Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,115
BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60 (https://dejure.org/1962,115)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1962 - III C 203.60 (https://dejure.org/1962,115)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1962 - III C 203.60 (https://dejure.org/1962,115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden nach Kündigung und fruchtloser Vollstreckung durch das Bankinstitut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 307
  • NJW 1962, 830
  • MDR 1962, 505
  • WM 1962, 433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.01.1955 - V C 107.54

    Rechtsnatur der Bewilligung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60
    Es beruht nämlich darauf, daß ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger kraft der ihm zustehenden oder übertragenen Gewalt im Rahmen der Gesetze einen Anteil am Volkseinkommen, hier an dem besonderen, zur Entschädigung von Kriegsschäden gebildeten Ausgleichsfonds, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu einem bestimmten, im volkswirtschaftlichen, also öffentlichen Interesse liegenden Zweck, einem Geschädigten zuführt (vgl. dazu das Urteil des Bundes Verwaltungsgerichts vom 12. Januar 1955 - BVerwG V C 107.54 - [BVerwGE 1, 308]), mag bei der Auszahlung auch ein privates Kreditinstitut eingeschaltet werden, wie, es § 8 der Weisung über die Gewährung von Aufbaudarlehen für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (AGew-Weisung) in der Fassung vom 1. Dezember 1958 (Mtbl. BAA S. 502) vorsieht.

    Das schließt nicht aus, daß, wie die Auszahlung des Darlehens auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit, dem Bankinstitut erfolgte, das sich zu dieser Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben bereit erklärt hat, so sich innerhalb des zwischen der Bank und dem Darlehnsnehmer bestehenden Rechtsverhältnisses privatrechtliche Ansprüche ergeben können (vgl. hierzu das oben bereits angeführte Urteil vom 12. Januar 1955 - BVerwG V C 107.54 - ferner Beschluß vom 9. Juni 1959 - BVerwG IV B 200.58/IV C 342.58 - [DVBl. 1959 S. 665]).

  • BVerwG, 09.04.1959 - III C 244.57

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Rückzahlungspflichten aufgrund eines …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60
    Die damit gegebene Zweigleisigkeit des Rechtsweges hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. April 1959 - BVerwG III C 244.57 - (ZLA 1959 S. 296) aufgezeigt; sie widerspricht auch nicht der o.a., vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung in Anspruch genommenen Rechtsprechung, die sich mit der privatrechtlichen Seite des Darlehnsverhältnisses befaßt, eine öffentlich-rechtliche.
  • BVerwG, 09.06.1959 - IV B 200.58

    Ausgestaltung der Berechnung der Zinshöhe für ein Aufbaudarlehen i.S.d. …

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60
    Das schließt nicht aus, daß, wie die Auszahlung des Darlehens auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit, dem Bankinstitut erfolgte, das sich zu dieser Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben bereit erklärt hat, so sich innerhalb des zwischen der Bank und dem Darlehnsnehmer bestehenden Rechtsverhältnisses privatrechtliche Ansprüche ergeben können (vgl. hierzu das oben bereits angeführte Urteil vom 12. Januar 1955 - BVerwG V C 107.54 - ferner Beschluß vom 9. Juni 1959 - BVerwG IV B 200.58/IV C 342.58 - [DVBl. 1959 S. 665]).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch für Leistungsbescheid nach § 350a …

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350 a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 171 f. = IFLA 71, 41 = MDR 70, 704 = DVBl 70, 549 = ZLA 70, 149 = DÖV 70, 820 = MtBl BAA 71, 132 = Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 25; sowie Urteile vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307 , vom 31. Oktober 1962 - BVerwG 5 C 64.62 - und vom 14. August 1963 - BVerwG 5 C 236.62 - Buchholz 427.3, § 350 a LAG Nr. 7 und Nr. 10).

    Der im vorliegenden Fall durch den Bewilligungsbescheid gestaltete öffentlich-rechtliche Bereich (vgl. Urteil vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307, 311) war auf den Darlehensnehmer beschränkt.

    Die spätere Übernahme des notleidenden Darlehens durch den Ausgleichsfonds vermochte danach zwar gegenüber dem Darlehensnehmer das bereits ursprünglich bestehende öffentlich-rechtliche Verhältnis nach der beendeten Abwicklung durch das eingeschaltete Kreditinstitut wieder relevant werden zu lassen (vgl. Urteil des 3. Senats vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - BVerwGE 13, 307, 311).

  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61

    Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Saarland, 16.11.1970 - I R 84/69

    Auslegung eines Verwaltungshandeln als einseitig hoheitliche Maßnahme; …

    Er widerspricht der Aufteilung in einen öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheid und einen privat-rechtlichen Vertragsteil; er wendet sich insbesondere gegen das Urteil des BGH vom 7.11.1963 (NJW 1964, 196 [BGH 07.11.1963 - VII ZR 189/61] ), der die gesamte Abwicklung dem Privatrecht zuordne, während das BVerwG (Urteil vom 23.1.1962 in NJW 1962, 830 [BVerwG 23.01.1962 - BVerwG III C 203.60] ) den Rückforderungsanspruch dem öffentlichen Recht zuteile.

    Der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Grundsatz dahin zu folgen, daß bei der Begebung von Aufbaudarlehen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Bewilligungsakt und dem privatrechtlichen Darlehensvertrag zu unterscheiden ist (vgl. zur Rechtspr. im Bereich des Lastenausgleichsgesetzes - LAG -: BVerwG, Urteil vom 23.1.1962 in NJW 1962, 830 ff sowie die nicht entgegenstehende, weil einen Fall ohne Einschaltung eines Kreditinstitutes betreffende Entscheidung des BGH vom 7.11.1963 in NJW 1964, 196 ff [BGH 07.11.1963 - VII ZR 189/61] ).

    Der erkennende Senat stimmt demnach mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 23.1.1962 a.a.O.) insofern überein, als dem Darlehensgeber (Kreditinstitut) das Recht zuerkannt wird, bei Vorliegen eines der in Ziffer 11 lit. a-t des Darlehensvertrages aufgeführten Gründe den Darlehensbetrag sofort zurückzufordern und diesen Anspruch ggf. auf dem ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht