Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1976 - III C 15.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Reparationsschadens - Anforderungen an die Wegnahme von Wirtschaftsgütern - Ersatzerbfolge und Nacherbfolge - Recht zum Antritt des Erbes - Zweck des Reparationsschädengesetzes (RepG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Reparationsschaden - Bestimmung von Ersatzerben - Feindvermögensgesetzgebung - Verlust von Pflichtteilsansprüchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 13.03.1974 - 5 K 1072/73
- BVerwG, 13.12.1974 - III B 80.74
- BVerwG, 13.05.1976 - III C 15.75
Papierfundstellen
- BVerwGE 50, 352
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter …
Daß ein "echter" Reparationsschaden (§ 2 RepG) gezielte Maßnahmen gegen deutsches Vermögen im Zusammenhang mit Ereignissen und Folgen des zweiten Weltkrieges voraussetzt, insbesondere als Folge der sogenannten Feindgesetzgebung, ergibt sich eindeutig aus Wortlaut und Zielsetzung des Gesetzes, insbesondere unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte, derzufolge das Gesetz die innerstaatliche Umsetzung vertraglich eingegangener Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland darstellt (vgl. dazu Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 3 C 15.75 - [Buchholz 427.7 § 2 Nr. 6]; Beschluß vom 13. Juni 1978 - BVerwG 3 B 66.77 -). - BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 24.87
Entschädigung eines Rückerstattungsschadens an einem Grundstück - Schäden durch …
Sie durften ebenso wie letztere nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen über die Bereinigung des Staatsbankrotts des Deutschen Reichs abgewickelt werden (vgl. u.a. Urteile vom 27. Juni 1974 - BVerwG 3 C 65.72 - <BVerwGE 45, 250/254>, vom 13. Mai 1976 - BVerwG 3 C 15.75 - ; Beschlüsse vom 7. Dezember 1981 - BVerwG 3 B 20.81 - und vom 20. September 1984 - BVerwG 3 B 38.83 - ; BVerfGE 41, 126; BGHZ 52, 371). - BVerwG, 07.09.1978 - 3 B 87.77
Rückerstattung von Grundvermögen - Österreichisches Rückstellungsrechts - …
Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Gesetzgeber - soweit sein gestaltendes Ermessen nicht durch verfassungsrechtliche Normen eingeengt ist - die Freiheit zu entscheiden, welche Verluste, die seinen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen im Zusammenhang mit dem zweiten Weltkrieg erwachsen sind, er entschädigen will (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 3 C 15.75 - [Buchholz 427.7 § 2 Nr. 6]). - BVerwG, 13.06.1978 - 3 B 66.77
Gründe für die Zulassung einer Revision - Entstehung des …
Danach zieht das Reparationsschädengesetz für den innerstaatlichen Rechtskreis die Folgerungen aus dem (mit den Westalliierten geschlossenen) Überleitungsvertrag, der einerseits die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, keine Einwendungen gegen Maßnahmen gegen das deutsche-Auslandsvermögen zu erheben, und ihr andererseits aufgibt, dafür zu sorgen, daß die Betroffenen entschädigt werden (vgl. im einzelnen Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 3 C 15.75 - [Buchholz 427.7 § 2 RepG Nr. 6]).
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