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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 05.11.2003 - 3 Bs 253/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18200
OVG Hamburg, 05.11.2003 - 3 Bs 253/03 (https://dejure.org/2003,18200)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2003 - 3 Bs 253/03 (https://dejure.org/2003,18200)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2003 - 3 Bs 253/03 (https://dejure.org/2003,18200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; AuslG §§ 45 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Ausweisungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fortdauer der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.2003 - 3 Bs 253/03
    Die Gefahr weiterer Straftaten des ausgewiesenen Ausländers bildet einen tragfähigen Grund, die sofortige Vollziehung der Ausweisung im öffentlichen Interesse anzuordnen, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass sich diese Gefahr schon während des laufenden Hauptsacheverfahrens zu einem Zeitpunkt verwirklicht, in dem nach der gesetzlichen Regel des § 80 Abs. 1 VwGO noch die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage besteht (BVerfG, Beschl. v. 18.7.1973, BVerfGE 35 S. 382, 404; Kammer-Beschl. v. 12.9.1995, InfAuslR 1995 S. 397, 401; Kammer-Beschl. v. 25.1.1996, AuAS 1996 S. 62).

    Das Klageverfahren wegen einer Ausweisung ist mit Rücksicht auf den mit dieser Maßnahme verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Ausländers mit möglichster Beschleunigung zu betreiben und abzuschließen (BVerfG, Beschl. v. 18.7.1973, a.a.O., S. 404;… Kammer-Beschl. v. 12.9.1995, a.a.O., S. 397, 401).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.2003 - 3 Bs 253/03
    Die Gefahr weiterer Straftaten des ausgewiesenen Ausländers bildet einen tragfähigen Grund, die sofortige Vollziehung der Ausweisung im öffentlichen Interesse anzuordnen, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass sich diese Gefahr schon während des laufenden Hauptsacheverfahrens zu einem Zeitpunkt verwirklicht, in dem nach der gesetzlichen Regel des § 80 Abs. 1 VwGO noch die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage besteht (BVerfG, Beschl. v. 18.7.1973, BVerfGE 35 S. 382, 404; Kammer-Beschl. v. 12.9.1995, InfAuslR 1995 S. 397, 401; Kammer-Beschl. v. 25.1.1996, AuAS 1996 S. 62).

    Das Klageverfahren wegen einer Ausweisung ist mit Rücksicht auf den mit dieser Maßnahme verbundenen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Ausländers mit möglichster Beschleunigung zu betreiben und abzuschließen (…BVerfG, Beschl. v. 18.7.1973, a.a.O., S. 404; Kammer-Beschl. v. 12.9.1995, a.a.O., S. 397, 401).

  • OVG Hamburg, 13.01.1998 - Bs VI 74/97

    Sofortvollzug; Ausweisung; Spezialprävention; Generalprävention; Schutz von Ehe …

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.2003 - 3 Bs 253/03
    Der Grad der Erfolgsaussicht ist erst für die Abwägung des Gewichts der gegenläufigen Interessen an einem Sofortvollzug auf der einen und dem Bestehen der aufschiebenden Wirkung auf der anderen Seite von Bedeutung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 13.1.1998, InfAuslR 1998 S. 222, 224; Beschl. v. 25.10.2001, - 3 Bs 241/01 -).

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann aus generalpräventiven Gründen gerechtfertigt sein, wenn ohne diese Maßnahme die angestrebte abschreckende Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer entweder überhaupt nicht eintreten oder wesentlich geschwächt würde (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.1.1998, InfAuslR 1998 S. 222, 223).

  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle …

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.2003 - 3 Bs 253/03
    Die Gefahr weiterer Straftaten des ausgewiesenen Ausländers bildet einen tragfähigen Grund, die sofortige Vollziehung der Ausweisung im öffentlichen Interesse anzuordnen, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass sich diese Gefahr schon während des laufenden Hauptsacheverfahrens zu einem Zeitpunkt verwirklicht, in dem nach der gesetzlichen Regel des § 80 Abs. 1 VwGO noch die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage besteht (BVerfG, Beschl. v. 18.7.1973, BVerfGE 35 S. 382, 404; Kammer-Beschl. v. 12.9.1995, InfAuslR 1995 S. 397, 401; Kammer-Beschl. v. 25.1.1996, AuAS 1996 S. 62).
  • OVG Hamburg, 29.04.2002 - 3 So 69/01

    Streitwert bei vorläufigem Rechtsschutzverfahren; Klage gegen die Entziehung der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.11.2003 - 3 Bs 253/03
    Der Streitwert ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 29.4.2002 - 3 So 69/01) in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dann nur mit einem Viertel des für die Hauptsache anzusetzenden Werts zu bemessen, wenn vorläufiger Rechtsschutz nach dem Abschluss des Widerspruchsverfahrens allein noch für das Klagverfahren begehrt wird.
  • OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07

    Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei …

    Denn dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist genügt, wenn sich das Rechtsschutzziel und der daraus folgende Antrag aus der Begründung der Beschwerde eindeutig ergeben (vgl.: OVG Hamburg, Beschl. v. 5.11.2003 - 3 Bs 253/03).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung im Hinblick auf eine erst zukünftig eintretende Abschiebemöglichkeit besteht jedenfalls solange nicht, wie zu erwarten ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist und im Falle der Klageabweisung die nach § 80 Abs. 1 VwGO bestehende aufschiebende Wirkung der Klage gemäß § 80 b Abs. 1 Satz 1 VwGO geendet hat (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2003 - 3 Bs 253/03 - juris Rn. 16).

    Ohne die tatsächliche Möglichkeit einer Abschiebung fehlt auch dem öffentlichen Interesse daran, die generalpräventive Wirkung der Ausweisung zu stärken, die konkrete Wirkungsmacht; ein Grund, die sofortige Vollziehung frühzeitig im Hinblick auf eine erst zukünftig eintretende Abschiebemöglichkeit anzuordnen, besteht jedenfalls solange nicht, wie zu erwarten ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist und im Falle der Klageabweisung die nach § 80 Abs. 1 VwGO bestehende aufschiebende Wirkung der Klage gemäß § 80 b Abs. 1 Satz 1 VwGO geendet hat (vgl. HambOVG, Beschluss vom 5. November 2003 - 3 Bs 253/03 - juris Rn. 16).

    Wird die sofortige Vollziehung angeordnet, obwohl von der Vollziehbarkeit gegenwärtig kein Gebrauch gemacht werden kann oder soll, können dem Betroffenen der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO und die Beschwerde nicht mit der Rüge abgeschnitten sein, für die Anordnung fehle zurzeit das gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erforderliche öffentliche Interesse (HambOVG, Beschluss vom 5. November 2003 - 3 Bs 253/03 - juris Rn. 14;… Hailbronner, a.a.O., § 53 Rn. 291; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2007 - 17 B 2549/06 - juris).

  • OVG Hamburg, 12.03.2021 - 5 Bs 33/21

    Eilantrag gegen flächendeckendes Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in …

    Denn dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist auch dann genügt, wenn sich das Rechtsschutzziel und der daraus folgende Antrag aus der Begründung der Beschwerde eindeutig ergeben (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.11.2003, 3 Bs 253/03, juris Rn. 13).
  • VG Hamburg, 09.01.2024 - 13 E 5184/23

    Erfolgloser Eilantrag eines langjährig in Deutschland lebenden türkischen …

    Die Begründung einer Ausweisung mit generalpräventiven Erwägungen trägt insofern die Feststellung eines besonderen Vollzugsinteresses gleichsam in sich, es sei denn, die Ausweisung entfaltet aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit einer Abschiebung keine konkrete Wirkungsmacht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.11.2003, 3 Bs 253/03, juris Rn. 16;… OVG Magdeburg, a.a.O.).
  • OVG Hamburg, 12.08.2004 - 3 Bs 327/03

    Rechtmäßigkeit der Inverwahrungnahme des Passes eines ausreisepflichtigen …

    Denn dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist genügt, wenn sich das Rechtsschutzziel und der daraus folgende Antrag aus der Begründung der Beschwerde eindeutig ergeben (vgl.: OVG Hamburg, Beschl. v. 5.11.2003 - 3 Bs 253/03 - ).
  • OVG Bremen, 26.02.2025 - 2 B 334/24

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Ausländers gegen seine Ausweisung; Ausweisung …

    Es steht auch zu erwarten, dass die Abschiebung des Antragstellers aus der Strafhaft zu einem Zeitpunkt erfolgen könnte, in dem nach der gesetzlichen Regel des § 80 Abs. 1 VwGO noch die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage fortbestünde (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 09.11.2003 - 3 Bs 253/03, juris Rn. 20;… Nds. OVG, Beschl. v. 16.12.2011 - 8 ME 76/11, juris Rn. 43).
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