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| BVerwG, 20.01.1976 - III C 10.74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 51.82
Vertreibungsschaden durch Entziehung in außerdeutschen Gebieten vor Beginn der …
Das angefochtene Urteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift angegebenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1970 - BVerwG 3 C 66.68 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 18 = ZLA 1971, 147), vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 24 = ZLA 1972, 84) und vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 10.74 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 34 = ZLA 1976, 103) ab.Es liegt auch keine Abweichung von dem von den Beschwerdeführern schließlich noch genannten Urteil des Senats vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 10.74 - (…a.a.O.) vor.
Dies folgt aus dem Umstand, daß in der Entscheidung (vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 10.74 - a.a.O.) die Annahme einer Zwangssituation wegen verschräfter Judengesetzgebung im Altreich ausschließlich auf § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV gestützt wird und daß im Gegensatz dazu nach dem Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - (…a.a.O.) zur Annahme einer Entziehung außerhalb der Verfolgungszeit des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV im Vertreibungsgebiet - also nicht im Altreich - ausdrücklich eine gezielte Verfolgungsmaßnahme deutscher Stellen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 der 7. FeststellungsDV nachgewiesen oder glaubhaft gemacht sein muß.
- BVerwG, 25.06.1987 - 3 C 29.86
Schaden an Grundvermögen - Verschärfung der Judengesetzgebung - Rechtsgeschäft …
Es reicht vielmehr aus, daß sich für den Verfolgten die seit dem 30. Januar 1933 bestehende allgemeine Zwangslage verschärft hatte, diese Verschärfung - aus der jetzigen Sicht gesehen - als objektiv bestehend zu beurteilen war und diese verschärfte Zwangslage im Zusammenhang mit dem Verfolgungsgrund ursächlich für den Verlust des Wirtschaftsgutes gewesen ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 10.74 - in Buchholz 427.207 § 1 Nr. 34).Aus diesem Grunde kann seit dieser Zeit die entsprechende Entziehungsvermutung des § 1 Abs. 1 Satz 2 der 7. FeststellungsDV nur noch in den Ausnahmefällen widerlegt werden, in denen der Nachweis geführt wird, daß die durch die genannten Rechtsvorschriften und deren Vollziehung entstandene besondere Zwangssituation für die Veräußerung der Vermögensgegenstände nicht ursächlich war (vgl. Urteil des Senats vom 20. Januar 1976 a.a.O.).
- BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 17.80
Entziehungstatbestand - Veräußerung von Betriebsvermögen - Verfolgungszeit - …
Eine für alle Verfolgten vorhanden gewesene "allgemeine Zwangssituation" reicht hierfür nicht aus (vgl. Urteil vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 10.74 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 34]). - BVerwG, 11.06.1986 - 3 B 111.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entziehungscharakter einer im …
Damit weicht diese Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 10.74 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 34) ab.
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