Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 16.07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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PBefG § 47 Abs. 3, § 57 Abs. 1; BOKraft § 27
Taxi; Taxe; Taxenordnung; Taxifahrer; Fahrerausweis; Einzelheiten des Dienstbetriebs; Anforderungen an das Verhalten der Betriebsbediensteten; Verordnung; Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Berufsausübungsfreiheit; ... - Bundesverwaltungsgericht
PBefG § 47 Abs. 3, § 57 Abs. 1
Anforderungen an das Verhalten der Betriebsbediensteten; Berufsausübungsfreiheit; Einzelheiten des Dienstbetriebs; Fahrerausweis; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Rechtsverordnung; Taxe; Taxenordnung; Taxi; Taxifahrer; Verhältnismäßigkeit; ...
- verkehrslexikon.de
Zur Ausweispflicht für Taxifahrer - Eine vom zuständigen Verordnungsgeber verhängte Ausweispflicht verletzt die Grundrechte der betroffenen Taxifahrer nicht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anbringen eines Ausweises mit Namen und Bild in einem Taxi als Regelung von Anforderungen an das Verhalten von Betriebsbediensteten; Zuständigkeit für eine das Verhalten der Betriebsbediensteten regelnde Verordnung; Grundrechtsverletzung durch eine vom zuständigen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PBefG § 47 Abs. 3 § 57 Abs. 1; BOKraft § 27
Straßenverkehrsrecht: Personenbeförderung, Regelungskompetenz für das Verhalten der Betriebsbediensteten im Sinne von § 57 Abs. 1 Nr. 3 PBefG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Ausweispflicht für Taxifahrer: Stadt Köln unzuständig
- kommunen.nrw (Kurzinformation)
Ausweispflicht für Taxifahrer
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Ausweispflicht für Taxifahrer
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 131, 147
- NJW 2008, 3080
- NZV 2009, 56 (Ls.)
- DVBl 2008, 1067 (Ls.)
- DÖV 2008, 867
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 16.07
Es umfasst u.a. die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden sollen (BVerfGE 65, 1 ; stRspr).Dieses Recht ist jedoch nicht schrankenlos gewährleistet; der Einzelne muss, soweit nicht der unantastbare Kernbereich berührt ist, Einschränkungen dieses Rechts hinnehmen, die auf gesetzlicher Grundlage im überwiegenden Allgemeininteresse erfolgen und verhältnismäßig sind (BVerfGE 65, 1 ).
- BVerwG, 30.06.2005 - 3 C 24.04
Berufsfreiheit und Werbeverbote; Eigenwerbung an Taxen; Fremdwerbung an Taxen.
Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 16.07
Es handelt sich um einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, der dann nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, wenn er durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 30. Juni 2005 - BVerwG 3 C 24.04 - BVerwGE 124, 26 = Buchholz 442.015 § 26 BOKraft Nr. 2 S. 3 m.w.N.). - OVG Hamburg, 06.08.2004 - 1 Bf 83/03
Landesrechtliche Pflicht zur Führung eines Namensschildes durch Taxenfahrer …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 16.07
Insoweit steht die Entscheidung des Berufungsgerichts im Einklang mit Bundesrecht (ebenso wie das Berufungsgericht OVG Hamburg, Urteil vom 6. August 2004 - 1 Bf 83/03 - NJW 2005, 1209).
- VGH Bayern, 19.06.2018 - 11 N 17.1693
Münchener Taxiordnung teilweise unwirksam
Enthielt die frühere Fassung in § 47 Abs. 3 Satz 2 PBefG a.F. noch die auf den davorstehenden Satz 1 bezogene, nicht genauer umschriebene Ermächtigung, "das Nähere" durch landesrechtliche Rechtsverordnung zu bestimmen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 30.4.2008 - 3 C 16.07 - BVerwGE 131, 147 Rn. 18), grenzen § 47 Abs. 3 Sätze 1 und 3 PBefG den Inhalt der Regelung nunmehr genauer ein. - BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 104.06
Bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die landesrechtliche Einführung einer …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren für beide Beschwerdeführer unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 16.07 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09
Beschwerde eines Taxifahrers gegen Nutzungsentgelt von 0,50 ¤ und …
So begrenzt etwa die Verordnungsermächtigung für das Bundesverkehrsministerium in § 57 Abs. 1 Nr. 3 PBefG den Gegenstand der Einzelheiten des Dienstbetriebes (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2008 - 3 C 16.07 - BVerwGE 131, 147).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 104.06, 3 B 105.06 (3 C 16.07) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die landesrechtliche Einführung einer Pflicht zur Anbringung eines Fahrausweises am Armaturenbrett von Taxen
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 14.03.2003 - 11 K 699/02
- VG Köln, 14.03.2003 - 11 K 763/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2006 - 13 A 1956/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2006 - 13 A 1957/03
- BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 104.06, 3 B 105.06 (3 C 16.07)
- BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 16.07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 16.07
Taxi; Taxe; Taxenordnung; Taxifahrer; Fahrerausweis; Einzelheiten des …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 104.06
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren für beide Beschwerdeführer unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 16.07 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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