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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1973 - 3 C 100/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,9150
OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1973 - 3 C 100/72 (https://dejure.org/1973,9150)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.1973 - 3 C 100/72 (https://dejure.org/1973,9150)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 1973 - 3 C 100/72 (https://dejure.org/1973,9150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Bauerwartungsland; Eingriff für öffentlichen Weg; Eingriff zur Verbesserung der Hofseite eines anderen; Hof- und Gebäudefläche

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Hof- und Gebäudefläche/Eingriff zur Verbesserung der Hofseite eines anderen; Hof- und Gebäudefläche/Eingriff für öffentlichen Weg; Bauerwartungsland/Abfindung; Abfindung/Bauerwartungsland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

    Nr. 1572 auf das Neuflurstück Nr. 3915 teilweise Hoffläche des Klägers hätte verändert - nicht verlegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.04.1963 - I B 151.61 -, RzF 6 zu § 45 Abs. 1 FlurbG; anders wohl OVG Rh.-Pf., Urt. v. 15.05.1973 - 3 C 100/72 -, RzF 42 zu § 44 Abs. 2 FlurbG) - werden müssen, käme - unabhängig von den vorstehenden Erwägungen - der Schutz des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG nicht zum tragen; denn der Zweck der Flurbereinigung hätte auch eine Veränderung im vorgenommenen Umfang erfordert (vgl. § 45 Abs. 1 FlurbG).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 16/15

    Abfindung; begünstigtes Agrarland; Flurbereinigungsplan; Gebäudefläche; unbillige …

    Rn. 71 Zwar kann zur Umrechnung (…vgl. auch zum Folgenden Wingerter/Mayr, a.a.O., § 29, Rn. 33 f.) des regelmäßig in EUR/qm (…anders OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.11.2009 - 9 C 10541/09 - RzF 38 zu § 44 Abs. 4 FlurbG: WE/Ar auch für Bauland) ausgedrückten Flächen(verkehrs)werts in WV/ha der allgemeine Umrechnungsfaktor angewandt werden, der auch (und vorrangig) für die Bemessung des Geldausgleichs im Falle geringfügiger Mehr- und Minderabfindung genutzt wird (…einfacher vormals etwa OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., und Urt. v. 15.5.1973 - 3 C 100/72 -, RzF 42 zu § 44 Abs. 2 FlurbG: pauschale Tauschverhältnisse von 1:2 bzw. 1:3 zwischen Bau(erwartungs-)land und Ackerland).
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