Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.1969 - III C 110.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Vertreibungsschadens an einer hypothekarisch gesicherten Forderung - Ständiger Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.03.1968 - 8497 - IV/66
- BVerwG, 07.07.1969 - III C 110.68
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.03.1967 - III C 53.65
Verfolgungsschäden österreichischer Staatsangehöriger im Vertreibungsgebiet - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1969 - III C 110.68
Das Gegenteil ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 des Finanz- und Ausgleichsvertrages, zu dessen Vollzug Art. 4 Satz 1 RatG erlassen worden ist (BVerwGE 26, 267 und 29, 34). - BVerwG, 11.01.1968 - III C 158.66
Auszug aus BVerwG, 07.07.1969 - III C 110.68
Das Gegenteil ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 des Finanz- und Ausgleichsvertrages, zu dessen Vollzug Art. 4 Satz 1 RatG erlassen worden ist (BVerwGE 26, 267 und 29, 34). - BVerwG, 11.06.1968 - III C 6.67
Entschädigung von Hausratschäden
Auszug aus BVerwG, 07.07.1969 - III C 110.68
Denn die Verlegung des ständigen Aufenthaltes in einen anderen Staat, der nicht zu den Aussiedlungsgebieten gehört, ist Teil der Voraussetzungen des § 230 LAG, die die Klägerin hätte erfüllen müssen, ehe sie die fremde Staatsangehörigkeit erwarb (Urteil des Senats vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 -).
- BVerwG, 29.03.1979 - 3 C 65.78
Feststellung eines Vertreibungsschadens in Mähren - Antragsberechtigung nach dem …
Denn sowohl in seinem Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 3 C 6.67 - (ZLA. 1968, 299) als auch in dem Urteil vom 7. Juli 1969 - BVerwG 3 C 110.68 - (ZLA 1969, 266) ist der Senat davon ausgegangen, daß die Erfüllung des Ersatzstichtages des § 230 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 LAG auch für österreichische Staatsangehörige eine Antragsberechtigung nach den allgemeinen lastenausgleichsrechtlichen Vorschriften zu begründen vermag, wenn der Geschädigte die österreichische Staatsangehörigkeit erst nach mindestens einjährigem ständigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland seit der Schädigung und nach Verlegung des ständigen Aufenthalts nach Österreich erworben hat.Er hat in den beiden angeführten Entscheidungen deshalb entscheidungserheblich auf die besonderen Stichtagsvoraussetzungen des Art. 4 RatG abgestellt, weil (so BVerwG 3 C 110.68) bzw. wenn (so BVerwG 3 G 6.67) die Voraussetzungen des § 230 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 LAG wegen eines nachteiligen späteren Staatsangehörigkeitswechsel - nämlich Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit vor Verlegung des ständigen Aufenthalts nach Österreich - nicht vorlagen bzw. vorgelegen haben sollten, so daß nach der Ausschlußvorschrift des § 230 a Abs. 3 Satz 1 LAG zu entscheiden war.
Ob ein österreichischer Staatsangehöriger, der nach dem 31. Dezember 1952 seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Lastenausgleichsgesetzes begründet hat, sich auf die Ersatzstichtagsregelung des § 230 Abs. 1 Satz 4 LAG berufen oder eine Anspruchsberechtigung nur gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 RatG erwerben kann, d.h. ob Art. 4 Abs. 1 Satz 1 RatG jedenfalls gegenüber der Vorschrift des § 230 Abs. 1 Satz 4 LAG die speziellere Regelung darstellt (so Beschluß vom 13. Mai 1969 - BVerwG 3 B 38.69 - [Mtbl. BAA 1969, 461]; im Ergebnis auch Urteil vom 7. Juli 1969, a.a.O.), bedarf hier keiner Erörterung.
- BVerwG, 10.06.1971 - III C 46.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Sparguthaben - Anspruch auf …
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß gegen die Rechtsgültigkeit des § 230 a LAG keine Bedenken bestehen (vgl. statt vieler: Urteil vom 11. Januar 1968 - BVerwG III C 158.66 - [BVerwGE 29, 34 = ZLA 1968, 117]; Urteil vom 7. Juli 1969 - BVerwG III C 110.68 - [ZLA 1969, 266]). - BVerwG, 28.04.1972 - III B 126.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Feststellung …
Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, daß gegen die Rechtsgültigkeit des § 230 a LAG im allgemeinen keine Bedenken zu erheben sind (Urteile vom 7. Juli 1969 - BVerwG III C 110.68 - [ZLA 1969 S. 266] und vom 10. Juni 1971 - BVerwG III C 46.69 - [ZLA 1971 S. 187]). - BVerwG, 21.07.1978 - 3 CB 45.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
In einem künftigen Revisionsverfahren kann die Rechtsfrage, ob § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. November 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten, über weitere finanzielle Fragen und Fragen aus dem sozialen Bereich (Finanz- und Ausgleichsvertrag) vom 21. August 1962 (BGBl. II S. 1041) als speziellere Regelung die Anwendung des § 230 Abs. 1 Satz 2 LAG ausschließt, voraussichtlich über die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinaus (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Juli 1969 - BVerwG 3 C 110.68 - [ZLA 1969, 266]) geklärt werden. - BVerwG, 21.07.1978 - 3 B 63.77
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Damit kann er wegen § 230 a Abs. 3 LAG nicht die Voraussetzungen des § 230 Abs. 1 Satz 4 LAG erfüllen und es sind auch nicht diejenigen des § 230 a Abs. 4 LAG i.V.m. Art. 4 des Ratifikationsgesetzes gegeben (vgl. hierzu im Ergebnis auch Urteil vom 7. Juli 1969 - BVerwG 3 C 110.68 - [ZLA 1969, 266]).
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