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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10604
OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25 (https://dejure.org/2025,10604)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2025 - 3 Bs 20/25 (https://dejure.org/2025,10604)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2025 - 3 Bs 20/25 (https://dejure.org/2025,10604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch zu dem Namen des Verteidigers des Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens

  • VG Hamburg PDF

    Zu dem Begehren eines Presseunternehmens auf Auskunft zu dem Namen des Verteidigers des Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens und zu der Frage, ob und ggfs. wie es zu einer in Untersuchungshaft befindlichen Person direkt Kontakt aufnehmen kann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbPresseG § 4 Abs. 1; HmbPresseG § 4 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    HmbPresseG § 4 Abs. 1; HmbPresseG § 4 Abs. 2 Nr. 3

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auskunft über Verteidiger im Ermittlungsverfahren

  • lto.de (Pressebericht, 15.05.2025)

    Presserechtlicher Auskunft in Ermittlungsverfahren: Behörde muss Namen von Strafverteidigern preisgeben

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Presserecht: Name des Verteidigers darf kein Geheimnis bleiben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presse hat Anspruch Name des Strafverteidiger in einem Prozess zu erfahren

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Auskunft über die Verteidigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2192
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Rn. 20 Der presserechtliche Auskunftsanspruch hat diesen Funktionen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2016, 6 C 65/14, BVerwGE 154, 222, juris Rn. 17).

    Entscheidend ist vielmehr, ob dem Informationsinteresse der Presse schutzwürdige Interessen von solchem Gewicht entgegenstehen, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch ausschließen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.9.2024, 10 VR 1/24, NVwZ 2024, 1773, juris Rn. 20; Urt. v. 16.3.2016, 6 C 65/14, BVerwGE 154, 222, juris Rn. 16).

    Es ist daher auch ihre Sache, selbst zu beurteilen, welche Informationen sie benötigt, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer etwaigen Berichterstattung aufzubereiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.2016, 6 C 65/14, BVerwGE 154, 222, juris Rn. 18 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2025 - 10 VR 2.25

    Kein glaubhafter Anordnungsgrund bei presserechtlichem Auskunftsanspruch zu …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Der Verweis auf das Hauptsacheverfahren darf nicht dazu führen, dass eine begehrte Auskunft mit starkem Aktualitätsbezug ihren Nachrichtenwert verliert und allenfalls noch von historischem Interesse ist (BVerwG, Beschl. v. 13.2.2025, 10 VR 2/25, juris Rn. 8;… Beschl. v. 11.4.2018, 6 VR 1/18, NVwZ 2018, 902, juris Rn. 11).

    Mit diesem Antrag werden allein organisatorische Fragen der Pressearbeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2025, 10 VR 2/25, juris Rn. 9 u. 12) bei Ermittlungsverfahren, in denen der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet, zum Streitgegenstand erhoben.

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Ihr kommt neben einer Informations- insbesondere eine Kontrollfunktion zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.9.2015, 1 BvR 857/15, NJW 2015, 3708, juris Rn. 16).

    Das "Ob" und "Wie" der Berichterstattung ist Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise ihrer hierauf gerichteten Informationsbeschaffungen grundrechtlich schützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.9.2015, 1 BvR 857/15, NJW 2015, 3708, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Der Schutz der Pressefreiheit reicht hier weiter als in Fällen, in denen die Presse eine Berichterstattung über private Umstände zu Unterhaltungszwecken anstrebt (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.10.2014, 6 C 35/13, NJW 2015, 80, juris Rn. 26).

    Rn. 25 Anders als im Stadium des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.10.2014, 6 C 35/13, NJW 2015, 80, juris Rn. 30 ff.) ist das Persönlichkeitsrecht des Verteidigers im Stadium des Ermittlungsverfahrens nicht gemindert.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Rn. 35 Die begehrten Auskünfte zum Namen und zur Kanzleianschrift des Verteidigers beeinträchtigen zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, BVerfGE 65, 1, juris Rn. 146, 149).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (BVerfG, Urt. v. 5.6.1973, 1 BvR 536/72, BVerfGE 35, 202, juris Rn. 63;… Kammerbeschl. v. 10.6.2009, 1 BvR 1107/09, NJW 2009, 3357, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (…BVerfG, Urt. v. 5.6.1973, 1 BvR 536/72, BVerfGE 35, 202, juris Rn. 63; Kammerbeschl. v. 10.6.2009, 1 BvR 1107/09, NJW 2009, 3357, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 5.17

    Bayerischer Landtag muss der Presse Auskunft über die Höhe der Vergütung der im …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Die Sozialsphäre umfasst die gesamte Teilnahme am öffentlichen Leben, also die Gegebenheiten, in denen der Einzelne in Kontakt mit anderen tritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2018, 7 C 5/17, NVwZ 2019, 473, juris Rn. 33;… OVG Kassel, Urt. v. 23.2.2012, 8 A 1303/11, ZD 2012, 285, juris Rn. 45;… Himmelsbach, in: Himmelsbach/Mann, Presserecht, 1. Aufl. 2022, § 1 Rn. 32).
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Erforderlich und zugleich ausreichend ist es, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 8.9.2014, 1 BvR 23/14, NJW 2014, 3711, juris Rn. 29 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - 15 B 457/17

    Auskunftsbegehren einer Journalistin gegenüber der Rechtsanwaltskammer über die …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
    Rn. 38 Berührt ein presserechtlicher Auskunftsanspruch lediglich die Sozialsphäre eines Betroffenen, muss der jeweilige Betroffene - und somit vorliegend auch der Verteidiger - den hiermit einhergehenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich hinnehmen, soweit mit der Offenlegung der nachgefragten Informationen keine unzulässige Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung verbunden ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 3.5.2017, 15 B 457/17, ZD 2017, 587, juris Rn. 46).
  • BVerwG, 11.04.2018 - 6 VR 1.18

    BND muss Presseauskunft nur über Anzahl laufender Strafverfahren wegen …

  • VGH Hessen, 23.02.2012 - 8 A 1303/11

    Abi-Panne

  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1452/13

    Verfassungsbeschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht …

  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz; …

  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2017 - 1 S 1307/17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei …

  • BVerwG, 12.09.2024 - 10 VR 1.24

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft über die Einschätzung des BND zur …

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach …

  • OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Auskunftsanspruch; Auskunftsanspruch, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - 5 B 1463/11

    Einstweiliger Rechtschutz auf Auskunftserteilung über einen Einsatz von Polizei …

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 13 S 418/08

    Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung nach rechtswidriger …

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 13 ME 362/06

    Anspruch eines abgeschobenen armenischen Staatsangehörigen auf Rückkehr und …

  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 7 CE 23.27

    Interessenabwägung bei presserechtlichem Auskunftsanspruch

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2026 - 10 ME 174/26

    Gesteigertes öffentliches Interesse; vorläufiger Rechtsschutz; einstweilige …

    Die Durchsetzung des Informationsinteresses der Presse hängt daher nicht von einer staatlichen Inhaltsbewertung des Informationsanliegens ab; die Presse muss nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für Wert hält und was nicht (BVerwG…, Urteil vom 16.3.2016 - 6 C 65.14 -, juris Rn. 19; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 32).

    Ebenfalls ist eine Selektion der Medien durch die auskunftspflichtigen staatlichen Stellen nach Seriosität und Zuverlässigkeit unzulässig (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 33; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 4.2.2021 - 4 B 1380/20 -, juris Rn. 38).

    Aber auch bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren geht es um eine besonders einschneidende Ausübung staatlicher Gewalt (so auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 19;… vgl. dazu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 -, juris Rn. 16), wenngleich hier gegenüber öffentlichen Gerichtsverhandlungen weiterreichende Auskunftsverweigerungsrechte greifen müssen (vgl. auch § 4 Abs. 2 NPresseG; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 20.8.2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 25 - 29; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 4.2.2021 - 4 B 1380/20 -, juris Rn. 46).

    Das grundsätzlich anzuerkennende Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über eine Straftat und den oder die Täter wird umso schwerer wiegen, je mehr sich die Tat in Begehungsweise und Schwere von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt, so dass bei schweren Gewaltverbrechen in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen ist (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.6.2009 - 1 BvR 1107/09 -, juris Rn. 18, …und Urteil vom 5.6.1973 - 1 BvR 536/72 -, juris Rn. 63; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 40).

    Auch folgt aus der Weitergabe einer Information an die Presse nicht zugleich auch ihre spätere Veröffentlichung (BVerwG…, Urteil vom 26.4.2021 - 10 C 1.20 -, juris Rn. 33; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 28).

    Im Rahmen dieser Abwägung kommt eine Bewertung des Informationsinteresses der Presse grundsätzlich nicht in Betracht; entscheidend ist vielmehr, ob dem Informationsinteresse der Presse schutzwürdige Interessen von solchem Gewicht entgegenstehen, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch ausschließen (BVerwG…, Beschluss vom 17.11.2016 - 6 A 3.15 -, juris Rn. 17; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2025 - 15 A 750/22

    Presse hat Anspruch auf Auskunft über die Verkäufer des Schabowski-Zettels

    Rn. 169 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2018 - 7 C 5.17 -, juris Rn. 33 m. w. N.; Hamb. OVG, Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 36; Bay. VGH, Beschluss vom 8. November 2021 - 7 CE 21.1531 -, juris Rn. 14.

    Rn. 171 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2018 - 7 C 5.17 -, juris Rn. 34; Hamb. OVG, Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 36.

    Rn. 174 Vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 38, unter Verweis auf OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 15 B 457/17 -, juris Rn. 46.

  • OVG Hamburg, 05.06.2026 - 3 Bs 70/26
    Demgegenüber muss das von der Presse verfolgte Interesse umso gewichtiger sein, um eine Auskunft zu legitimieren, je sensibler der Bereich ist, über den informiert wird, und je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht ( OVG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2025, 3 Bs 20/25 , juris Rn. 27 ;… vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.6.2012, 5 B 1463/11, DVBl 2012, 1113, juris Rn. 40).

    Die Verwertung der erbetenen Auskünfte fällt in die redaktionelle Verantwortung des jeweiligen Presseorgans, wobei grundsätzlich darauf zu vertrauen ist, dass die Presse sich ihrer Verantwortung bewusst ist und insbesondere die Grundsätze des Pressekodex und die dazu ergangenen Richtlinien beachtet ( OVG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2025, 3 Bs 20/25 , juris Rn. 28 ;… vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.10.2019, 1 LB 118/19, juris Rn. 47 m. w. N.).

    Anerkannt ist, dass die Persönlichkeitsrechte eines Verteidigers und eines Staatsanwalts, nach deren Namen die Presse wegen ihrer Verfahrensmitwirkung fragt, infolge des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen in ihrem grundrechtlichen Gewicht gemindert sind (…BVerwG, Urt. v. 1.10.2014, 6 C 35/13, K&R 2015, 67, juris Rn. 30-35; vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2025, 3 Bs 20/25 , juris Rn. 25 ;… VGH Mannheim, Urt. v. 11.9.2013, 1 S 509/13, juris Rn. 36).

    Dies folgt bereits daraus, dass die Nennung der Namen von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern lediglich deren Sozialsphäre betrifft (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2025, 3 Bs 20/25 , juris Rn. 37 f.;… VGH Mannheim, Urt. v. 11.9.2013, 1 S 509/13, juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263

    Keine Auskunft an die Presse über den Namen eines Strafverteidigers in einem …

    Rn. 4 Einen Tag später bat der Antragsteller die Pressestelle der Staatsanwaltschaft M. unter Berufung auf eine Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 - (juris) per E-Mail um Auskunft, wie der Anwalt des Tatverdächtigen heiße, der im Stadtteil F. einen 59-jährigen Mann getötet haben soll.

    Rn. 28 Der Ausschluss der Öffentlichkeit dient dem Schutz der Beschuldigteninteressen, der Unbefangenheit und den Persönlichkeitsinteressen der sonstigen Verfahrensbeteiligten sowie der ungestörten Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft (…vgl. Fischer, a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 - juris Rn. 25 mit Verweis auf Birklbauer/Weiss, JRP 2021, 275/276).

    Soweit das vom Antragsteller in Bezug genommene Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 - (…juris Rn. 36 ff.) die Rechte des Strafverteidigers als lediglich in der durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht wenig geschützten Sozialsphäre berührt ansieht, bleibt unberücksichtigt, dass der Strafverteidiger vorliegend seine berufliche Tätigkeit in einem nicht-öffentlichen Ermittlungsverfahren wahrnimmt, das im Grundsatz - auch im Interesse der Allgemeinheit - gerade auf die Wahrung der Anonymität aller Beteiligten ausgelegt ist.

  • VG Schleswig, 24.03.2026 - 6 B 27/25

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch über ein staatsanwaltschaftliches …

    Es ist grundsätzlich darauf zu vertrauen ist, dass die Presse sich ihrer Verantwortung bewusst ist und insbesondere die Grundsätze des Pressekodex und die dazu ergangenen Richtlinien beachtet (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Bremen…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 1 LB 118/19 -, juris Rn. 47; VG Schleswig…, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 11 B 80/17 -, juris Rn. 98 ).

    Rn. 55 Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit dient dem Schutz der Beschuldigteninteressen, der Unbefangenheit und den Persönlichkeitsinteressen der sonstigen Verfahrensbeteiligten sowie der ungestörten Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 28; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 20. August 2025 - 7 CE 25.1263 -, juris Rn. 28).

    Rn. 57 Zwar gibt es keinen Grundsatz, wonach Informationen über ein Ermittlungsverfahren nicht herauszugeben sind (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 29; VG Neustadt (Weinstraße)…, Beschluss vom 7. November 2023 - 5 K 75/23.NW -, juris Rn. 39 unter Berufung auf den speziellen landesrechtlichen Auskunftsverweigerungsgrund des § 12a LMG-RLP a.F.).

    Die Auffassung des Hamburgisches OVG in seinem Beschluss vom 7. April 2025 (3 Bs 20/25) vermag nicht zu überzeugen.

  • VG Schleswig, 07.07.2026 - 6 B 17/26

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg bejaht

    Es ist grundsätzlich darauf zu vertrauen ist, dass die Presse sich ihrer Verantwortung bewusst ist und insbesondere die Grundsätze des Pressekodex und die dazu ergangenen Richtlinien beachtet (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 -, juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Bremen…, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 1 LB 118/19 -, juris Rn. 47; VG Schleswig…, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 11 B 80/17 -, juris Rn. 98).
  • VG München, 18.06.2025 - M 10 E 25.3465

    Einstweilige Anordnung, Presserechtlicher Auskunftsanspruch, (Kein) Anspruch …

    Zur Begründung seines Auskunftsanspruchs berief sich der Antragsteller auf eine Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Hamburg, B.v. 7.4.2025 - 3 Bs 20/25, juris).

    Mit dem Aspekt des Mandantengeheimnisses hat sich die vom Bevollmächtigten des Antragstellers in Bezug genommen Entscheidung des OVG Hamburg (vgl. OVG Hamburg, B.v. 7.4.2025 - 3 Bs 20/25, juris) nicht auseinandergesetzt.

  • VG Regensburg, 30.06.2026 - RO 4 E 26.831

    Presserecht, Auskunftsanspruch, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf …

    Wie bereits oben dargestellt, kommt der Presse neben einer Informationsinsbesondere auch eine Kontrollfunktion zu (vgl. BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 16, Hamb. OVG, B.v. 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 -, Rn. 19, juris).
  • VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25

    Behörden entscheiden über Presseanfragen durch Verwaltungsakt

    Rn. 23 Etwas anderes ergibt sich auch nicht für die Beantwortung der Frage zu Ziffer 2. Der Hinweis der Antragstellerin auf den Beschluss des OVG Hamburg vom 7. April 2025 - 3 Bs 20/25 - verfängt nicht.
  • VG Regensburg, 14.01.2026 - RO 4 E 25.2788

    Tatsachenauskunft, Persönlichkeitsrecht, Bestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme …

    Wie bereits unter II. 1. a) dargestellt, kommt der Presse neben einer Informationsinsbesondere eine Kontrollfunktion zu (vgl. BVerfG, B.v. 14.9.2015 - 1 BvR 857/15 - juris Rn. 16, Hamb. OVG, B.v. 7.4.2025 - 3 Bs 20/25 -, Rn. 19, juris).
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