf das Grundstück der Antragsteller in erster Linie nach der tatsächlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung zu beurteilen; eine Wertminderung hat insoweit nur indizielle Bedeutung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, BVerwGE 87 S. 332, 379 f.; Urt. v. 27.10.1999, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 53 = NVwZ 2000 S. 435, 436) [BVerwG 27.10.1999 - 11 A 31/98].
  • OVG Hamburg, 02.11.1998 - Bf III 43/96

    Streitwertfestsetzung; Drittbetroffener; Planfeststellungsrecht; Wertminderung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.02.2002 - 3 Bs 191/01
    Ihr liegt ein Wert der Hauptsache von 20.000,-- DM zugrunde, der für die geltend gemachte Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung ohne Gesundheitsgefährdung angemessen ist (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 1996, Nr. 16.2 i.V.m. Nr. 1.2.1; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.11.1998, NVwZ-RR 1999 S. 700).
  • OVG Hamburg, 15.12.2006 - 3 Bs 112/06

    Nachbarschaftswiderspruch gegen die Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für …

    Ferner hat das Verwaltungsgericht es in Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht (Beschluss vom 19.2.2002, NVwZ-RR 2002, 493) für zumutbar gehalten, dass die Anwohner bei einem sich ankündigenden Hubschrauberanflug ihre Balkone verlassen und die Fenster schließen, wenn sie den Lärm des Hubschraubers nicht ertragen könnten oder wollten.

    Das Beschwerdegericht hat in seiner vom Verwaltungsgericht ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidung (OVG Hamburg, Beschluss vom 19.2.2002, a.a.O.) begründet, dass und warum die Zumutbarkeit der Störwirkung von Hubschrauberlärm am Tage bei einer begrenzten Anzahl jeweils kurzzeitiger Lärmereignisse nach den Verhältnissen bei geschlossenen Fenstern und Türen beurteilt werden darf.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 6 B 13.22

    Klage gegen den politisch-parlamentarischen Flugbetrieb am ehemaligen Flughafen …

    Demgegenüber hielt das OVG Hamburg die Wertung des § 25 Abs. 2 Nr. 2 LuftVG, wonach Belange von Anwohnern zurückzutreten haben, die von Fluglärm betroffen sind, die die Rettung von Menschen aus Gefahren für Leib oder Leben mittels Luftfahrzeugen mit sich bringen, auch für beachtlich, wenn aufgrund von § 25 Abs. 1 Satz 1 LuftVG die Erlaubnis erteilt werde, einen bestimmten Platz regelmäßig für Starts und Landungen der Notfallrettung zu benutzen (…Beschluss vom 6. März 1997 - Bs III 138/96 -, juris Rn. 8 ff.; ähnlich: OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 3 Bs 191/01 -, NVwZ-RR 2002, 493 ff., juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch Verwaltungsvorschriften zur Konkretisierung dieses Gesetzes - wie die TA-Lärm - nicht auf Flughäfen anzuwenden sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2002, NVwZ-RR 2002, 493 ;… Senatsurteil vom 14. Oktober 2003, a.a.O. S. 51 ff.).
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