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| BVerwG, 04.09.1969 - III C 101.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verlust eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes
Verfahrensgang
- VG München, 22.04.1966 - 6185/65
- BVerwG, 06.04.1967 - III B 76.66
- BVerwG, 04.09.1969 - III C 101.67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.05.1960 - III C 296.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - III C 101.67
Sie könnte zu bejahen sein, wenn sich das Fruchtgenußrecht, das sich der Großvater des Klägers ausbedang, als ein besonders gestaltetes, nicht nießbrauchähnliches Recht an dem Wirtschaftsgut erweisen sollte, auf Grund dessen der Kläger und sein Großvater gemäß § 6 Abs. 1 FG als an dem Wirtschaftsgut beteiligt anzusehen wären (vgl. zum Nießbrauch BVerwGE 10, 314 und Urteil des Senats vom 5. November 1964 - BVerwG III C 154.64 -). - BVerwG, 05.11.1964 - III C 154.64
Schadensfeststellung wegen Verlustes eines Anspruchs auf lebenslänglichen …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1969 - III C 101.67
Sie könnte zu bejahen sein, wenn sich das Fruchtgenußrecht, das sich der Großvater des Klägers ausbedang, als ein besonders gestaltetes, nicht nießbrauchähnliches Recht an dem Wirtschaftsgut erweisen sollte, auf Grund dessen der Kläger und sein Großvater gemäß § 6 Abs. 1 FG als an dem Wirtschaftsgut beteiligt anzusehen wären (vgl. zum Nießbrauch BVerwGE 10, 314 und Urteil des Senats vom 5. November 1964 - BVerwG III C 154.64 -).
- BVerwG, 26.01.1988 - 3 B 40.87
Antragsberechtigung für Vertreibungsschäden - Wirtschaftliches Eigentum an …
Dabei haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums und dem dazu im Einzelfall anzulegenden Prüfungsmaßstab im angestrebten Revisionsverfahren noch grundsätzliche Rechtsfragen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erheblich werden könnten, die durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkomplex noch nicht geklärt sind (vgl. dazu Urteile vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - <ZLA 1969, 330>, vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 12. März 1975 - BVerwG 3 C 5.73 - <ZLA 1975, 120> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ; ferner Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 58.83 ). - BVerwG, 01.12.1978 - 5 B 47.77
Erfordernis des strengen Nachweises wissentlicher Falschangaben hinsichtlich …
Auch aus den weiter angeführten Entscheidungen: Beschluß vom 4. März 1969 - BVerwG 3 CB 6.69 - (ZLA 1969, 149) und Urteil vom 4. September 1969 - BVerwG 3 C 101.67 - (ZLA 1969, 330), wonach bei der Feststellung, ob ein Schädigungstatbestand vorliegt und wer als unmittelbar Geschädigter anzusehen ist, die zur Verfügung stehenden Beweismittel im Rahmen einer Gesamtschau zu würdigen sind, kann die behauptete Abweichung nicht hergeleitet werden, weil damit in unbehelflicher Weise ebenfalls nur die dem Verwaltungsgericht obliegende Beweiswürdigung angegriffen wird.
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