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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1975 - III C 14.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2078
BVerwG, 23.01.1975 - III C 14.74 (https://dejure.org/1975,2078)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1975 - III C 14.74 (https://dejure.org/1975,2078)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1975 - III C 14.74 (https://dejure.org/1975,2078)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.08.1974 - III C 15.73

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Erörterungspflicht durch unterlassene …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1975 - III C 14.74
    Diese im Urteil des erkennenden Senats vom 22. August 1974 - BVerwG III C 15.73 - (ZLA 1975, 43) erneut bestätigten Grundsätze hat das Verwaltungsgericht nicht mißachtet.

    Unter allen diesen Umständen kann die Rüge, das Gericht habe den Sachverhalt von Amts wegen nicht erschöpfend aufgeklärt, nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. hierzu die im angeführten Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG III C 15.73 - a.a.O. angeführte Rechtsprechung), oder ergänzendes Vorbringen im Revisionsverfahren zuzulassen, das auf einen Ausforschungsbeweis hinauslaufen würde.

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1975 - III C 14.74
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit seiner eingehenden, mehrere Seiten umfassenden Würdigung der von den Klägern vorgetragenen Tatsachen entsprochen; das Gericht ist nicht verpflichtet, dabei auf jedes Vorbringen im einzelnen einzugehen und sich mit den hierzu ergänzend gemachten Angaben von Personen auseinanderzusetzen, die als Zeugen benannt worden sind, sofern diese Angaben nach der Überzeugung des Gerichts nicht oder nicht mehr rechtserheblich sind (vgl. BVerfGE 5, 22 [24] und BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] [384]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1975 - III C 14.74
    Dem hat das Verwaltungsgericht mit seiner eingehenden, mehrere Seiten umfassenden Würdigung der von den Klägern vorgetragenen Tatsachen entsprochen; das Gericht ist nicht verpflichtet, dabei auf jedes Vorbringen im einzelnen einzugehen und sich mit den hierzu ergänzend gemachten Angaben von Personen auseinanderzusetzen, die als Zeugen benannt worden sind, sofern diese Angaben nach der Überzeugung des Gerichts nicht oder nicht mehr rechtserheblich sind (vgl. BVerfGE 5, 22 [24] und BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] [384]).
  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 15.71

    Glaubhaftmachung der Schuldenfreiheit eines durch Vertreibung verlorengegangenen …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1975 - III C 14.74
    Danach kommt eine Parteivernehmung als subsidiäres Beweismittel in Betracht (Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG III C 15.68 - mit weiteren Nachweisen); sie dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bestehen (Urteil vom 22. März 1973 - BVerwG III C 15.71 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 70 = ZLA 1973, 164]).
  • BVerwG, 25.04.1969 - III C 183.67

    Vertreibungsschaden an einer Schreinerei (Möbelfabrik) - Vertreibungsbedingter …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1975 - III C 14.74
    Sie kann dann unterbleiben, wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Behauptung der Partei erbracht ist (Urteil vom 25. April 1969 - BVerwG III C 183.67 - [Buchholz 427.2 § 35 Nr. 4]).
  • BVerwG, 30.03.1973 - III B 70.70

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines Verfolgten - Voraussetzungen des Bekenntnisses …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1975 - III C 14.74
    Ob im Rahmen einer - zugelassenen - materiellen Revision diese Frage mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Senats, wonach die Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG jedenfalls Beweisanzeichen bei der Feststellung von Tatsachen sein können, aus denen sich ein Bekenntnis ableiten läßt (vgl. Beschluß vom 30. März 1973 - BVerwG III B 70.70 - [ZLA 1973, 58] mit weiteren Nachweisen) anders zu beurteilen gewesen wäre, muß hier offenbleiben, weil es sich hier nur um eine Verfahrensrevision handelt.
  • BVerwG, 27.11.1969 - III C 15.68

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Unterlassen einer Parteivernehmung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1975 - III C 14.74
    Danach kommt eine Parteivernehmung als subsidiäres Beweismittel in Betracht (Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG III C 15.68 - mit weiteren Nachweisen); sie dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bestehen (Urteil vom 22. März 1973 - BVerwG III C 15.71 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 70 = ZLA 1973, 164]).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei …

    Die Vernehmung eines Zeugen im Ausland, die im Rahmen eines Verwaltungsstreitverfahrens beantragt wird, richtet sich in erster Linie nach bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen, wobei eine entsprechende Anwendung der für Zivil-, Handels- und Arbeitssachen bestehenden Rechtshilfeabkommen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist(Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 14.74 - ZLA. 1975, 132).
  • VG Stuttgart, 18.12.2025 - 4 K 7885/23

    Identitätsklärung; Stufenmodell; somalische Urkunden; Untersuchungsgrundsatz; …

    Völkerrechtlichen Vereinbarungen über die Gewährung von Rechtshilfe (vgl. für eine entsprechende Anwendung der für Zivil-, Handels- und Arbeitssachen bestehenden Rechtshilfeabkommen etwa BVerwG…, Beschluss vom 09.05.1983 - 9 B 10466.81 -, juris Rn. 5 und Urteil vom 23.01.1975, - III C 14.74 -,.

    Rn. 64 ZLA 1975, 132) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Somalia bestehen nicht (vgl. Rechtshilfeordnung für Zivilsachen, Länderteil, Somalia, abrufbar auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/InternationaleZusammenarbeit/Zivilsachen/RechtshilfeordnungfuerZivilsachen/Laenderteil/Laenderteil_node.html ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 2 A 10405/19

    Beamtenrechtliche Implikationen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der …

    Folglich begründet sie dem von der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand betroffenen Beamten ein Abwehrrecht, nicht hingegen ein subjektives Recht des einzelnen Beamten auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder auf eine ermessensgerechte Entscheidung über einen in diesem Zusammenhang gestellten, darauf gerichteten Antrag des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1975 - 6 C 43.72 -, Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2, Seite 7; Urteil vom 9. Dezember 1976 - 3 C 14.74 -, Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 4, Seite 17; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. August 2008 - 1 L 91/08 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Februar 2008 - 6 B 1896/07 - vom 30. Juni 2008 - 6 B 971/08 - vom 11. März 2011 - 6 A 523/09 - und vom 26. Mai 2011 - 6 A 2042/09 -, sämtlich juris).

    Demgegenüber folgt aus dem Schutz- und Sparzweck der vorgenannten Regelungen und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn kein Recht des übergetretenen Beamten, eine bessere Rechtsstellung zuerkannt zu bekommen, als sie in diesen Regelungen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1976, a.a.O.).

    Aus dem Grundsatz der Rechtsstandswahrung folgt vielmehr, dass nur dann, wenn eine "rechtsstandswahrende" Verwendung nicht möglich ist, auf die "rechtsmindernde" Maßnahme des § 6 Abs. 2 Satz 4 Fusionsgesetz zurückgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1976, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 19. August 2008, - 1 L 91/08 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 29.11.1977 - 3 CB 35.76

    Kriegssachschaden und Wegnahmeschaden an Grundvermögen und Betriebsvermögen - …

    Die Vernehmung eines Beteiligten kommt nur als letztes Hilfsmittel in Betracht, wenn eine Klärung des Sachverhalts unter Ausschöpfung aller anderen Beweismittel sich als unmöglich erwiesen hat, und wenn ein gewisser Beweis für die Richtigkeit des Parteivorbringens bereits erbracht ist (Urteile vom 22. August 1974 - BVerwG III C 15.73 - und vom 23. Januar 1975 - BVerwG III C 14.74 - [ZLA 1975, 43 und 132]).
  • BVerwG, 09.10.1981 - 9 B 3631.81

    Voraussetzungen einer Asylgewährung bei Furcht vor erneuter politischen …

    Ein Rechtshilfeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ghana besteht nicht (…vgl. Baumbach-Lauterbach, ZPO 38. Aufl., Anhang nach § 168 GVG und Einl IV 3 A); ferner Urteile vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 14.74 und 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 [MDR 78, 76] -).
  • BVerwG, 08.10.1981 - 9 B 3699.81

    Aufwerfen von Fragen aus dem tatsächlichen Gebiet im Rahmen einer …

    Ein Rechtshilfeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ghana besteht nicht (…vgl. Baumbach-Lauterbach, ZPO 39. Aufl., Anhang nach § 168 GVG und Einl. IV 3 A; vgl. ferner auch Urteile vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 14.74 - und 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 [MDR 78, 76 -]).
  • BVerwG, 18.09.1975 - III C 38.73

    Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit - Reichweite der …

    Wegen der Vernehmung oder Anhörung der in Israel lebenden Zeugen kommt eine entsprechende Anwendung der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen vom 19. Oktober 1956 in Betracht (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 23. Januar 1975 - BVerwG III C 14.74 -).
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