Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.10.2008 - 3 C 07.3124 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erledigungsgebühr (verneint); erfolglose Bemühungen eines Rechtsanwalts im vorprozessualen Bereich, die nicht (zumindest im erforderlichen Maß) zur späteren Erledigung des Klageverfahrens beigetragen haben
- Judicialis
VV RVG Nr. 1002
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VV RVG Nr. 1002
Erledigungsgebühr (verneint); Erfolglose Bemühungen eines Rechtsanwalts im vorprozessualen Bereich, die nicht (zumindest im erforderlichen Maß) zur späteren Erledigung des Klageverfahrens beigetragen haben Versetzungen und Abordnungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfolglose Bemühungen eines Rechtsanwalts im vorprozessualen Bereich ohne Beitrag zur Erledigung des Klageverfahrens i.R.d. Entstehung einer Erledigungsgebühr
Verfahrensgang
- VG München, 08.10.2007 - M 5 M 07.2782
- VGH Bayern, 29.10.2008 - 3 C 07.3124
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426
Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 3 C 07.3124
Insofern unterscheidet sich die vorliegend zu beurteilende Fallgestaltung maßgeblich von jener, die etwa dem Beschluss des Bayerischem Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Januar 2007 (Az. 24 C 06.2426) zugrunde lag und bei der eine einvernehmlich zwischen Kläger und Beklagtem erarbeitete Beendigung des Rechtsstreits wegen des anstehenden zwischenzeitlichen Ablaufs der Rechtsmittelfrist und der lediglich deshalb eingelegten Klage nicht schon außergerichtlich herbeigeführt werden konnte.
- VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2954
Flurbereinigung - Erstattung von Aufwendungen im Vorverfahren - Voraussetzungen …
Die Mitwirkung im Rahmen des Gebührentatbestands in Nr. 1002 VV RVG setzt zunächst ein Mehr an anwaltlichem Tätigwerden voraus, als bereits durch die allgemeinen Gebühren, etwa der Geschäfts- oder der Verfahrensgebühr abgedeckt ist, mit denen u.a. die Widerspruchserhebung und die Begründungsschriftsätze abgegolten sind (vgl. BayVGH vom 29.10.2008 Az. 3 C 07.3124 - juris Rn. 9; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, RdNrn. - OVG Sachsen, 22.03.2010 - 5 E 92/09
Erledigungsgebühr, Geschäftsgebühr, eine Angelegenheit
Sie ist - ebenso wie die Klageerhebung oder - begründung - Teil der allgemeinen Prozessführung und bereits von der Verfahrensgebühr abgegolten (so auch OVG M-V, Beschl. v. 18.11.2008 - 2 O 61/07 - BayVGH, Beschl. v. 29.10.2008 - 3 C 07.3124 - NdsOVG, Beschl. v. 07.01.2008 - 10 OA 250/0 - OVG LSA, Beschl. v. 11.09.2007 - 4 O 234/07 -, alle zitiert nach juris). - VG Bayreuth, 04.08.2011 - B 1 M 10.821
Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; keine Terminsgebühr für Telefonat im …
Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 RVG-VV kann der Bevollmächtigte der Antragstellerin nicht beanspruchen, weil die Erledigung des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht kausal auf seine Mitwirkung zurückzuführen war (vgl. u.a. BayVGH vom 24.8.2009 Az. 1 C 09.1297 und vom 29.10.2008 Az. 3 C 07.3124; OVG Nordrhein-Westfalen vom 6.6.2011 Az. 6 E 305/11; OVG Berlin-Brandenburg vom 5.11.2010 Az. OVG 1 K 231.09; OVG Lüneburg vom 21.3.2007 Az. 4 OA 416/06).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".