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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2002 - 3 C 2.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7442
BVerwG, 27.05.2002 - 3 C 2.02 (https://dejure.org/2002,7442)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2002 - 3 C 2.02 (https://dejure.org/2002,7442)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 3 C 2.02 (https://dejure.org/2002,7442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    EntschG § 4 Abs. 2; NS-VEntschG § 2 Sätze 1, 2 und 3
    Arisierung"; Unternehmensentziehung während NS-Zeit; NS-Zeit, Unternehmensentziehung während -; Einheitswert, für Unternehmen nach Reichsbewertungsrecht; Ersatzeinheitswert; Privatentnahmen, aus Unternehmen nach Festsetzung eines Einheitswerts; verwertbarer Einheitswert ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EntschG § 4 Abs. 2
    "Arisierung"; DDR-Einheitswert, kein verwertbarer - für Unternehmen nach 1952; Einheitswert, (nicht) verwertbarer -; Einheitswert, für Unternehmen nach Reichsbewertungsrecht; Entschädigungsberechnung; Ersatzeinheitswert; NS-Zeit, Unternehmensentziehung während -; ...

  • Judicialis

    EntschG § 4 Abs. 2; ; NS-VEntschG § 2 Satz 1; ; NS-VEntschG § 2 Satz 2; ; NS-VEntschG § 2 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Arisierung - Unternehmensentziehung während NS-Zeit - Einheitswert für Unternehmen - Reichsbewertungsrecht - Ersatzeinheitswert - Privatentnahmen aus Unternehmen - Festsetzung eines Einheitswerts - Verwertbarer Einheitswert - Entschädigungsberechnung - DDR-Einheitswert

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 495
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2002 - 3 C 2.02
    cc) Mit seiner Annahme, dass die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ) - Berechnungsmethode des Abstellens auf das Vierfache eines bekannten Einheitswertes eines während der NS-Zeit entzogenen Unternehmens (vgl. zur Heranziehung von Grundstückseinheitswerten im Zusammenhang von NS-Schädigungen: Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 342 m.w.N.) grundsätzlich keine diesen Wert absenkende Ausnahme erleidet, befindet sich der erkennende Senat auch in inhaltlicher Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung im Schrifttum.
  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2002 - 3 C 2.02
    cc) Mit seiner Annahme, dass die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ) - Berechnungsmethode des Abstellens auf das Vierfache eines bekannten Einheitswertes eines während der NS-Zeit entzogenen Unternehmens (vgl. zur Heranziehung von Grundstückseinheitswerten im Zusammenhang von NS-Schädigungen: Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 342 m.w.N.) grundsätzlich keine diesen Wert absenkende Ausnahme erleidet, befindet sich der erkennende Senat auch in inhaltlicher Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung im Schrifttum.
  • VG Berlin, 11.12.2024 - 29 K 119.19
    Der bekannte Einheitswert wurde weder erkennbar manipuliert, noch ansonsten verfälscht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 C 2.02 -, juris Rn. 17f.).

    Rn. 36 Zweck der Regelungen ist es, eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 C 2.02 -, juris Rn. 11).

    Mit dem Abstellen auf den Einheitswert sollte daher eine "Pauschalierung wo immer dies möglich ist" im Interesse der Berechtigen und des Verwaltungsvollzugs vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 C 2.02 -, juris Rn. 11 unter Verweis auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses vom 18. Mai 1994 in BT-Dr 12/7588, S. 44 zu § 2 NS-VEntschG).

    Derartige Veränderungen bleiben aber regelmäßig unberücksichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 C 2.02 -, juris Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13

    Untätigkeitsverpflichtungsklage; Bescheidung; Bescheidungsklage; allgemeines …

    Wie § 2 Satz 2 NS-VEntschG zum Ausdruck bringt, hat sich der Gesetzgeber dabei für ein "Entschädigungskonzept" entschieden, das maßgeblich an die vor der Schädigung festgestellten Einheitswerte anknüpft und dem großen zeitlichen Abstand zur Schädigung sowie der gebotenen Gleichbehandlung mit anderen Betroffenen durch Multiplikation mit einem angemessenen Faktor Rechnung trägt (vgl. Urteil vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 C 2.02 - Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 1 S. 3).

    Der Rückgriff auf sie bezweckt, anderenfalls durchzuführenden langwierigen Ermittlungen des Wertes der verlorenen Einheitswertvermögen vorzubeugen, deren Fehlschlagen zu Lasten der Geschädigten ginge (Urteile vom 27. Mai 2002 a.a.O. …und vom 30. Juni 2011 - BVerwG 5 C 23.10 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 9 Rn. 16 und 18).

    Es kommt für die hier in Rede stehende Frage nicht darauf an, ob § 4 Abs. 2 Satz 1 EntschG nur die ab dem Jahr 1953 in der DDR festgestellten Einheitswerte als nicht verwertbar ansieht oder ob nach dieser Bestimmung oder unabhängig von ihr eine darüber hinausgehende Korrektur eines Einheitswertes aus den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts zulässig und geboten sein kann (vgl. Urteil vom 27. Mai 2002 a.a.O. S. 3 ff.).

  • BVerwG, 18.02.2026 - 8 C 2.25

    Höhe der Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

    Rn. 15 Es kann offenbleiben, ob bei der Berechnung der Entschädigungshöhe gemäß § 2 Satz 2 NS-VEntschG die Verwertbarkeit des Einheitswerts zu prüfen ist (vgl. hierzu schon BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 - 3 C 2.02 - ZOV 2002, 253 ).

    Diese soll der Erleichterung des Verwaltungsvollzugs durch eine möglichst weitgehende Pauschalierung dienen (vgl. BT-Drs. 12/7588 S. 44) und es so vermeiden, den Berechtigten nicht beherrschbare Risiken aufzubürden, die nahezu zwangsläufig mit detaillierten Entschädigungsberechnungen mehr als 50 Jahre nach der Schädigung verbunden wären (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 - 3 C 2.02 - ZOV 2002, 253 ;… Heise/Leiner/Rodenbach, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Band 2, Stand Dezember 2023, § 2 NS-VEntschG Rn. 11).

  • VG Berlin, 14.04.2016 - 29 K 166.14

    Anspruch auf Entschädigung nach dem NS-VEntschG

    Derartige Veränderungen bleiben aber regelmäßig unberücksichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 C 2.02 - ZOV 2003, 253 = juris Rn. 17 ff.).

    Die Überprüfung der einzelnen in einem Einheitswert enthaltenen Vermögenswerte auf ihre Belegenheit bzw. auf die individuelle Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes kann zudem sehr aufwändig sein und würde dem Zweck dieser Regelung, nämlich eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 a.a.O. Rn. 11), zuwiderlaufen.

  • BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07

    Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren hinsichtlich …

    Die von den Klägern angeführten Urteile vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 C 2.02 - (Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 1) und vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 42.03 - (Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 2) betreffen nicht die Frage der Verwendbarkeit von Ersatzeinheitswerten, die im Verfahren nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz zunächst ermittelt, aber in der Folge nicht aufrechterhalten worden sind.
  • VG Berlin, 15.07.2010 - 29 K 54.10

    Entschädigung nach dem NS-VEntschG für ein ehemaliges Unternehmen der …

    Da diese Wertveränderungen als Boykottschäden nicht selbstständig wieder gutgemacht werden, besteht die Gefahr einer Doppelentschädigung nicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002, 3 C 2.02, Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 1).
  • VG Meiningen, 31.03.2003 - 5 K 1136/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Bruchteilseigentum; Entschädigung; …

    Damit versucht das Gesetz erkennbar zu vermeiden, Berechtigten nicht beherrschbare Risiken aufzubürden, die nahezu zwangsläufig mit detaillierteren Entschädigungsberechnungen mehr als 50 Jahre nach der Schädigung und ca. 40 Jahre nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes verbunden wären (vgl. BVerwG, U. v. 27.05.2002 - 3 C 2/02 = Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 1).
  • VG Berlin, 27.09.2012 - 29 K 269.10

    Entschädigungsrecht: Verwertbarkeit eines Einheitswertes bei Sitz außerhalb des …

    Die Überprüfung der einzelnen in einem Einheitswert enthaltenen Vermögenswerte auf ihre Belegenheit bzw. auf die individuelle Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes kann zudem sehr aufwändig sein und würde dem Zweck dieser Regelung, nämlich eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 - 3 C 2.02 - a.a.O.), zuwiderlaufen.
  • VG Berlin, 15.02.2007 - 22 A 401.04

    Maßgeblicher Zeitpunkt für zu schätzende Bemessungsgrundlage für Entschädigung …

    Was eine Anlehnung der Schätzwertbestimmung an diejenige des Einheitswerts betrifft, so steht dem bereits entgegen, dass bei Entschädigungen nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz eine Korrektur vorhandener Einheitswerte grundsätzlich - Ausnahmen sind hier nicht einschlägig - nicht zu erfolgen hat, weil sie der insoweit pauschalierenden Konzeption des Gesetzes widerspräche (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 C 2/02 -, VIZ 2002, 566 f.).
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