Rechtsprechung
| BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 23.03.1983 - III E 894/79
- BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 04.03.1982 - 3 C 12.81
Testamentserben - Antragsberechtigung - Tod des unmittelbar Geschädigten - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
Diese Möglichkeit habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. März 1982 - BVerwG 3 C 12.81 - (Buchholz 427.6 § 12 Nr. 13 = ZLA 1982, 176) ausdrücklich offen gelassen und angedeutet, daß ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts möglicherweise dann in Betracht kommen könne, wenn die getroffene rechtliche Maßnahme den Umständen nach offensichtlich zu einem von der Rechtsordnung mißbilligten Ergebnis geführt hätte.Dies ergebe sich bereits generell unter Zugrundelegung der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 1982 - BVerwG 3 C 12.81 - (…a.a.O.) gemachten Ausführungen.
Der Senat hat zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein rechtsmißbräuchliches Verhalten anzunehmen ist, wenn der unmittelbar Geschädigte durch letztwillige Verfügung abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen Erben bestimmt, der sodann gemäß § 229 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 LAG als Geschädigter gilt und dessen Antragsberechtigung demgemäß in einem Umfang entsteht, den er bei der gesetzlichen Erbfolge nicht gehabt hätte, in seinem Urteil vom 4. März 1982 - BVerwG 3 C 12.81 - (Buchholz 427.6 § 12 Nr. 13) Stellung genommen.
- BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80
Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl unmittelbar für die Anfechtungsklage als auch entsprechend für die Verpflichtungsklage (vgl. hierzu u.a. das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1983 - BVerwG 3 C 56.80 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 129 = DVBl 1983, 850] mit weiteren Nachweisen).Es kann nicht mit dem Hinweis verneint werden, der Kläger könne seine vermeintlichen Rechte mit den ihm gegen den neuen Änderungsbescheid vom 24. Januar 1984 gegebenen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln verfolgen, so daß die im vorgenannten Urteil des Senats vom 24. Februar 1983 - BVerwG 3 C 56.80 - (…a.a.O.) für die Bejahung des Feststellungsinteresses im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO genannten drei Voraussetzungen (Rehabilitierungsinteresse, Schadensersatzinteresse und Interesse, der Wiederholung gleichartiger Verwaltungsentscheidungen vorzubeugen) nicht gegeben seien.
- BVerwG, 03.07.1961 - III C 339.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 3. Juli 1961 - BVerwG 3 C 339.58 - (BVerwGE 12, 303 [305]) entschieden, ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines nach Klageerhebung aufgehobenen Verwaltungsaktes sei auch dann gegeben, wenn dieser durch einen neuen Verwaltungsakt ersetzt worden ist, der die gleiche im Streit befindliche Belastung des Klägers enthält.
- BVerwG, 23.01.1975 - III C 70.73
Ausschlagung einer Erbschaft - Umfang eines Nichtantrittschadens - Schadensgebiet
Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
Das Urteil des Senats vom 4. März 1982 läßt keinen Zweifel daran daß Erben im Sinne des § 229 LAG diejenigen Personen sind, die nach bürgerlichem Recht Erben des unmittelbar Geschädigten sind, und daß zu diesem Personenkreis auch der anstelle eines gesetzlichen Erben durch Testament eingesetzte Erbe gehört (vgl. hierzu ferner Urteile vom 16. Februar 1967 - BVerwG 3 C 160.65 - [ZLA 1967, 165], vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - [BVerwGE 47, 311 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 4]). - BVerwG, 02.03.1967 - III C 10.66
Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
Das Urteil des Senats vom 4. März 1982 läßt keinen Zweifel daran daß Erben im Sinne des § 229 LAG diejenigen Personen sind, die nach bürgerlichem Recht Erben des unmittelbar Geschädigten sind, und daß zu diesem Personenkreis auch der anstelle eines gesetzlichen Erben durch Testament eingesetzte Erbe gehört (vgl. hierzu ferner Urteile vom 16. Februar 1967 - BVerwG 3 C 160.65 - [ZLA 1967, 165], vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - [BVerwGE 47, 311 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 4]). - BVerwG, 16.02.1967 - III C 160.65
Feststellung eines Kriegssachschadens an einem Grundstück - Antragsberechtigung …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 20.83
Das Urteil des Senats vom 4. März 1982 läßt keinen Zweifel daran daß Erben im Sinne des § 229 LAG diejenigen Personen sind, die nach bürgerlichem Recht Erben des unmittelbar Geschädigten sind, und daß zu diesem Personenkreis auch der anstelle eines gesetzlichen Erben durch Testament eingesetzte Erbe gehört (vgl. hierzu ferner Urteile vom 16. Februar 1967 - BVerwG 3 C 160.65 - [ZLA 1967, 165], vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - [BVerwGE 47, 311 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 4]).
- BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2019 - 6 S 325/17
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich eines historischen …
Rn. 34 Überträgt man die jüngste Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zum Entfallen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wegen Wiederholungsgefahr bei Verwirklichung dieser Gefahr durch Erlass eines entsprechenden neuen Bescheides, gegen den Rechtsschutz durch die Anfechtung des neuen Bescheides zu erlangen ist (vgl. hierzu nunmehr BVerwG, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 B 10.18 -, im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 06.09.1984 - 3 C 20.83 -, Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 20 und vom 02.11.2017 - 7 C 26.15 -, juris ), so ergibt sich ein Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin angesichts des Erlasses einer neuen, im Wesentlichen inhaltsgleichen Satzung der Antragsgegnerin am 28.02.2019 betreffend die auch hier verfahrensgegenständlichen anlassgebenden Veranstaltungen in den Jahren 2019 und 2020 nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr. - BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen …
Daher entfällt das Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr (im engeren Sinne) und der Betroffene ist auf die Rechtsschutzmöglichkeit der Anfechtung des neuen Verwaltungsakts zu verweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1984 - 3 C 20.83 - Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 20 S. 24 …und vom 2. November 2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18;… Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2019 - 6 S 357/17
Normenkontrolle einer Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen: …
Rn. 34 Überträgt man die jüngste Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zum Entfallen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wegen Wiederholungsgefahr bei Verwirklichung dieser Gefahr durch Erlass eines entsprechenden neuen Bescheides, gegen den Rechtsschutz durch die Anfechtung des neuen Bescheides zu erlangen ist (vgl. hierzu nunmehr BVerwG, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 B 10.18 -, im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 06.09.1984 - 3 C 20.83 -, Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 20 und vom 02.11.2017 - 7 C 26.15 -, juris ), so ergibt sich ein Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin angesichts des Erlasses neuer, - abgesehen vom begrenzteren räumlichen Geltungsbereich - im Wesentlichen inhaltsgleicher Satzungen der Antragsgegnerin am 28.02.2018 und 07.11.2018 betreffend die auch hier verfahrensgegenständlichen anlassgebenden Veranstaltungen in den Jahren 2018 und 2019, nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr. - VGH Hessen, 11.03.2021 - 23 C 3095/19
- VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1625
Normenkontrollantrag gegen eine außer Kraft getretene Verordnung über die …
Er bedarf der Feststellung auch nicht, weil die nunmehr erlassene Rechtsvorschrift angegriffen werden kann und muss, um die Rechte des von der Norm Betroffenen wahrzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 6.9.1984 - 3 C 20.83 - BeckRS 1984, 31268432;… U.v. 2.11.2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18;… B.v. 31.1.2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 9;… OLG LSA, U.v. 24.11.2010 - 3 L 91/10 - juris Rn. 23;… HessVGH, U.v. 11.3.2021 - 23 C 3095/19 - juris Rn. 31 jeweils zur Wiederholungsgefahr bei erledigtem Verwaltungsakt). - VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 18.497
Normenkontrollverfahren gegen jagdrechtliche Verordnung
Er bedarf der Feststellung auch nicht, weil die nunmehr erlassene Rechtsvorschrift angegriffen werden kann und muss, um die Rechte des von der Norm Betroffenen wahrzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 6.9.1984 - 3 C 20.83 - BeckRS 1984, 31268432;… U.v. 2.11.2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18;… B.v. 31.1.2019 - 8 B 10.18 - juris Rn. 9;… OLG LSA, U.v. 24.11.2010 - 3 L 91/10 - juris Rn. 23;… HessVGH, U.v. 11.3.2021 - 23 C 3095/19 - juris Rn. 31 jeweils zur Wiederholungsgefahr bei erledigtem Verwaltungsakt). - VG Cottbus, 09.11.2020 - 6 K 13/18 Daher entfällt bei Bestandskraft des endgültigen Bescheides grds. das Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr (im engeren Sinne) und der Betroffene ist auf die Rechtsschutzmöglichkeit der Anfechtung des neuen Verwaltungsakts zu verweisen (vgl. allg. BVerwG, Urt. vom 6. September 1984 - 3 C 20.83 -, Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 20 S. 24 …und vom 2. November 2017 - 7 C 26.15 -, juris Rn. 18;… Beschl. vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 -, juris, Rn. 9;… Beschl. vom 17. Dezember 2019, a.a.O. ausdrücklich für das Verhältnis zwischen Vorausleistungs- und endgültigem Heranziehungsbescheid;… Kluge, a.a.O.).
- BVerwG, 24.09.1985 - 3 C 63.84 Denn das vorliegende Verfahren ist mit dem vom erkennenden Senat im Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 20.83 - (Buchholz 427.6 § 12 Nr. 20) entschiedenen Fall nicht vergleichbar; dort handelte es sich um eine erledigte Anfechtungsklage gegen einen Änderungsbescheid, während hier ein nach wie vor unerledigtes Verpflichtungsbegehren des Klägers vorliegt, für dessen Ablehnung lediglich die Begründung ausgetauscht worden ist.
- BVerwG, 05.03.1985 - 3 C 1.84
Anspruch auf Lastenausgleich für Schäden an Wirtschaftsgütern in Jugoslawien - …
Denn im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. März 1982 - BVerwG 3 C 12.81 - (Buchholz 427.6 § 12 Nr. 13 = ZLA 1982, 176) und vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 20.83 - hätten das angefochtene Urteil auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts, die bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen nicht angegriffen worden sind, voraussichtlich bestätigt und die Revision zurückgewiesen werden müssen.
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