Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1973 - III C 118.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen in Österreich - Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung der Vernehmung eines Beteiligten über eine entscheidungserhebliche Tatsache wegen seines hohen Alters oder wegen seiner Gebrechlichkeit - Aufklärungspflicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 01.09.1971 - III A 75/71
- BVerwG, 26.09.1973 - III C 118.71
- BVerwG, 08.11.1973 - III C 118.71
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67
Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten
Auszug aus BVerwG, 08.11.1973 - III C 118.71
Dabei ist nach den bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen davon auszugehen, daß eine Schadensberechnung gemäß § 8 Abs. 1 oder § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV nicht möglich erscheint, weil weder ersichtlich ist, daß die Bilanz zum 31. März 1945 nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist, noch daß aus der Bilanz das Reinvermögen der Gesellschaft nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes abgelesen oder ermittelt werden könnte (vgl. Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]], vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - [BVerwGE 38, 129] und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]). - BVerwG, 30.01.1969 - III C 31.68
Verlegung eines Betriebes in ein anderes Land - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1973 - III C 118.71
Bei der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht folgendes zu beachten haben: Der Kläger kann als Vertriebener nur dann eine Schadensfeststellung beanspruchen, wenn der Schaden im Zusammenhang mit den gegen Deutsche gerichteten Vertreibungsmaßnahmen entstanden ist (vgl. Urteile vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 - [BVerwGE 31, 227] und vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 130]). - BVerwG, 08.06.1972 - III C 17.71
Erwerb von Betriebsvermögen in Ungarn - Verlust eines Betriebes durch …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1973 - III C 118.71
Bei der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht folgendes zu beachten haben: Der Kläger kann als Vertriebener nur dann eine Schadensfeststellung beanspruchen, wenn der Schaden im Zusammenhang mit den gegen Deutsche gerichteten Vertreibungsmaßnahmen entstanden ist (vgl. Urteile vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 - [BVerwGE 31, 227] und vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 130]). - BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69
Begriff der beweiskräftigen Unterlage
Auszug aus BVerwG, 08.11.1973 - III C 118.71
Dabei ist nach den bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen davon auszugehen, daß eine Schadensberechnung gemäß § 8 Abs. 1 oder § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV nicht möglich erscheint, weil weder ersichtlich ist, daß die Bilanz zum 31. März 1945 nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist, noch daß aus der Bilanz das Reinvermögen der Gesellschaft nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes abgelesen oder ermittelt werden könnte (vgl. Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]], vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - [BVerwGE 38, 129] und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]). - BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70
Rechtmäßigkeit von vor dem Erlass der 6. Verordnung zur Durchführung des …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1973 - III C 118.71
Dabei ist nach den bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen davon auszugehen, daß eine Schadensberechnung gemäß § 8 Abs. 1 oder § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV nicht möglich erscheint, weil weder ersichtlich ist, daß die Bilanz zum 31. März 1945 nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes erstellt worden ist, noch daß aus der Bilanz das Reinvermögen der Gesellschaft nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes abgelesen oder ermittelt werden könnte (vgl. Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]], vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 73.69 - [BVerwGE 38, 129] und vom 4. November 1971 - BVerwG III C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17]).
- BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 14.84
Feststellung des Verlustes an Gegenständen der Berufsausübung - Darlegung eines …
Es darf deshalb die beantragte Vernehmung eines Zeugen über eine entscheidungserhebliche Tatsache grundsätzlich nicht von vornherein wegen seines hohen Alters oder seines Gesundheitszustandes ablehnen, ohne sich selbst einen eigenen Eindruck von seiner Fähigkeit zur Aussage verschafft zu haben (Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG 3 C 118.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 93]). - BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 42.83
Feststellung von Vermögensschäden an Grundvermögen
Der erkennende Senat hat bereits in anderem Zusammenhang mit Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG 3 C 118.71 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 93) entschieden, daß gegebenenfalls die Nichtvernehmung von Zeugen oder Beteiligten wegen ihres hohen Alters oder wegen Gebrechlichkeit gerechtfertigt sein kann, wenn besondere Umstände vorliegen und ein entsprechender Beweisantrag, diese Personen dennoch zu vernehmen, nicht ausdrücklich gestellt worden ist. - BVerwG, 17.03.1978 - 5 CB 30.76
Streit um die Entschädigung eines Pächters für die durch eine Flurbereinigung …
Die Formulierung des Flurbereinigungsgerichts, die unter Beweis gestellte Behauptung sei durch die gemeindeamtliche Bestätigung "widerlegt", ist im Hinblick auf das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehende Verbot einer vorweggenommenen Beweis Würdigung (vgl. Urteile vom 8. November 1971 - BVerwG 3 C 118.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 93]; vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - [DVBl. 1970, 464] und vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 5 CB 13.74 -) zwar im Ausdruck verfehlt.
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