Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1969 - III C 173.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
9. LeistungsDV-LA § 1 Abs. 5; LAG § 249 Abs. 1, 5
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.08.1967 - 6 K 1496/65
- BVerwG, 01.04.1968 - III CB 173.67
- BVerwG, 21.05.1969 - III C 173.67
- BVerwG, 08.01.1970 - III C 173.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 32, 105
- WM 1969, 1361
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.12.1968 - III C 81.68
Kürzung des Grundbetrages im Rahmen der Hauptentschädigung - Ermittlung des …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1969 - III C 173.67
Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG III C 81.68 - dahin erkannt, daß der Verordnungsgeber in § 1 Abs. 5 der 9. LeistungsDV-LA abschließend bestimmt habe, wie das Vermögen des unmittelbar Geschädigten, der vor dem 21. Juni 1948 gestorben ist, anzusetzen ist, um die Kürzung gemäß § 249 Abs. 1 LAG durchführen zu können.Nachträgliche Veränderungen dieses Vermögens (Vermehrung oder Verminderung), die durch Umstände eingetreten sind, die nicht vom Erblasser veranlaßt sind (insbesondere auf Handlungen der Erben zurückzuführen sind), müssen bei Anwendung des § 1 Abs. 5 Satz 1 der 9. LeistungsDV-LA hingegen unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1968 - a.a.O. -).
- BVerwG, 25.04.1972 - III C 7.71
Anspruch der Erben auf Zuerkennung einer Hauptentschädigung - Ermittlung des …
Als Vermögen am Todestag im Sinne des § 1 Abs. 5 der 9. LeistungsDV-LA sind nur die Wirtschaftsgüter anzusetzen, die den sogenannten Nachlaß bilden (Bestätigung von BVerwG III C 173.67).Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG III C 173.67 - (BVerwGE 32, 105 = Buchholz 427.3 § 249 Nr. 27) dahin erkannt, daß bei Anwendung des hier einschlägigen § 1 Abs. 5 Satz 1 der 9. LeistungsDV-LA als Vermögen zum Todestag nur die Wirtschaftsgüter angesetzt werden können, die den sogenannten Nachlaß bilden.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Mai 1969 - a.a.O. - die Frage offengelassen, was in den Fällen zu gelten habe, in denen der Erblasser bereits zu Lebzeiten oder von Todes wegen über Wirtschaftsgüter verfügt habe.
- BVerwG, 19.03.1990 - 3 C 21.88
Anspruch auf Entschädigung für geltend gemachte Reparationsschäden - Ermittlung …
Alsdann, nach Feststellung von Art und Umfang des Vermögens am Todestage, war die Bewertung des Vermögens vorzunehmen (vgl. Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG 3 C 173.67 - in BVerwGE 32, 105 [BVerwG 21.05.1969 - III C 173/67]/106). - BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 20.79
Zuerkennung von Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) als …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl.Urteile vom 21. Mai 1969 - BVerwG 3 C 173.67 - [Buchholz 427.3 § 249 Nr. 27] undvom 25. April 1972 - BVerwG 3 C 7.71 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 30]) ist das Verwaltungsgericht zunächst richtig davon ausgegangen, daß sich das Vermögen eines unmittelbar Geschädigten am Todestag aus den Wirtschaftsgütern zusammensetzt, die seinen Nachlaß bilden. - BVerwG, 03.12.1970 - III B 83.70 Die Fragen, unter welchen Voraussetzungen der Nießbrauch an einem Vermögen, den der vor dem 21. Juni 1948 gestorbene Erblasser hatte, als Bestandteil seines Vermögens nach § 1 Abs. 5 Satz 1 der 9. LeistungsDV-LA anzusetzen und nach Satz 2 Nr. 3 dieser Vorschrift zu berechnen ist, sind grundsätzlicher Natur und können über BVerwG III C 173.67 (Urteil vom 21. Mai 1969 [BVerwGE 32, 105 [BVerwG 21.05.1969 - III C 173/67] = Buchholz 427.3 § 249 LAG Nr. 27]) in einem künftigen Revisionsverfahren voraussichtlich einer weiteren Klärung zugeführt werden.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.1970 - III C 173.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigungsbeschluss
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.08.1967 - 6 K 1496/65
- BVerwG, 01.04.1968 - III CB 173.67
- BVerwG, 21.05.1969 - III C 173.67
- BVerwG, 08.01.1970 - III C 173.67
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