Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22 |
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Bewertung der bewirtschafteten Flächen als Dauergrünland hinsichtlich Agrarförderung; Berücksichtigen der nach Fristablauf vorgelegten Nachweise für das Umpflügen der Flächen
- rechtsportal.de
Bewertung der bewirtschafteten Flächen als Dauergrünland hinsichtlich Agrarförderung; Berücksichtigen der nach Fristablauf vorgelegten Nachweise für das Umpflügen der Flächen
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Verfahrensgang
- VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19
- OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 10 LC 80/21
- BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 12.22
- BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15
Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Rn. 24 e) § 10a Abs. 1 InVeKoSV hindert den Betriebsinhaber nicht, fristgerecht vorgelegte Nachweise nachträglich zu erläutern (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 8 C 11.15 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 6 Rn. 19).Eine solche Ausnahme kommt in Betracht, wenn die Versäumung der Frist auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Betroffene seine Rechte nicht wahren kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 8 C 11.15 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 6 Rn. 21 f. m. w. N.).
- BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03
Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Ihre Nichteinhaltung hat Auswirkungen auf das (ungeschmälerte) Bestehen des Beihilfeanspruchs (BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 3 C 27.03 - BVerwGE 121, 10 ). - BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18
Zugang zweier Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragsbescheide; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 30.06.2015 - 3 B 47.14
Begriffsdefinition von Dauergrünland; Fünf-Monats-Frist
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 …und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.). - BVerwG, 21.06.2023 - 3 CN 1.22
Untersagung von Versammlungen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Sie verstößt insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (zu den Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2023 - 3 CN 1.22 - NVwZ 2023, 1840 Rn. 29 ff.). - BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95
Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, sofern das einschlägige Recht keine Ausnahme vorsieht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111 S. 59 f., vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 - Buchholz 454.71 § 27 2. WoGG Nr. 2 S. 5…, vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 19 …und vom 22. Januar 2015 - 10 C 12.14 - BVerwGE 151, 200 Rn. 16). - BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92
Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, sofern das einschlägige Recht keine Ausnahme vorsieht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111 S. 59 f., vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 - Buchholz 454.71 § 27 2. WoGG Nr. 2 S. 5…, vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 19 …und vom 22. Januar 2015 - 10 C 12.14 - BVerwGE 151, 200 Rn. 16). - BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12
Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, sofern das einschlägige Recht keine Ausnahme vorsieht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111 S. 59 f., vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 - Buchholz 454.71 § 27 2. WoGG Nr. 2 S. 5, vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 19 …und vom 22. Januar 2015 - 10 C 12.14 - BVerwGE 151, 200 Rn. 16). - BVerwG, 22.01.2015 - 10 C 12.14
Abzugsfähige Erträge; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Beitrag; Beitragserhebung; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, sofern das einschlägige Recht keine Ausnahme vorsieht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10.92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111 S. 59 f., vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 - Buchholz 454.71 § 27 2. WoGG Nr. 2 S. 5…, vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 19 und vom 22. Januar 2015 - 10 C 12.14 - BVerwGE 151, 200 Rn. 16). - EuGH, 29.07.2010 - C-54/09
Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zur Regelung des Art. 16 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1227/2000, wonach die Mitgliedstaaten der Kommission "spätestens" am 10. Juli jeden Jahres die in dieser Vorschrift angeführten Informationen übermitteln, ausgeführt, eine solche Formulierung verleihe dieser Frist "ohne jeden Zweifel" zwingenden Charakter (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2010 - C-54/09 P [ECLI:EU:C:2010:451], Griechenland/Kommission - Rn. 45 f.). - VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 875/19
Ackerstatus; Dauergrünland; Dauergrünlandstatus; Dauergrünlandumbruch; …
- OVG Sachsen, 05.09.2022 - 3 C 29/20
Hinreichende Bestimmtheit einer Norm; Regelbeispiele; "für die Grundversorgung …
Rn. 29 Zum Ziel der Regelungen, ihrer Erkenntnisgrundlage und der zur Pandemiebewältigung verfolgten Strategie hat der Senat in seinen Urteilen zur vorangegangenen Verordnung (SächsOVG, Urt. v. 17. Mai 2022 - 3 C 16/22 -, juris Rn. 42 …und Urt. v. 4. August 2022 - 3 C 24/20 -, juris Rn. 44) unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 29. April 2020 (…- 3 B 146/20 -, Rn. 25 ff.) ausgeführt:.Rn. 36 Der Senat ist zur vorangegangenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 mit einer weitestgehend ähnlichen Regelung in § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 von einer hinreichenden Bestimmtheit ausgegangen (vgl. dazu Urteil v. 17. Mai 2022 a. a. O. Rn. 46 ff.) und hat dort unter Rn. 96 zu der vom Verordnungsgeber gewählten Regelbeispiel-Technik ausgeführt:.
Denn anders als der in der Regelung aufgeführte Online-Handel, für den der Senat im Hinblick auf die vorangegangene Verordnung ein Redaktionsversehen und eine Klarstellung, dass Ladengeschäften, die nicht öffnen dürfen, der Betrieb in Form des Online-Handels gleichwohl erlaubt sei, angenommen hat (SächsOVG, Urt. v. 17. Mai 2022 a. a. O. Rn. 48), fehlt es Sonnenstudios an jeglichem Zusammenhang mit den dort ansonsten aufgeführten Regelbeispielen, so dass der Normunterworfene davon ausgehen musste, dass der Verordnungsgeber mit dieser ausdrücklichen Erwähnung die Öffnung von Sonnenstudios explizit erlauben wollte - zumal gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SächsCoronaSchVO Wellnesszentren, zu denen Sonnenstudios am ehesten gehören, geschlossen bleiben mussten.
- BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 12.22
Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 16.22 fortgesetzt.
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