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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.10.2012 - 3 C 12.913   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33791
VGH Bayern, 29.10.2012 - 3 C 12.913 (https://dejure.org/2012,33791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2012 - 3 C 12.913 (https://dejure.org/2012,33791)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - 3 C 12.913 (https://dejure.org/2012,33791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr (hier: verneint); Terminsgebühr (hier: verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 02.09.2015 - 10 C 13.2563

    Vergütungsfestsetzung; beigeordneter Rechtsanwalt; anwendbares Recht; …

    Rn. 29 Dabei kann offenbleiben, ob insoweit eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG a.F. auf der Grundlage von Vorbemerkung 3 Abs. 3 Halbsatz 1 VV-RVG a.F. schon deshalb ausscheidet, weil die Gebühr für die Mitwirkung an auf die Vermeidung und Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen nach dieser Regelung nur in den in der Überschrift zu Teil 3 VV-RVG a.F. genannten Verfahren vor den Gerichten entsteht und deshalb Gespräche, die der Rechtsanwalt im behördlichen Verfahren vor Klageerhebung geführt hat, die Terminsgebühr daher nicht auslösen können (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2012 - 3 C 12.913 - juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 18.12.2014 - AN 9 M 14.01669

    Kostenerinnerung:

    Rn. 7 Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle lehnte im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 8. November 2013 - dem Beigeladenen zugestellt am 12. November 2013 - die Erstattung der Kosten für die beantragte Terminsgebühr für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - Az. 3 C 12.913 - ab.

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof, 3. Senat, stellt in einem Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 3 C 12.913, juris - unter Heranziehung der in der Überschrift zur VV Teil 3 geführten Verfahren darauf ab, dass Teil 3 Verfahren vor den Gerichten betreffe und Gespräche vor Klageerhebung die Terminsgebühr somit nicht auslösen könnten.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 OA 137/13

    Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG bei Verzicht auf das …

    Allein eine Mitwirkung daran, den Rechtsstreit nach einer Erledigung in der Sache nunmehr auch in prozessualer Hinsicht - durch Abgabe einer Erledigungserklärung - zu beenden, reicht insoweit nicht aus (…OVG M.-V., Beschluss vom 5.5.2010, a. a. O., Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 17.8.2011 - 8 OA 132/11 - Bay. VGH, Beschluss vom 29.10.2012 - 3 C 12.913 -, juris Rn. 10; OVG NRW…, Beschluss vom 31.1.2013 - 6 E 1129/12 -, juris Rn. 5;… Curcovic, a. a. O., Rn. 10), weil dies keine Tätigkeit darstellt, die über die allgemeine Prozessführung hinausgeht und deshalb bereits durch die Verfahrensgebühr abgegolten ist.
  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 3 C 13.2175

    Kostenfestsetzung; Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren; Klaglosstellung …

    Die Mitwirkung setzt ein "Mehr" an Tätigwerden voraus, als bereits durch die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV-RVG) abgedeckt ist (…BayVGH B.v. 4.12.2007 - 3 C 07.2689- juris Rn. 7; B.v. 29.10.2012 - 3 C 12.913 - juris Rn. 10).
  • VG Bayreuth, 01.07.2013 - B 1 M 11.626

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Eine analoge Anwendung der Regelungen über das Entstehen der Terminsgebühr kann hier nicht in Betracht kommen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.10.2012 - 3 C 12.913 und B.v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050; OVG NRW, B.v. 11.3.2013 - 6 E 56/13 - und B.v. 20.12.2012 - 6 E 1074/12 - juris).
  • VG Würzburg, 24.01.2013 - W 4 M 12.1087

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr; keine Erledigung …

    Rn. 15 Schließlich stellt die Abgabe der Erledigungserklärung selbst keinen besonderen Beitrag für eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits dar (BayVGH, B.v. 29.10.2012 - 3 C 12.913 - juris).
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