Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 18.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Pflegezulage wegen Impfschadens und Eingliederungshilfe für Behinderte (hier: Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung) nicht zweckidentisch
- Wolters Kluwer
Versorgung - Pflegezulage - Hauptfürsorgestelle - Impfschaden - Sonderschule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 11.03.1986 - RO 4K 84A.0766
- VGH Bayern, 15.12.1988 - 12 B 86.01224
- BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 18.90
- BVerwG, 04.08.1993 - 3 C 18.90
Papierfundstellen
- MDR 1993, 1254
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.05.1967 - V C 167.66
Die Ausbildungszulage ist auf die Erziehungsbeihilfe nach dem Versorgungsgesetz …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 18.90
Es kann dahin gestellt bleiben, ob schon die in den genannten Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes aufgeführten Vorbehalte letztlich die Anwendung des § 43 Abs. 3 BSHG hindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1967 - BVerwG 5 C 167.66 - Buchholz 436.7 § 25 a Nr. 2) und ob überhaupt - wie es in § 43 Abs. 3 BSHG heißt - "ein anderer als ein nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtiger nach sonstigen Vorschriften Leistungen" gewährt: jedenfalls werden die vom Beklagten angesprochenen Leistungen - nämlich die Zahlung der Pflegezulage durch das Versorgungsamt - nicht für denselben Zweck wie die von der Hauptfürsorgestelle geleistete Eingliederungshilfe gewährt. - BSG, 29.11.1973 - 10 RV 69/73
Anrechnung des Pauschbetrages auf die Erhöhung der Pflegezulage - Bei Erhöhung …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 18.90
Aus der Verwendung des Begriffes "Zweck" als Anspruchsvoraussetzung ist zu schließen, daß der Anspruch nicht schon dann gegeben ist, wenn die Gewährung der einen Leistung Aufwendungen erspart, die sonst aus der anderen Leistung erbracht werden müßten oder wenn mit den beiden zu vergleichenden Leistungen der gleiche Bedarf - wenn auch nur teilweise - abgedeckt wird (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 29. November 1973 - 10 RV 69/73 - BSGE 36, 292 ). - BSG, 19.02.1964 - 10 RV 1223/61
Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 18.90
Während die Pflegezulage streng auf den gegenwärtigen Zustand des Beschädigten bezogen ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 1964 - 10 RV 1223/61 - BSGE 20, 205 ), die Hilflosigkeit unverändert läßt und lediglich ihre Folgen ausgleicht, indem sie finanziell die entsprechende Pflege sicherstellt, also bewahrenden Charakter zeigt, dient die Eingliederungshilfe für Behinderte einem anderen Zweck, nämlich einer Besserung des gegenwärtigen Zustandes des Behinderten selbst in der Zukunft und für die Zukunft. - BSG, 15.09.1988 - 9 RV 5/88
Pflegezulage - Erhöhung - Häuslicher Bereich
Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 18.90
Sie deckt in pauschalierter Form den Aufwand für Pflege ab und macht damit grundsätzlich eine exakte Ermittlung der Pflegekosten, die der Beschädigte tatsächlich aufwenden muß, entbehrlich (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 1988 - Az 9 RV 5/88 -…">35%20BVG%20Nr.%2019#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3100 § 35 BVG Nr. 19).
- BVerwG, 24.11.2017 - 5 C 15.16
Abweichung vom Hilfeplan Dokumentationspflicht; Angemessenheit des Unterhalts; …
Ob dies der Fall ist, kann sich jeweils nur aus den Leistungsgesetzen selbst ergeben, sei es, dass der Leistungszweck ausdrücklich genannt wird, sei es, dass er aus den gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung erschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 3 C 18.90 - Buchholz 436.0 § 43 BSHG Nr. 6 S. 3). - OVG Sachsen, 30.09.2021 - 3 A 364/20
Jugendhilfe; zweckgleiche Leistung; Eingliederungshilfe; Pflegegeld; …
Ob das der Fall ist, kann sich jeweils nur aus den Leistungsgesetzen selbst ergeben, sei es, dass der Leistungszweck ausdrücklich genannt wird, sei es, dass er aus den gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung erschlossen werden kann (BVerwG, Urt. v. 11. März 1993 - 3 C 18/90 -, juris Rn. 31).Eine Zweckgleichheit kann sich jeweils nur aus dem Leistungsgesetz selbst ergeben, was höchstrichterlich durch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11. März 1993 a. a. O.) geklärt ist.
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19
Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz …
Es genügt jede Zweckbestimmung, die aus den gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung erschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 11.03.1993 - 3 C 18.90 -, juris Rn. 31) oder die sich ggf. auch konkludent aus den Umständen des Einzelfalles ergeben kann.
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - 7 A 11144/19
Bei dem Pflegegeld und einer gewährten Kinder- und Jugendhilfeleistung handelt es …
Ob dies der Fall ist, kann sich jeweils nur aus den Leistungsgesetzen selbst ergeben, sei es, dass der Leistungszweck ausdrücklich genannt wird, sei es, dass er aus den gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung erschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 3 C 18.90 -, juris, Rn. 31). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2016 - 12 A 1894/14
Pflegezulage als zweckgleiche Leistung i.R.d. Gewährung von …
Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 3 C 18.90 -, juris Rn. 31; siehe auch Urteil vom 12. Februar 1987 - 5 C 24.85 -, juris Rn. 9.Rn. 36 - 3 C 18.90 -, a. a. O., Rn. 32, m. w. N.
- OVG Niedersachsen, 14.03.2001 - 4 L 160/99
Anrechnung; Behinderter; Eingliederungshilfe; Heim; Heimkosten; Pflege; …
Die Eingliederungshilfe und die Pflegezulage dienten aber nicht - auch nicht teilweise - dem selben Zweck, wie auch das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden habe (BVerwG, Urt. v. 11.3.1993 - BVerwG 3 C 18.90 -).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 11.3. 1993 - BVerwG 3 C 18.90 -, Buchholz 436.0 § 43 BSHG Nr. 6 = BR 1993, 173 = BayVBl. 1994, 152) darf Eingliederungshilfe nicht - auch nicht teilweise - für pflegerische Leistungen gewährt werden, die ein Behinderter während seines Aufenthalts in einer (teil-)stationären Einrichtung erhält, wenn der Behinderte eine hierfür bestimmte Leistung - hier eine Pflegezulage - erhält.
Der Senat lässt die Revision zu wegen der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) der Frage, ob und ggf. in welcher Höhe die einem vollstationär betreuten Behinderten gewährte Pflegezulage zur Deckung der anteiligen Kosten von dem Behinderten neben Maßnahmen zur Eingliederung gewährten pflegerischen Leistungen einzusetzen ist - das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.3.1993 (- BVerwG 3 C 18.90 -, a.a.O.) betraf einen Fall der teilstationären Betreuung -.
- OVG Sachsen, 31.08.2022 - 3 A 210/21
Erhebung eines 'Kostenbeitrags' für die einem Betreuten gewährten …
Ob das der Fall ist, kann sich jeweils nur aus den Leistungsgesetzen selbst ergeben, sei es, dass der Leistungszweck ausdrücklich genannt wird, sei es, dass er aus den gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung erschlossen werden kann (BVerwG, Urt. v. 11. März 1993 - 3 C 18/90 -, juris Rn. 31). - VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93
Verpflichtungsklage auf zukünftige Kostenübernahme für eine Maßnahme der …
Damit ist jedoch auch gesagt, daß die Notwendigkeit einer Pflege die Gewährung der Eingliederungshilfe auch nicht ausschließt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1993 - BVerwG 3 C 18.90 -, MDR 1993, 1254). - LSG Bayern, 22.11.2023 - L 8 SO 271/22
Soezialhilfe: Aufwendungsersatz für gewährte Eingliederungshilfe
Aus der Verwendung des Begriffes "Zweck" als Anspruchsvoraussetzung ist zu schließen, dass der Anspruch nicht schon dann gegeben ist, wenn die Gewährung der einen Leistung Aufwendungen erspart, die sonst aus der anderen Leistung erbracht werden müssten oder wenn mit den beiden zu vergleichenden Leistungen der gleiche Bedarf - wenn auch nur teilweise - abgedeckt wird (zur weitgehend identischen Vorgängervorschrift des § 43 Abs. 3 BSGH: BVerwG vom 11.03.1993 - 3 C 18/90 - juris Rn. 31).
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| BVerwG, 04.08.1993 - 3 C 18.90 |
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Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren
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- VG Regensburg, 11.03.1986 - RO 4K 84A.0766
- VGH Bayern, 15.12.1988 - 12 B 86.01224
- BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 18.90
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