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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1983 - 3 C 15.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5005
BVerwG, 13.10.1983 - 3 C 15.83 (https://dejure.org/1983,5005)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1983 - 3 C 15.83 (https://dejure.org/1983,5005)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1983 - 3 C 15.83 (https://dejure.org/1983,5005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Schadens an Grundvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.03.1977 - 3 C 8.76

    Geltendmachung von Verfolgungsschäden an Betriebsvermögen nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 3 C 15.83
    An dieser Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 10. März 1977 - BVerwG 3 C 8.76 - [Buchholz 427.7 § 16 RepG Nr. 5 = ZLA 1979, 152]) hält der Senat fest.

    Denn soweit das Verwaltungsgericht in diesem rechtlichen Zusammenhang die von der Beklagten im Bescheid vom 23. September 1980 vertretene Rechtsauffassung verworfen hat, es bedürfe für die Anwendung des § 38 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a RepG in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG zusätzlich einer "Aussiedlermotivation" des Geschädigten, steht das angefochtene Urteil ebenfalls in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 10. März 1977 - BVerwG 3 C 8.76 - [ZLA 1979, 152]).

  • BVerwG, 13.12.1977 - 3 C 39.76

    Vertreibungsschaden - Wiederaufnahme des Verfahrens - Nachträglicher Ausgleich - …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 3 C 15.83
    Denn es ist dem Geschädigten zuzumuten, daß er sich der Möglichkeit, einen Schaden im Sinne der Lastenausgleichsgesetze nachträglich zu mindern, mit der gleichen Sorgfalt widmet, wie er sie auch sonst in seinen Angelegenheiten anwendet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 39.76 - [BVerwGE 55, 128 = Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 8], das zu der mit § 28 Abs. 2 RepG inhaltsgleichen Vorschrift des § 21 a Abs. 2 FG ergangen ist).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 19.82

    Übergang von Grundvermögen in Eigentum des slowakischen Staats im Zug rassischer …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 3 C 15.83
    Andernfalls wird zu erwägen sein, ob unter Berücksichtigung der Grundsätze im Urteil des erkennenden Senats vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 19.82 - (Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 12 = ZLA 83, 44), das den Fall der Rückgabe eines entzogenen Grundstücks mit einer während der Entziehungszeit aufgenommenen und anläßlich der Rückerstattung bestehen gebliebenen dinglichen Belastung zum Gegenstand hatte, nur von einem teilweisen Schadensausgleich auszugehen ist.
  • VG Düsseldorf, 19.03.2015 - 6 K 5695/13

    Feststellung eines Schadens sowie Zuerkennung von Hauptentschädigung nach dem …

    Rn. 70 BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1977 - 3 C 39.76 -, BVerwGE 55, S. 128 ff. (132/133); diesem Urteil folgend BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1983 - 3 C 15/83 -, juris Rdnrn. 23 und 24 (zu§ 28 Abs. 2 Reparationsschädengesetz) und BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1983 - 3 C 10/83 -, juris Rdnr. 26.

    Rn. 78 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1983 - 3 C 15/83 -, juris Rdnr. 23.

  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 72.88

    Lastenausgleich - Behördliche Zwangsmaßnahmen - Vermögensverlust - …

    Zur Frage eines möglichen und zumutbaren nachträglichen Schadensausgleichs liegt eine gefestigte Rechtsprechung des Senats vor (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 39.76 - in BVerwGE 55, 128 = Buchholz 427.2 § 21 a FG Nr. 8, vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 15.83 - in Buchholz 427.7 § 28 RepG Nr. 4, vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 10.83 - in Buchholz 427, 2 § 21 a FG Nr. 18 S. 22).
  • BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 10.83

    Privatrechtliche geldwerte Ansprüche - Wegnahmeschaden - Schadensausgleich - …

    Soweit die Frage eines fiktiven Schadensausgleichs gemäß § 21 a Abs. 2 FG in Rede steht, erscheint folgender Hinweis geboten: Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt ein Geschädigter seiner Verpflichtung aus § 21 a Abs. 2 FG, wenn er sich der Möglichkeit, einen Schaden i.S. der Lastenausgleichsgesetze nachträglich zu mindern, mit der gleichen Sorgfalt widmet, wie er sie auch sonst in seinen Angelegenheiten anwendet; ein größeres Maß an Sorgfalt wird ihm nicht zugemutet (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 39.76 - [BVerwGE 55, 128 = Buchholz 427.2 § 21 a Nr. 8] und vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 15.83 -).
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