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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.1978 - III C 10.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,10078
BVerwG, 20.04.1978 - III C 10.77 (https://dejure.org/1978,10078)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1978 - III C 10.77 (https://dejure.org/1978,10078)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1978 - III C 10.77 (https://dejure.org/1978,10078)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 56.84

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Diese Beurteilung sei trotz des verhältnismäßig langen Aufenthaltes des unmittelbar Geschädigten in Frankreich auch im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 10.77 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 106 = ZLA 1979, 44) und vom 3. November 1966 - BVerwG 3 B 68.66 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87 = ZLA 1967, 25) gerechtfertigt.

    Es hat im Hinblick auf das persönliche Schicksal des unmittelbar Geschädigten dessen nach der Entlassung aus Kriegsgefangenschaft mehr als achtjährigen Arbeitsaufenthalt in Frankreich (Elsaß) rechtsirrtümlich als einen die begehrte Schadensfeststellung nicht ausschließenden unmaßgeblichen "Zwischenaufenthalt" im Sinne der Entscheidungen des erkennenden Senats vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 10.77 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 106 = ZLA 1979, 44) sowie vom 3. November 1966 - BVerwG 3 B 68.66 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87 = ZLA 1967, 25) angesehen, weil dies nach seiner Auffassung dem Sinn und Zweck der Regelung des § 12 Abs. 7 Satz 2 LAG entspreche, die unverkennbar im Sinnzusammenhang mit § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG und § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG stehe.

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung den Begriff des ständigen Aufenthaltes als erfüllt angesehen, wenn es sich um ein tatsächliches Verweilen an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Gebiet über einen längeren Zeitraum handelt, ohne daß es dabei auf den subjektiven Willen der betreffenden Person ankommt, in dem jeweiligen Ort oder in dem jeweiligen Gebiet einen ständigen Aufenthalt begründen oder beibehalten zu wollen (vgl. dazu das bereits angeführte Urteil vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 10.77 - sowie Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 60.78 - <ZLA 1980, 186> mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 32.78
    Ein dahin gehender Wille wird nur dann erheblich, wenn zu entscheiden ist, welcher von mehreren gleichzeitigen rechtserheblichen Aufenthalten der ständige Aufenthalt ist (vgl. zuletzt Urteile vom 4. März 1976 - BVerwG 3 C 62.75 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 102] und vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 10.77 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 106]).

    Einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet hat grundsätzlich nur, wer auch tatsächlich in diesem Gebiet verweilt (vgl. Urteile vom 4. März 1976 und vom 20. April 1978, a.a.O.).

    So hat der erkennende Senat ein Festhalten in einem Internierungslager unter bestimmten Voraussetzungen als bloßen "Zwischenaufenthalt" angesehen (vgl. Beschluß vom 3. November 1966 - BVerwG 3 B 68.66 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87]; vgl. auch Urteile vom 4. März 1976 und vom 20. April 1978, a.a.O.); in solchen "extrem liegenden Ausnahmefällen", in denen dem Betroffenen die Selbstbestimmung seines Aufenthaltsortes infolge Anwendung physischen Zwanges verwehrt ist, kann die Annahme begründet sein, daß der frühere ständige Aufenthalt fortbestanden habe.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 60.78

    Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz - Ständiger Aufenthalt in der …

    Ein dahin gehender Wille wird nur dann erheblich, wenn zu entscheiden ist, welcher von mehreren gleichzeitigen rechtserheblichen Aufenthalten der ständige Aufenthalt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 4. März 1976 - BVerwG 3 C 62.75 - und von 20. April 1978 - BVerwG 3 C 10.77 - [Buchholz 427.3 § 230 Nrn. 102 und 106]).
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