Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1, 3, 4 und 5, Abs. 3; DDR-Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 - § 9 Abs. 1 Satz 1
Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft; Grundstücksrestitution; Restitutionsberechtigung; Rechtsnachfolge; Gesamtrechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Gemeinde; Altgemeinde; Neugemeinde; Gemeindegrenzen; Gemeindegebiet; Aufteilung ... - openjur.de
Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft; Grundstücksrestitution; Restitutionsberechtigung; Rechtsnachfolge; Gesamtrechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Gemeinde; Altgemeinde; Neugemeinde; Gemeindegrenzen; Gemeindegebiet; Aufteilung ...
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Öffentliche Restitution; Gemeinde als Rechtsnachfolger; Bestimmung der restitutionsberechtigten Körperschaft; Belegenheit des Grundstücks
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 21 Abs 3 EinigVtr, Art 22 Abs 1 S 7 EinigVtr, § 11 Abs 1 S 1 VZOG, § 11 Abs 3 VZOG, § 9 Abs 1 S 1 KomVerfG
Öffentliche Restitution; Gemeinde als Rechtsnachfolger; Bestimmung der restitutionsberechtigten Körperschaft; Belegenheit des Grundstücks - Wolters Kluwer
Die sich in der Funktionsidentität ausdrückende Gesamtrechtsnachfolge als Rechtsnachfolge i.S.d. § 11 Abs. 3 Vermögenszuordnugsgesetz (VZOG); Belegenheit eines von einer Gemeinde zurückverlangten Grundstücks als Kriterium zur Bestimmung der restitutionsberechtigten ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die sich in der Funktionsidentität ausdrückende Gesamtrechtsnachfolge als Rechtsnachfolge i.S.d. § 11 Abs. 3 Vermögenszuordnugsgesetz ( VZOG ); Belegenheit eines von einer Gemeinde zurückverlangten Grundstücks als Kriterium zur Bestimmung der restitutionsberechtigten ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 16.12.2008 - 6 K 305/08
- BVerwG, 28.05.2009 - 3 B 20.09
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 663
- DÖV 2010, 1032
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.11.2004 - 3 B 41.04
Restitution; Rückübertragung; Restitutionsausschluss; Restitutionsberechtigter; …
Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
Die Belegenheit eines von einer Gemeinde nach Art. 21 Abs. 3 oder Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 EV zurückverlangten Grundstücks kann nur dann als Kriterium zur Bestimmung der restitutionsberechtigten Körperschaft herangezogen werden, wenn das frühere Gemeindegebiet auf mehrere neue Gemeinden aufgeteilt worden ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31).Rn. 14 Mit seinem Beschluss vom 16. November 2004 (BVerwG 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31) hat der Senat diese Rechtsprechung allerdings auch auf den Fall übertragen, dass die zurückverlangte Fläche niemals zum Gebiet der früheren gleichnamigen Gemeinde gehört hat, und ein solches Grundstück ebenfalls der heutigen Belegenheitsgemeinde zugesprochen.
- BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98
Restitution, öffentliche; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Umgemeindung; …
Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
Rn. 10 Die Klärung dieser Frage erübrigt sich nicht deswegen, weil die Stadt M. in der Gestalt der Klägerin nach wie vor existiert; denn spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) haben alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört (vgl. Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften sind mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie - streng genommen - als Rechtsnachfolger qualifiziert werden (Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23 unter Berufung auf BTDrucks 12/6228 S. 110).Dieses Konkurrenzproblem hat der Senat bei der Restitution von Immobiliarvermögen nach dem örtlichen Anknüpfungspunkt, also nach der Belegenheit der Sache gelöst und damit die Gemeinde für restitutionsberechtigt angesehen, in deren Gebiet sich das Grundstück heute befindet (Urteil vom 15. Juli 1999 a.a.O.).
- BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96
Gerichtsverfassungrecht - Mitwirkung von Proberichtern an Entscheidungen von …
Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
Dieses Kriterium hatte er bereits zuvor bei der Bestimmung der Rechtsnachfolge nach der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und nach der Reichsärztekammer herangezogen (Urteile vom 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - und vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 11 und 20), beides ehemalige länderübergreifende Körperschaften, deren Funktionen nunmehr von Körperschaften auf Landesebene wahrgenommen werden.Durchgreifendes Entscheidungselement ist demgemäß die sich in der Funktionsidentität ausdrückende Gesamtrechtsnachfolge nach der geschädigten Körperschaft (vgl. Urteil vom 14. November 1996, a.a.O.); nur auf diese Weise kann dem die Restitution beherrschenden Wiedergutmachungsgedanken Rechnung getragen werden.
- BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
An dieser Stelle gewinnt die mit der öffentlichen Restitution verbundene Zielsetzung Bedeutung, die typischerweise durch die unentgeltliche Vermögensübertragung bewirkte Schwächung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Körperschaft dadurch zu korrigieren, dass diese wieder mit Vermögen ausgestattet wird, von dem angenommen werden kann, dass es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient (vgl. BTDrucks 12/5553 S. 168; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 31 f.). - BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09
Vermögenszuordnungsrecht; Gemeinden in der DDR; Körperschaft des öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
Rn. 10 Die Klärung dieser Frage erübrigt sich nicht deswegen, weil die Stadt M. in der Gestalt der Klägerin nach wie vor existiert; denn spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) haben alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört (vgl. Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften sind mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie - streng genommen - als Rechtsnachfolger qualifiziert werden (Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23 unter Berufung auf BTDrucks 12/6228 S. 110). - BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97
Vermögenszuordnung, Verhältnis der - zur öffentlichen Restitution; Restitution, …
Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
Dieses Kriterium hatte er bereits zuvor bei der Bestimmung der Rechtsnachfolge nach der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und nach der Reichsärztekammer herangezogen (Urteile vom 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - und vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 11 und 20), beides ehemalige länderübergreifende Körperschaften, deren Funktionen nunmehr von Körperschaften auf Landesebene wahrgenommen werden.
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung …
Das ist jedenfalls dann fragwürdig, wenn der Eingetragene identisch mit dem voreingetragenen Rechtsträger des Volkseigentums oder mit dem Rechtsträger ist, dessen Organ als Rechtsträger eingetragen war (wenn man davon absieht, dass die Gemeinden neuen Rechts streng genommen nicht mit den gleichnamigen DDR-Gemeinden identisch sind11 VZOG Nr. 23 - Ribnitz-Damgarten - unter Berufung auf BTDrucks 12/6228 S. 110; zuletzt Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - Buchholz a.a.O. Nr. 36>; denn das Vermögenszuordnungsgesetz behandelt sie in § 8 Abs. 1 Satz 1 als ein und dieselbe Rechtsperson). - BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17
Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen
Führen diese Kriterien zu einer eindeutigen Bestimmung des Berechtigten, ist der Vermögenswert diesem zurückzuübertragen, gleich ob er im Territorium des Berechtigten oder in einer anderen Gebietskörperschaft belegen ist (…BVerwG, Urteile vom 28. November 2007 - 3 C 46.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 61 Rn. 14 und vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 LS 2 und Rn. 14 ff., unter Abgrenzung vom Beschluss vom 16. November 2004 - 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31).Es rechtfertigt jedoch keine Restitution an einen anderen als den - oder einen der - Funktionsnachfolger (BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1999 - 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23 S. 4 f. und vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 LS 2 und Rn. 14 ff., in Abgrenzung zum Beschluss vom 16. November 2004 - 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31).
- VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08
Vermögenszuordnungsrecht
Zwar sind die nach der Wende neu gegründeten Gemeinden - Entsprechendes gilt für die Länder als Gebietskörperschaften im weiteren Sinne - mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie als Rechtsnachfolger i. S. v. Art. 21 Abs. 3 1. Hs. EinigVtr qualifiziert werden (so zu Gemeinden: BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 6;… anders zur Identität der Stadtgemeinde Berlin mit dem Land Berlin: BVerwG, Urt. v. 28. November 2007 - BVerwG 3 C 44.06 - UA S. 5 ff.).Die Funktionsnachfolge setzt eine Übereinstimmung in der Aufgabenwahrnehmung durch die jetzige und die frühere Körperschaft voraus, wobei es hinsichtlich der Frage der Nachfolge zwischen Gebietskörperschaften, denen abstrakt gesehen die gleichen öffentlichen Aufgaben zugewiesen sind, entscheidend auf das territoriale Moment ankommt, denn die Aufgabenwahrnehmung durch Gebietskörperschaften ist strikt auf ihren Hoheitsbereich begrenzt (…BVerwG, Urt. v. 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - juris Rn. 44 ff.;… Urt. v. 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - juris Rn. 13;… Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 19;… Beschl. v. 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - juris Rn. 3 ff.; BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 6/7 und 8).
In diesen Fällen gibt es nur einen in der Funktionsnachfolge stehenden Verwaltungsträger, dem gegenüber etwas wiedergutzumachen ist (BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 8/9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2020 - 12 B 18.18
Vergleichsmaßstab für die Abgrenzung des regelmäßigen Unterhaltsaufwands von …
Rn. 43 Zum anderen ist die Klägerin nicht Rechtsnachfolgerin der damaligen Stadtgemeinde, sondern eine nach Auflösung der kommunalen Körperschaften in der DDR durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) im Jahre 1990 durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründete Körperschaft, die lediglich als Funktions- und Aufgabennachfolgerin der früheren Stadtgemeinde anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - LKV 2010, 183, juris Rn. 10, 13). - VG Berlin, 23.09.2021 - 29 K 8.21
Vermögenszuordnung für in West-Berlin belegene Vermögenswerte
Die durch die Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 gebildeten Gebietskörperschaften sind weder identisch mit den 1952 aufgelösten Gebietskörperschaften noch deren Rechtsnachfolger (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 = juris Rdnr. 10 m.w.N.; ebenso - ungeachtet des Umstandes, dass sie sich dabei auf das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957 (GBl. DDR I S. 65) stützt - auch die Zivilrechtsprechung: BGH…, Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 -, BGHZ 127, 285 = juris Rdnr. 10 ff., …und Urteil vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 -, BGHZ 164, 361 = juris Rdnr. 25 ff.; vgl. auch KG…, Beschluss vom 15. August 1995 a.a.O.). - BVerwG, 28.05.2009 - 3 B 20.09 BVerwG 3 B 20.09 (3 C 18.09).
- BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21
Klage gegen die Zuordnung eines im ehemaligen Berlin (West) belegenen Grundstücks
Danach ist geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben und die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können (BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2009 - 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64 Rn. 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 Rn. 10, jew. m. w. N.; vgl. auch BGH, Urteile vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285 und vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361 ). - VG Berlin, 30.06.2016 - 29 K 170.14
Restitutionsansprüche nach Art. 21 EinigVtr
So weisen die Klägerinnen zutreffend auf die Zielsetzung von Art. 21 Abs. 3 EV hin, die typischerweise durch die unentgeltliche Vermögensübertragung bewirkte Schwächung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Körperschaft dadurch zu korrigieren, dass diese wieder mit Vermögen ausgestattet wird, von dem angenommen werden kann, dass es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient: Dazu soll diejenige Körperschaft einen Vermögensgegenstand übertragen erhalten, deren Funktionsvorgängerin er unentgeltlich entzogen wurde (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 = juris Rn. 15). - VG Berlin, 13.03.2014 - 29 K 260.12
Zuordnung von Grundstücken im ehemaligen West-Berlin
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben (vgl. Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 -, Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch sie als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können; der in Art. 21 Abs. 3 EV gleichwohl verwendete Begriff "Rechtsnachfolger" ist daher untechnisch zu verstehen und bedurfte der Erläuterung in § 11 Abs. 3 VZOG (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18/09 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 = juris Rdnr. 10 m.w.N.). - VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 192/08
Bodenreform; Enteignung; Realgemeinde
Die Restitutionsberechtigung knüpft aufgrund der zwingenden Vorgaben des Art. 21 Abs. 3 EV an einen Eigentumsverlust an, der nach § 11 Abs. 3 VZOG gegenüber der Funktionsnachfolgerin der seinerzeit geschädigten und im Regelfall nicht mehr existenten Körperschaft wiedergutgemacht werden soll, so dass es um Eigentumsfragen und nicht um tatsächliche Nutzungsfragen geht (BVerwG, Urt. v. 25.2.2010 - 3 C 18.09 -).
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