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| BVerwG, 27.01.1966 - III C 164.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Feststellung eines Vertreibungsschadens - Vertreibungsbedingter Verlust von Wirtschaftsgütern - Verlust von während der deutschen Besetzung der Ukraine aus dem Kolchosevermögen zugeteilten Wirtschaftsgütern - Beteiligung an dem wirtschaftlichen Ertrag ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
12. FeststellungsDV §§ 2, 3; FG § 6 Abs. 3
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen - 3 K 590/62
- VG Gelsenkirchen, 21.04.1964 - 3 K 590.62
- BVerwG, 20.10.1964 - III C 164.64
- BVerwG, 27.01.1966 - III C 164.64
Papierfundstellen
- BVerwGE 23, 187
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65
Verluste der Beteiligungen am wirtschaftlichen Ertrag von in öffentliches …
Bestätigung von BVerwG III C 164.64, Urteil vom 27. Januar 1966.Er verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - (ZLA 1966, 167).
Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsauffassung, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 -, auf das insoweit verwiesen wird, im einzelnen dargelegt hat.
Im Zeitpunkt seiner Vertreibung war ferner das Privateigentum beschränkt, da das Verwaltungsgericht eine Reprivatisierung der Kolchose nicht festgestellt hat, abgesehen davon, daß eine derartige Maßnahme, wie in dem Urteil vom 27. Januar 1966 a.a.O. dargelegt, unwirksam gewesen wäre.
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht zu berücksichtigen haben, daß eine bloße tatsächliche Mitarbeit im Kolchos kein "beteiligungsähnliches Rechtsverhältnis" im Sinne des § 6 Abs. 3 FG zu begründen vermag und daß ein solches Rechtsverhältnis auch dann nicht zu einer Schadensfeststellung führt, wenn es in Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begründet worden ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1966 a.a.O.).
- BVerwG, 11.02.1971 - III C 104.68 Er hat unter Anführung des Urteils vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - (ZLA 1966, 167) aber auch darauf hingewiesen, daß ein beteiligungsähnliches Rechtsverhältnis im Sinne des § 6 Abs. 3 FG nicht zur Schadensfeststellung führt, wenn es in Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begründet worden ist (§ 11 a Abs. 1 FG, § 359 Abs. 1 LAG).
Der vertreibungsbedingte Verlust solcher Wirtschaftsgüter ist deshalb keiner Schadensfeststellung zugänglich (vgl. Urteil vom 27. Januar 1966 a.a.O.).
Das hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. Januar 1966 a.a.O. und vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 - [BVerwGE 35, 217 [BVerwG 21.05.1970 - III C 30/69] = ZLA 1970, 187]).
Durch diese Auffassung wird der in den Urteilen vom 27. Januar 1966 a.a.O. und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - aufgestellte Grundsatz nicht aufgegeben, daß Wirtschaftsguter, die der Geschädigte während der Besatzungszeit durch eigene Herstellung, Züchtung, sonstige Produktion oder durch Kauf ordnungsgemäß im Sinne allgemeiner Rechtsauffassung erworben hat, nach den allgemeinen Regeln feststellungsfähig sind; denn sie können als landwirtschaftliches Vermögen feststellungsfähig sein, wenn sie dem Betrieb eines Kolchosbauernhofs gedient haben und dessen Verlust feststellungsfähig ist (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG III C 68.69 -).
- BVerwG, 22.08.1974 - III C 68.72
Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens - Schadensfeststellung an …
Diese Entscheidung enthält jedoch keine Einschränkung gegenüber dem dort ausdrücklich in Bezug genommenen früherenUrteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - (BVerwGE 23, 187 = ZLA 1966, 167 = IFLA 1968, 15 = Mtbl.Das Verwaltungsgericht berücksichtigt jedenfalls nicht in erkennbarer Weise, daß die Zuweisung von Arbeit und Lebensmitteln für sich allein nicht zur Annahme eines Beteiligungsverhältnisses ausreicht, weil es auf Kolchosen neben der Mitgliedschaft auch bloße Arbeitsverhältnisse ohne Beteiligungscharakter gegeben hat (vgl. Urteil vom 27. Januar 1966 a.a.O.;Urteil vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - [ZLA 1966, 326]).
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. Januar 1966, a.a.O., gefordert, es müsse erkennbar sein, in welcher Weise die Mitgliedschaft erworben worden ist.
- BVerwG, 28.01.1971 - III C 125.69
Rechtsmittel
Fortsetzung von BVerwG III C 164.64 und BVerwG III C 65.65.Der Senat hat nun zwar entschieden (Urteile vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 -), daß solche Wirtschaftsgüter, die der Geschädigte während der Besatzungszeit durch eigene Herstellung, durch Züchtung, sonstige Produktion oder durch Kauf ordnungsgemäß im Sinne allgemeiner Rechtsauffassung erworben hat, nach den allgemeinen Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes feststellungsfähig sind.
Durch diese Auffassung wird der in den oben erwähnten Urteilen - BVerwG III C 164.64 und III C 65.65 - aufgestellte Grundsatz nicht aufgegeben, daß Wirtschaftsgüter, die der Geschädigte während der Besatzungszeit durch eigene Herstellung, Züchtung, sonstige Produktion oder durch Kauf ordnungsgemäß im Sinne allgemeiner Rechtsauffassung erworben hat, nach den allgemeinen Regeln feststellungsfähig sind; denn sie können als landwirtschaftliches Vermögen feststellungsfähig sein, wenn sie dem Betrieb eines Kolchosbauernhofs gedient haben und dessen Verlust feststellungsfähig ist (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG III C 68.69 -).
- BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
Ausschluss einer Ertragsbeteiligung bei nachgewiesener Arbeitstätigkeit in einer …
Der Senat hat schon in früheren Entscheidungen aus dem Zweck der Regelung in § 6 Abs. 3 FG und § 1 der 12. FeststellungsDV entnommen, daß als Zeitpunkt der Vertreibung nicht in jedem Fall der Beginn des Rußlandfeldzugs anzusehen ist (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - und vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG III B 115.67 -).Ferner ist davon auszugehen, daß nach Beginn des Rußlandfeldzugs von deutschen Stellen, sei es nach russischem Recht oder nach deutschem Besatzungsrecht, begründete Ertragsbeteiligungen nach § 11 a Abs. 1 FG, § 359 Abs. 1 LAG grundsätzlich nicht feststellungsfähig sind (Urteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 -).
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei eine Schadensfeststellung für Verluste an solchen Vermögensgegenständen ausgeschlossen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gegen den Willen ihrer Inhaber ohne angemessene Gegenleistung - sei es in Form der Zuteilung durch deutsche Stellen oder durch Besitzergreifung und Aneignung mit Billigung deutscher Stellen oder in ähnlicher Weise erworben worden seien (Hinweis auf Urteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG 3 C 164.64 - [ZLA 1966, 167] und Beschluß vom 25. Oktober 1976 - BVerwG 3 B 90.73 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 26]).Die vom Kläger (unter kritischem Hinweis insbesondere auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1966 - BVerwG 3 C 164.64 - [ZLA 1966, 167] und das oben zitierte Urteil vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - [a.a.O.]) vertretene Auffassung, eine tatsächlich durchgeführte Reprivatisierung müsse die Schadensfeststellung wegen eines an dem zurückgegebenen Wirtschaftsgut später eingetretenen Vertreibungsschadens ermöglichen, ist nach Lage des Falles nicht entscheidungserheblich und deshalb hier nicht zu erörtern.
- BVerwG, 25.10.1976 - III B 90.73
Anforderungen an die Rücknahme eines Teilfeststellungsbescheides - …
Das angefochtene Urteil geht in Anwendung der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - [BVerwGE 23, 187 = ZLA 1966, 167]) bei seiner rechtlichen Beurteilung des Ausnutzungstatbestandes im Sinne des § 359 Abs. 1 LAG und des § 11 a Abs. 1 FG davon aus, daß eine Schadensfeststellung für Verluste an Vermögensgegenständen ausgeschlossenist, wenn diese während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gegen den Villen ihrer Inhaber ohne angemessene Gegenleistung erworben worden sind, sei es in Form der Zuteilung durch deutsche Stellen oder durch Besitzergreifung und Aneignung mit Billigung deutscher Stellen oder in ähnlicher Weise.Das angefochtene Urteil berücksichtigt ferner, daß dies nach der Rechtsprechung des Senats im vorgenannten Urteil vom 27. Januar 1966 (a.a.O.) auch dann gilt, wenn die Vermögensgegenstände früher im Eigentum des Erwerbers gestanden haben, ihm jedoch nach dem Recht desjenigen Staates, in dem er seinen ständigen Aufenthalt hatte, zuvor ohne Entschädigung enteignet worden waren.
- BVerwG, 31.05.1966 - III B 135.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterlassene …
Die während der deutschen Besetzung von deutschen Stellen unterlassene Reprivatisierung von Wirtschaftsgütern eines rassisch Verfolgten, die von den Sowjets enteignet worden waren, stellt keine Entziehung im Sinne des § 1 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV dar (BVerwG III C 164.64, Urteil vom 27. Januar 1966).Der Senat hat in seinemUrteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - entschieden, daß der Verlust von Wirtschaftsgütern, die von den Sowjets enteignet und während der deutschen Besetzung ihren früheren Eigentümern zugewiesen worden waren, nicht zu einer Schadensfeststellung nach dem Lastenausgleichsrecht führt, weil derartige Zuweisungen eine Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft waren, die nach den Grundsätzen des § 359 Abs. 1 LAG und des § 11 a Abs. 1 FG eine Berücksichtigung in dem Lastenausgleich ausschließt.
- BVerwG, 29.11.1973 - III C 96.71
Unentgeltliche Wiederinbesitznahme von Nationalitätenvermögen durch den …
Der Sachverhalt ist im Ergebnis nicht anders zu beurteilen als in denjenigen Fällen, in denen der frühere deutsche Eigentümer eines Wirtschaftsgutes in den Vertreibungsgebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 durch gesetzliche Vorschriften fremder Staaten enteignet und dann nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in seinen früheren Besitz wieder eingewiesen worden ist (vgl. hierzu die Urteile vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - [BVerwGE 23, 187] und vom 11. Februar 1971 - BVerwG III C 104.68 - [ZLA 1971, 105]). - BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 72.82
Geltendmachung von Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem und …
Eine solche tatsächliche Mitarbeit im Kolchos könne nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1966 - BVerwG 3 C 164.64 - (BVerwGE 23, 187 = ZLA 1966, 167) kein beteiligungsähnliches Rechtsverhältnis im Sinne des § 1 der 12. FeststellungsDV begründen. - BVerwG, 17.05.1966 - III C 255.64
Anspruch auf einen kriegsbedingten Schadensersatz
- BVerwG, 02.07.1970 - III C 144.68
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72
- BVerwG, 28.03.1968 - III B 115.67
Vertreibungsschaden an Beteiligungsrechten an einer Kolchose in Sowjetrussland - …
- BVerwG, 14.01.1971 - III C 152.69
Lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Entziehungsschäden als …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1964 - III C 164.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung des Armenrechts
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen - 3 K 590/62
- VG Gelsenkirchen, 21.04.1964 - 3 K 590.62
- BVerwG, 20.10.1964 - III C 164.64
- BVerwG, 27.01.1966 - III C 164.64
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