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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6505
BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93 (https://dejure.org/1994,6505)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1994 - 3 C 15.93 (https://dejure.org/1994,6505)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1994 - 3 C 15.93 (https://dejure.org/1994,6505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) - Referenzmengenübergang - Pächterschutz - Vereinbarung über den Ausschluss des Referenzmengenübergangs bei Verkauf und bei Pachtende - Einwilligung des Pächters in vorzeitige Pachtbeendigung - Antrag auf Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - (BVerwGE 90, 18) könne auf der Grundlage dieser Bestimmung Pächterschutz nur demjenigen Pächter gewährt werden, der gegen seinen Willen die Milcherzeugungsflächen an den Verpächter herausgeben müsse.

    Dieser hat zuerst im Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - (BVerwGE 90, 18) aus dem Merkmal, daß ein "auslaufender Pachtvertrag" vorliegen müsse, geschlossen, daß Pächterschutz nur insoweit gemeinschaftsrechtkonform gewährt werden kann, als der Pächter die Milcherzeugungsflächen gegen seinen Willen an den Verpächter herausgeben muß.

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 37.91

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Höchstbemessungsbegrenzung - Nutzung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93
    Die 5-ha-Klausel ist aber nach den Erkenntnissen des Senats im Urteil vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - (Buchholz 451.512 Nr. 83) verfassungswidrig und unwirksam.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. November 1993 (a.a.O.) ausgeführt hat, genießen auch Pächter von Flächen, die kleiner sind als 5 ha, grundsätzlich Pächterschutz in Höhe der halben Referenzmenge unter Berücksichtigung der Höchstmengenbegrenzung gemäß § 7 Abs. 3 a Satz 1 Halbsatz 2 MGV.

  • BVerwG, 10.12.1993 - 3 C 57.91

    Anwendung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts und der …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93
    Auch in der Folgezeit hat der Senat stets daran festgehalten, daß für die Gewährung von Pächterschutz kein Raum ist, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen (vgl. Urteile vom 21. April 1993 - BVerwG 3 C 3.91 -, vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 57.91 - Buchholz 451.512 Nr. 86 und vom 24. Januar 1994 - BVerwG 3 C 8.92 -).
  • BVerwG, 21.04.1993 - 3 C 3.91

    Antrag auf Aufhebung einer erteilten Bescheinigung über eine übergegangene …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93
    Auch in der Folgezeit hat der Senat stets daran festgehalten, daß für die Gewährung von Pächterschutz kein Raum ist, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen (vgl. Urteile vom 21. April 1993 - BVerwG 3 C 3.91 -, vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 57.91 - Buchholz 451.512 Nr. 86 und vom 24. Januar 1994 - BVerwG 3 C 8.92 -).
  • BVerwG, 20.01.1994 - 3 C 29.91

    Festsetzung von Referenzmengen für die Milchproduktion - Übertragung eines …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93
    Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Ausschluß der Milchquote vom Verkauf stand daher im Gegensatz zum Gesetz und war deshalb unwirksam (vgl. zu dieser Rechtsfolge Urteil des Senats vom 20. Januar 1994 - BVerwG 3 C 29.91 - RdL 1994, 208 - zu § 7 Abs. 3 b MGV).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 3 C 8.92

    Übergang von Anlieferungsreferenzmengen auf den Verpächter nach Rückgabe …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 15.93
    Auch in der Folgezeit hat der Senat stets daran festgehalten, daß für die Gewährung von Pächterschutz kein Raum ist, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen (vgl. Urteile vom 21. April 1993 - BVerwG 3 C 3.91 -, vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 57.91 - Buchholz 451.512 Nr. 86 und vom 24. Januar 1994 - BVerwG 3 C 8.92 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.1995 - 3 L 7977/94

    Milch-Garantiemengen; Pächterschutz; Entfallen; Räumen des Pachtgeländes

    § 7 Abs. 3 a Satz 1 MGV, der den Referenzmengenübergang begrenzt, wenn - wie hier - Teile eines Betriebes, die für die Milcherzeugung genutzt werden, aufgrund eines Pachtvertrages, der vor dem 2. April 1984 abgeschlossen worden ist, nach dem 30. September 1984 an den Verpächter zurückgewährt werden, ist angesichts des Art. 7 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 nur auf auslaufende Pachtverträge anwendbar, bei denen der Pächter keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung unter entsprechenden Bedingungen hat (…BVerwG, Urt. v. 20.2. 1992 - BVerwG 3 C 51.88 - BVerwGE 90, 18, 21 ff [BVerwG 20.02.1992 - 3 C 51/88]; Urt. v. 1.9. 1994 - BVerwG 3 C 15.93 -).

    Darin liegt - entgegen der Darstellung der Beklagten - weder eine Mitwirkung an der vorzeitigen Beendigung des Pachtverhältnisses nach eine dahingehende Einwilligung, die der Gewährung von Pächterschutz entgegengestanden hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9. 1994, aaO), sondern lediglich eine vorzeitige Rückgabe des Pachtlandes.

    Zum eine erfolgte die Rückgabe auch in diesem Fall wegen der Kündigung des Verpächters und aus einem sachlichen Grund; sie erfolgte somit nicht freiwillig und war daher kein Zeichen mangelnden Schutzbedürfnisses des Pächters, worauf es auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidend ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9. 1994, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.1996 - 3 L 1130/95

    Pächterschutz; Milch-Garantiemengen; Pächterschutz

    Aufgrund des Tatbestandsmerkmals, daß ein "auslaufender Pachtvertrag" vorliegen muß, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urt. v. 1.9. 1994 - BVerwGE 3 C 15.93 - RdL 1995 109 m. w. Hinw.) die Auffassung vertreten, daß Pächterschutz nur insoweit gemeinschaftsrechtskonform gewährt werden kann, als der Pächter die Milcherzeugungsflächen gegen seinen Willen an den Verpächter herausgeben muß.

    Für die Gewährung von Pächterschutz ist mithin kein Raum, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen (BVerwG, Urt. v. 21.4. 1993 - BVerwG 3 C 3.91 - Urt. v. 10.12.1993 - BVerwG 3 C 57.91 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 86: Urt. v. 24.1. 1994 - BVerwG 3 C 8.92 - Urt. v. 1.9. 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - a. a. O.).

    Hiernach verliert ein Pächter den Pächterschutz auch dann, wenn er sich mit dem Verpächter über die Rückgabe einigt, obwohl er zur Rückgabe noch nicht verpflichtet ist (BVerwG, Urt. v. 1.9. 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - a. a. O.).

  • BVerwG, 22.12.1995 - 3 B 86.95

    Recht der Landwirtschaft: Vorzeitige Beendigung des Pachtverhältnisses und …

    Dies wäre zu verneinen, wenn sich die Vertragsparteien einvernehmlich über eine vorzeitige Vertragsbeendigung verständigt hätten (vgl. Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - Buchholz 451.512 Nr. 99).

    Ein mangelndes Schutzbedürfnis des Pächters hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 1. September 1994 (a.a.O.) lediglich zur Untermauerung seiner Ansicht angeführt, daß bei einvernehmlicher Verkürzung der Pachtzeit die gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Pächterschutz nicht vorliegen.

  • BVerwG, 02.11.1995 - 3 C 3.93

    Recht der Landwirtschaft: Begriff der Begriff "Vertragsverlängerung unter …

    Für die Gewährung von Pächterschutz ist kein Raum, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen (Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - Buchholz 451.512 Nr. 99).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 24.92

    Verbleib der Referenzmenge nach Rückgabe der zugrundeliegenden Pachtfläche - …

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn die Vertragsparteien den Pachtvertrag einvernehmlich beendet haben, und zwar auch dann, wenn sich das Einvernehmen nur auf die Vorzeitigkeit der Beendigung bezieht (Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 15.93 -).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 3 B 18.98

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Pächterschutz bei Kündigung des …

    Entscheidend ist insoweit nur, daß der Verpächter nicht mehr verpflichtet oder bereit ist, das Pachtverhältnis fortzuführen (vgl. Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - Buchholz 451.512 Nr. 99).
  • BVerwG, 10.01.1996 - 3 B 87.95

    Recht der Landwirtschaft: Pächterschutz im Milchkontingentierungsrecht

    Für die Gewährung von Pächterschutz ist kein Raum, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit ist, den Vertrag fortzusetzen; auch die bloß vorzeitige Vertragsbeendigung steht der Annahme eines auslaufenden Pachtvertrages entgegen (Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - Buchholz 451.512 Nr. 99; Urteil vom 2. November 1995 - BVerwG 3 C 3.93 -).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 B 248.97

    Mangel - Abweichung - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auch in der Folgezeit hat der Senat stets daran festgehalten, daß für die Gewährung von Pächterschutz dann kein Raum sei, wenn der Verpächter verpflichtet oder bereit sei, den Vertrag fortzusetzen (vgl. Urteil vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 15.93 - m.w.N.).
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