Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.10.2005 - 3 C 05.2616 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Bayreuth, 10.07.2009 - B 5 K 07.123
Mobbing als Dienstunfall
Eine Festsetzung in dieser Höhe entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (siehe nur BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005, Az.: 3 C 05.2616 - juris -, dort RdNr. 9). - VGH Bayern, 05.03.2008 - 14 C 07.3496
Streitwertbeschwerde; Anerkennung als Dienstunfall
Insofern teilt der Senat die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte bietet, so dass der sog. "Auffang-Streitwert" gemäß § 52 Abs. 2 GKG anzunehmen ist (so auch: BayVGH vom 4.10.2005 Az. 3 C 05.2616). - VGH Bayern, 15.07.2009 - 3 ZB 08.554
Gegenvorstellung; Regelstreitwert bei Anerkennung von Dienstunfall
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats den Regelstreitwert festzusetzen, wenn die Anerkennung von Körperschäden als Dienstunfallfolge im Sinn des § 31 Abs. 1 BeamtVG begehrt wird (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 4.10.2005, Az. 3 C 05.2616, Urteil vom 3.12.2008 Az. 3 B 04.1178 und vom 9.10.2008 Az. 3 B 05.1370).
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