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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.1966 - III C 131.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,515
BVerwG, 07.07.1966 - III C 131.65 (https://dejure.org/1966,515)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1966 - III C 131.65 (https://dejure.org/1966,515)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1966 - III C 131.65 (https://dejure.org/1966,515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung von Ausgleichsleistungen an Bewohner von Ostvertreibungsgebieten - Kompetenzen des Präsidenten des Bundesausgleichsamts - Erlass einer Durchführungsbestimmung zur Weisung über die Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung - Zurückstellung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 300
  • MDR 1966, 951
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1966 - III C 131.65
    Das Bundesverfassungsgericht, das sich in BVerfGE 13, 31 mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 c des Bundesentschädigungsgesetzes befaßt hat, hat auch zum Ausdruck gebracht, daß politische Erwägungen den Ausschluß derjenigen rechtfertigen könnten, die unter die sogenannte diplomatische Klausel fallen.
  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1966 - III C 131.65
    In seinen Urteilen vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 (ZLA 1966, 120 = MDR 1966, 440) und BVerwG III C 197.64 - hat der Senat die Gültigkeit dieser Bestimmung vor allem im Hinblick darauf bejaht, daß das Lastenausgleichsgesetz bei der Geltendmachung von Vertreibungsschäden eine räumliche Beziehung des Geschädigten zum Bundesgebiet an bestimmten Stichtagen voraussetze und daß, wenn hiervon bei Verfolgten Abstand genommen würde, es gleichwohl gerechtfertigt sei, zu einem gewissen Stichtag wenigstens einen Wohnsitz in einem Lande, das nicht zu den ... ... gehörte, zu verlangen.
  • BVerwG, 25.08.1965 - III C 197.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1966 - III C 131.65
    In seinen Urteilen vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 (ZLA 1966, 120 = MDR 1966, 440) und BVerwG III C 197.64 - hat der Senat die Gültigkeit dieser Bestimmung vor allem im Hinblick darauf bejaht, daß das Lastenausgleichsgesetz bei der Geltendmachung von Vertreibungsschäden eine räumliche Beziehung des Geschädigten zum Bundesgebiet an bestimmten Stichtagen voraussetze und daß, wenn hiervon bei Verfolgten Abstand genommen würde, es gleichwohl gerechtfertigt sei, zu einem gewissen Stichtag wenigstens einen Wohnsitz in einem Lande, das nicht zu den ... ... gehörte, zu verlangen.
  • BVerwG, 27.11.1978 - 3 CB 21.78

    Systematik des Lastenausgleichsrechts - Ausgleichsleistungen - Bindung an …

    Ein solcher Tatbestand steht hier nicht in Rede (vgl. hierzu auch Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG 3 C 131.65 - [BVerwGE 24, 300], das einen anderen Fall der "Zurückstellung" der Erfüllung für eine bestimmte Geschädigtengruppe betrifft).

    Der Senat hat jedoch auch dazu in dem oben angeführten Urteil vom 7. Juli 1966 (BVerwGE 24, 300) schon ausgesprochen, aus der Tatsache, daß es sich um ein Fondsvermögen handele, ergäben sich keine weiter gehenden Befugnisse des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes.

  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 156.65

    Zurückstellung von Ausgleichsleistungen an Bewohner von Ostvertreibungsgebieten - …

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG III C 131.65 in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil ausgeführt hat, handelt es sich bei den gesetzlichen Bestimmungen, die Einschränkungen für Bewohner der sogenannten Ostblockstaaten bringen, um Vorschriften, die der Gesetzgeber erlassen hat und die nicht auf Grund einer an die Verwaltung gegebenen Ermächtigung ergangen sind.

    Wie in dem angeführten Urteil - BVerwG III C 131.65 - weiterhin ausgeführt ist, ergibt sich auch nicht daraus, daß es sich bei dem Lastenausgleichsfonds um ein Sondervermögen handelt, die Möglichkeit oder die Notwendigkeit der getroffenen Regelung.

  • BVerwG, 27.09.1979 - 3 C 61.77

    Verzinsung einer Hauptentschädigung - Ruhen eines Verfahrens

    Der Hinweis auf die in der Praxis aufgetretenen Zweifel bezieht sich offenbar auf die (einen Bearbeitungs-Stopp anordnenden) damaligen entsprechenden Weisungen des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes für Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung wegen Kriegssachschäden, die keine Rechtsgrundlage hatten (vgl. dazu Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG 3 C 131.65 - [Buchholz 427.3 § 252 Nr. 6 = RLA 1967, 19 - ZLA 1966, 291]; Richter, RLA 1969, 41).
  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 99.70

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren

    Der Senat hat in den Urteilen vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 131.65 - (BVerwGE 24, 300) und - BVerwG III C 156.65 - ausgeführt, diese Bestimmung sei mangels einer Ermächtigung rechtswidrig, wenn sie die Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung aus einem Kriegssachschaden in Ostvertreibungsgebieten sistiere.
  • BVerwG, 11.02.1981 - 3 B 34.80
    Soweit die Kläger in der Beschwerdeschrift geltend machen, sie hätten wegen ihres vorgerückten Alters und ihres schlechten Gesundheitszustandes eine bevorzugte Behandlung ihrer Ansprüche verlangen können, die Behörde habe bei der Behandlung ihres Rechtsmittelverzichtes gegen ihre Betreuungspflicht verstoßen und das angefochtene Urteil sei bei der Behandlung dieser Fragen von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1959 - BVerwG 8 C 71.59 - (RzW 1960 S. 47), vom 27. Juli 1964 - BVerwG 1 C 91.61 - (DÖV 1964 S. 703), vom 7. Juli 1966 - BVerwG 3 C 131.65 - (BVerwGE 24, 300 ff. = ZLA 1966, 291) und vom 26. Oktober 1966 - BVerwG 5 C 10.65 - (BVerwGE 25, 191 ff.) abgewichen, kann die Beschwerde ebenfalls keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 16.09.1969 - III C 128.68
    Bei der gemäß § 161 Abs. 2 VwGO zu treffenden Kostenentscheidung war zu berücksichtigen, daß das angefochtene Urteil der Rechtsprechung des Senats entsprach (BVerwGE 24, 300) und das Einundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1232) diese Rechtsprechung jedenfalls soweit ausdrücklich bestätigt hat, als Antragsteller Angehörige der Vereinten Nationen sind.
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