Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.11.2013 - 3 C 13.1831 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwert; beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2013 - 3 C 13.1831
Hierzu wurde auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -verwiesen.Rn. 6 Der Senat sieht auch im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 keine Veranlassung, seine Rechtsprechung erneut zu ändern.
- VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 C 13.298
Der Streitwert eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2013 - 3 C 13.1831
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 16.4.2013 -6 C 13.284 - juris und B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - juris) setzen die mit dem Beamtenstatusrecht befassten Senate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in solchen Fällen den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG an, weil mit der vorläufigen Freihaltung der Stelle lediglich das Offenhalten der Möglichkeit, bei der weiterhin beabsichtigten Stellenbesetzung mit der Bewerbung zum Zuge zu kommen, erstrebt wird. - VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284
Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf …
Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2013 - 3 C 13.1831
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 16.4.2013 -6 C 13.284 - juris und B.v. 22.4.2013 - 3 C 13.298 - juris) setzen die mit dem Beamtenstatusrecht befassten Senate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in solchen Fällen den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG an, weil mit der vorläufigen Freihaltung der Stelle lediglich das Offenhalten der Möglichkeit, bei der weiterhin beabsichtigten Stellenbesetzung mit der Bewerbung zum Zuge zu kommen, erstrebt wird.
- VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - …
Rn. 5 Der Senat hat bislang - in Absprache mit dem für das Landesbeamtenrecht zuständigen 3. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - den Streitwert in Verfahren auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz im Rahmen von Konkurrentenstreitigkeiten, die auf die vorläufige Freihaltung eines zu besetzenden Beförderungsamts (im funktionellen oder statusrechtlichen Sinn) gerichtet sind, einheitlich mit dem vollen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG von 5.000 Euro bemessen und nicht unter Rückgriff auf § 52 Abs. 6 Sätze 1 und 4 GKG in Abhängigkeit von den in dem letztlich konkret angestrebten höherwertigen (Status-)Amt zu zahlenden Bezügen (BayVGH, B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - BayVBl. 2013, 609; B.v. 26.11.2013 - 3 C 13.1831 - juris Rn. 5). - VG Augsburg, 01.12.2014 - Au 2 E 14.1532
Recht der Richter und Staatsanwälte im Landesdienst
Rn. 46 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2, § 52 Abs. 2 GKG, wobei in dem vorliegenden auf die vorläufige Freihaltung des Dienstpostens gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei Dienstpostenkonkurrenz der volle Wert des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens - hier nach Maßgabe von § 52 Abs. 2 GKG - anzusetzen war (vgl. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 26.11.2013 - 3 C 13.1831 - juris Rn. 5 f.;… B.v. 25.6.2013 - 3 CE 13.300 - juris Rn. 44;… B.v. 5.9.2013 - 6 C 13.1583 - juris Rn. 3;… VG Augsburg, B.v. 10.9.2014 - Au 2 E 14.769 - juris Rn. 47). - VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 2 E 14.1795
Recht der Beamten nach Landesrecht; Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; …
Rn. 46 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2, § 52 Abs. 2 GKG, wobei im vorliegenden auf die vorläufige Freihaltung des Dienstpostens gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei Dienstpostenkonkurrenz der volle Wert des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens - hier nach Maßgabe von § 52 Abs. 2 GKG - anzusetzen war (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2013 - 3 C 13.1831 - juris Rn 5 f.;… B.v. 25.6.2013 - 3 CE 13.300 - juris Rn. 44;… B.v. 5.9.2013 - 6 C 13.1583 - juris Rn. 3;… VG Augsburg, B.v. 10.9.2014 - Au 2 E 14.769 - juris Rn. 47). - VG Augsburg, 10.09.2014 - Au 2 E 14.769
Recht der Landesbeamten
Rn. 47 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2, § 52 Abs. 2 GKG, wobei in dem vorliegenden auf die vorläufige Freihaltung des Dienstpostens gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei Dienstpostenkonkurrenz der volle Wert des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens - hier nach Maßgabe von § 52 Abs. 2 GKG - anzusetzen war (vgl. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 26.11.2013 - 3 C 13.1831 - juris Rn. 5 f.;… B.v. 25.6.2013 - 3 CE 13.300 - juris Rn. 44;… B.v. 5.9.2013 - 6 C 13.1583 - juris Rn. 3;… VG Augsburg, B.v. 18.7.2013 - Au 2 E 13.620 - juris Rn. 40).
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