Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 27.06.1969 - V LA 278/67
- BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67
Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Es wird Verletzung materiellen Rechts, insbesondere Abweichung von BVerwG III C 121.67, geltend gemacht sowie als Verfahrensmangel gerügt, daß das Verwaltungsgericht seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sei, weil es vor der abschließenden Entscheidung die Klägerin nicht noch einmal, aufgefordert; habe, eine.Die vom Verwaltungsgericht für möglich gehaltene und von der Revision geltend gemachte Abweichung von BVerwG III C 121.67 (BVerwGE 30, 305 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 6) liegt nicht vor.
- BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Ermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit im Zusammenhang mit dem …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - (ZLA 1971, 49) näher dargelegt.Darüber hinaus wäre eine solche Willensäußerung bei Anwendung des § 6 BVFG, anders als bei § 4 Abs. 4 BEG, rechtlich nur beachtlich gewesen, wenn die Klägerin wegen des Besuchs der Veranstaltungen und einer damit von ihr zum Ausdruck gebrachten Willensrichtung in ihrer Umgebung auch als deutsche Volkszugehörige angesehen worden wäre (Urteile vom 9. Dezember 1970 - BVerwG III C 159.69 - und vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 -).
- BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Diese Merkmale könnten das Bekenntnis nicht ersetzen; sie seien auch weder regelmäßig noch unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig als Bekenntnis zum deutschen Valkstum zu werten (Bezugnahme auf Entscheidungen des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, BVerWGE 26, 344; Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VIII C 16.64 -).
- BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 16.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Diese Merkmale könnten das Bekenntnis nicht ersetzen; sie seien auch weder regelmäßig noch unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig als Bekenntnis zum deutschen Valkstum zu werten (Bezugnahme auf Entscheidungen des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, BVerWGE 26, 344; Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VIII C 16.64 -). - BVerwG, 20.01.1970 - III B 113.69
Strenge Unterscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen dem Bekenntnis zum …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Hierin hat der Senat vor der soeben zitierten Stelle ausgeführt: "Jeder kann sich im Sinne des Gesetzes zum deutschen Volkstum bekannt haben; er ist deutscher Volkszugehöriger, wenn sein Bekenntnis durch ein entsprechendes 'Merkmal' bestätigt wird." (Vgl. hierzu auch Beschluß vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 - [ZLA 1970, 89 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 17].). - BVerwG, 10.09.1970 - III C 83.69
Dienstinstruktionelle Festellung der örtlichen Zuständigkeit bei Fehlen einer …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Der Senat hat die vom Verwaltungsgericht vertretene Auffassung in seinem Urteil vom 10. September 1970 - BVerwG III C 83.69 - (Buchholz 427.2 § 31 FG Nr. 4) ausdrücklich gebilligt. - BVerwG, 26.11.1970 - III C 42.69
Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit einer tschechoslowakischen …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Der Besuch deutscher kultureller Veranstaltungen als solcher stellt kein Bekenntnis zum deutschen Volkstum dar (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG III C 42.69 -). - BVerwG, 09.12.1970 - III C 159.69
Lastenausgleichsrechtliche Feststellung entzogener Vermögensgegenstände als …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Darüber hinaus wäre eine solche Willensäußerung bei Anwendung des § 6 BVFG, anders als bei § 4 Abs. 4 BEG, rechtlich nur beachtlich gewesen, wenn die Klägerin wegen des Besuchs der Veranstaltungen und einer damit von ihr zum Ausdruck gebrachten Willensrichtung in ihrer Umgebung auch als deutsche Volkszugehörige angesehen worden wäre (Urteile vom 9. Dezember 1970 - BVerwG III C 159.69 - und vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 -).
- BVerwG, 11.08.1995 - 9 B 342.95
Ausstellung eines Vertriebenenausweises mangels deutscher Volkszugehörigkeit - …
Die weiter als rechtsgrundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, ob auch aus dem Verhalten des Spätgeborenen nach seiner Selbständigkeit bis zur Ausreise Schlüsse bezüglich seiner Bekenntnislage gezogen werden können, stellt sich hier nicht in entscheidungserheblicher Weise, weil jedenfalls in dem Besuch deutscher kultureller Veranstaltungen (hier: des Schwabenballes) durch einen Spätgeborenen mit ungarischer Muttersprache für sich allein kein bekenntnisähnliches Verhalten liegt, wie der Verwaltungsgerichtshof unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1971 - BVerwG 3 C 108.69 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 19), vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 5.72 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 23) und vom 23. Juli 1975 - BVerwG 8 B 10.75 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 29) zutreffend angenommen hat. - BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 19.80
Entziehungsschaden - Deutsche Volkszugehörigkeit - Jüdische Glaubensgemeinschaft …
Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß insofern eine Zuwendung zum deutschen Kulturkreis nicht genügt (vgl. Urteile vom 26. November 1970 - BVerwG 3 C 42.69 - und vom 25. Mai 1971 - BVerwG 3 C 108.69 - ferner Beschlüsse vom 11. November 1974. BVerwG 3 B 76.73 - und vom 8. Juli 1976 - BVerwG 3 CB 87.74 - [alle Buchholz 427.207 § 5 Nrn. 25, 31, 42 und 49]). - BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 548.95
Anspruch eines spätgeborenen Rumänen auf Ausstellung des Vertriebenenausweises - …
Die weiter als rechtsgrundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, ob auch aus dem Verhalten des Spätgeborenen nach seiner Selbständigkeit bis zur Ausreise Schlüsse bezüglich seiner Bekenntnislage gezogen werden können, stellt sich hier nicht in entscheidungserheblicher Weise, weil jedenfalls in dem Besuch deutscher kultureller Veranstaltungen durch einen Spätgeborenen mit ungarischer Muttersprache für sich allein kein bekenntnisähnliches Verhalten liegt, wie der Verwaltungsgerichtshof unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1971 - BVerwG 3 C 108.69 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 19), vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 5.72 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 23) und vom 23. Juli 1975 - BVerwG 8 B 10.75 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 29) zutreffend angenommen hat. - BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 5.72
Anspruch auf Erteilung des Vertriebenenausweises A - Deutsche Volkszugehörigkeit …
Dies gilt erst recht vom Besuch deutscher kultureller Veranstaltungen (Urteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 108.69 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 31 = NJW/RzW 1971, 526 - ZLA 1971, 237]).
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