Rechtsprechung
| AG Münster, 20.07.1982 - 3 C 20/82 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
Mietminderung bei Undichtigkeit der Fenster und Unansehnlichkeit der Hausfassade
Wird zitiert von ... (2)
- AG Stuttgart, 08.11.2011 - 32 C 2842/11
Recht zur Verweigerung der Ausbesserung eines Mangels durch einen Mieter bei …
Zwar wird ist bei vergleichbaren Fällen optischer aber nicht funktioneller Beeinträchtigung teilweise keine Minderung zugesprochen worden, vgl. LG Köln, 4. August 2005, 6 S 26/05 (Verschmutzung des Balkongeländers); LG Berlin, 4. Juni 1984, 61 S 204/83 (Abgetretene Türschwellen innerhalb der Wohnung); KG Berlin, 16. August 2004, 12 U 310/03 (Schäden am Fußbodenbelag ohne Verschulden des Vermieters); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Farbspritzer im Bad); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Türangel ist nicht lackiert ); AG Münster, 20. Juli 1982, 3 C 20/82 (Unansehnliche Hausfassade und Treppenhaus); doch ist im hiesigen Fall gerade noch eine Minderung von 3 % erreicht. - BayObLG, 24.02.1984 - REMiet 3/84 Landgericht Aachen, WuM 1982, 254 ,.
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