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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,708
BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73 (https://dejure.org/1974,708)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1974 - III C 22.73 (https://dejure.org/1974,708)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1974 - III C 22.73 (https://dejure.org/1974,708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anerkennung als Aussiedlerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.04.1962 - IV C 130.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73
    Im Urteil vom 18. April 1962 - BVerwG IV C 130.61 - (BVerwGE 14, 130 [BVerwG 18.04.1962 - IV C 130/61] = Buchholz 427.3 § 11 Nr. 31) wurde diese Rechtsprechung auf einen Fall ausgedehnt, in dem das spätere Aussiedlungsgebiet nicht identisch mit den ersten Vertreibungsgebiet war (1939 Umsiedlung von Wolhynien ins Wartheland, von dort 1945 Flucht ins spätere Bundesgebiet, 1947 versuchte Rückkehr nach Wolhynien, die jedoch in Schlesien steckenblieb, 1956 Aussiedlung ins Bundesgebiet).

    Der aus einem Staat des einheitlichen Vertreibungsgebiets vertriebene Deutsche kann danach auch Vermögensverluste in allen anderen Teilen dieses Gebiets als Vertreibungsschaden geltend machen (vgl. das oben angeführte Urteil vom 18. April 1962, a.a.O.;… Kühne-Wolff, a.a.O., § 12 LAG Anm. 2 a, zu 3; Anm. 16, Anm. 21 a).

  • BVerwG, 29.03.1962 - III C 126.61
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73
    Auch wenn - was hier nicht entscheidungsbedürftig ist und deshalb zugunsten der Klägerin unterstellt wird - dieser Status durch Rückkehr in das Vertreibungsgebiet nicht berührt wird (bejahend bei Rückkehr in dasselbe Vertreibungsgebiet: BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]; Urteil vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 339.60 - [RLA 162, 169]; Urteil vom 29. März 1962 - BVerwG III C 126.61 - vgl. auch Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, § 11 LAG Anm. 10 S. 53), müßte die Klägerin insoweit daran scheitern, daß der Geschädigte nach § 9 FG die Feststellung eines Vertreibungsschadens nur unter den Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG verlangen kann.

    Auch das Urteil vom 29. März 1962 - BVerwG III C 126.61 - (BVerwGE 14, 107 - ZLA 1962, 310), sprach unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung aus, wer in Bein Vertreibungsgebiet zurückgekehrt sei, sei nicht von Ansprüchen als Aussiedler ausgeschlossen, selbst wenn er bei der ersten Vertreibung seinen Wohnsitz bereits verloren gehabt habe.

  • BVerwG, 17.11.1961 - IV C 339.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73
    Auch wenn - was hier nicht entscheidungsbedürftig ist und deshalb zugunsten der Klägerin unterstellt wird - dieser Status durch Rückkehr in das Vertreibungsgebiet nicht berührt wird (bejahend bei Rückkehr in dasselbe Vertreibungsgebiet: BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]; Urteil vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 339.60 - [RLA 162, 169]; Urteil vom 29. März 1962 - BVerwG III C 126.61 - vgl. auch Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, § 11 LAG Anm. 10 S. 53), müßte die Klägerin insoweit daran scheitern, daß der Geschädigte nach § 9 FG die Feststellung eines Vertreibungsschadens nur unter den Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG verlangen kann.

    Gleichwohl entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 339.60 - (RLA 1962, 169), die Rückkehr in das verlassene Gebiet (1945 Flucht aus Oberschlesien nach Mitteldeutschland, Rückkehr nach Oberschlesien, 1958 Aussiedlung aus Oberschlesien in die Bundesrepublik Deutschland) lasse weder die Vertriebeneneigenschaft noch die lastenausgleichsrechtliche Berechtigung untergehen.

  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73
    Auch wenn - was hier nicht entscheidungsbedürftig ist und deshalb zugunsten der Klägerin unterstellt wird - dieser Status durch Rückkehr in das Vertreibungsgebiet nicht berührt wird (bejahend bei Rückkehr in dasselbe Vertreibungsgebiet: BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]; Urteil vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 339.60 - [RLA 162, 169]; Urteil vom 29. März 1962 - BVerwG III C 126.61 - vgl. auch Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, § 11 LAG Anm. 10 S. 53), müßte die Klägerin insoweit daran scheitern, daß der Geschädigte nach § 9 FG die Feststellung eines Vertreibungsschadens nur unter den Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG verlangen kann.
  • BVerwG, 26.02.1970 - III C 212.67
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73
    Es hätte, da es nach Feststellung der erforderlichen Tatsachen die Voraussetzungen für eine Schadensfeststellung bejaht hat, nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats die Beklagte zu einer Schadensfeststellung in bestimmter Höhe verurteilen müssen (u.a. Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 212.67 - [ZLA 1970, 138 = Buchholz 427.209 § 2 Nr. 3 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 29.01.1970 - III C 105.68

    Vertreibung und Verlust eines Unternehmens

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73
    Es kommt danach nicht mehr entscheidend darauf an, ob diese Vorschrift auf Fälle vorliegender Art überhaupt anwendbar ist (vgl. Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG III C 159.66 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 89 = ZLA 1968, 324]; Urteil vom 29. Januar 1970 - BVerwG III C 105.68 - hierin ist entschieden, daß "Aussiedlungsgebiete" nicht zum Ausland im Sinne des § 230 Abs. 1 Satz 4 LAG gehören).
  • BVerwG, 22.02.1968 - III C 159.66

    Stichtagsvoraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens an …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73
    Es kommt danach nicht mehr entscheidend darauf an, ob diese Vorschrift auf Fälle vorliegender Art überhaupt anwendbar ist (vgl. Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG III C 159.66 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 89 = ZLA 1968, 324]; Urteil vom 29. Januar 1970 - BVerwG III C 105.68 - hierin ist entschieden, daß "Aussiedlungsgebiete" nicht zum Ausland im Sinne des § 230 Abs. 1 Satz 4 LAG gehören).
  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von …

    Dieser Rechtsprechung lag der Gedanke zugrunde, daß der Ausschluß solcher Personen nicht gerechtfertigt wäre, die nach vollendeter Vertreibung versucht hatten, im Vertreibungsgebiet wieder Fuß zu fassen und so mitunter zwischen diesem Gebiet und dem Aufnahmeland (Deutschland) hin und her gewandert waren (vgl. BVerwGE 47, 209, 213 f).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 3 C 55.87

    Feststellung von Vertreibungsschäden nach dem Feststellungsgesetz (FG) - …

    Er geht durch nachträgliche Ereignisse, hier etwa durch Aufenthaltnahme in einem anderen Vertreibungsstaat, nicht wieder verloren (vgl. Urteile vom 17. November 1961 - BVerwG 4 C 339.60 - in RLA 62, 169, vom 29. März 1962 - BVerwG 3 C 126.61 - in BVerwGE 14, 107 = ZLA 62, 310, vom 18. April 1962 - BVerwG 4 C 130.61 - in BVerwGE 14, 130 [BVerwG 18.04.1962 - IV C 130/61] = Buchholz 427.3 § 11 Nr. 31, vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - in BVerwGE 47, 209/212 und vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - in Buchholz 412.3 § 1 Nr. 38 = IFLA 89, 8).

    Nach ihrem Wortlaut bezieht sich diese Ausschlußregelung jedoch lediglich auf Personen, die vor Kriegsende zu keinem Zeitpunkt in den in § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG genannten Ostblockstaaten ansässig waren und erstmals nach diesem Zeitpunkt in diesen Gebieten einen Wohnsitz genommen haben, ferner auf die sogenannten "Rückkehrer", die ihren Wohnsitz in diesen Gebieten bereits einmal durch Vertreibung verloren hatten und dann nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (31. März 1952) in die Gebiete der Aussiedlungsstaaten zurückgekehrt sind (vgl. Urteil vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - a.a.O. S. 214).

    Soweit es sich um die Gruppe der Geschädigten handelt, die erstmalig nach dem 8. Mai 1945 dort ihren Wohnsitz genommen haben - dazu gehören nicht die stets "in diesen Gebieten" ansässig gewesenen Personen -, hat das 16. ÄndG LAG dagegen keine materielle Änderung gebracht (vgl. auch Urteil vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - a.a.O. S. 214).

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene

    Denn dadurch ist klargestellt, daß ein Vertriebener nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BVFG durch Rückkehr in sein Vertreibungsgebiet einerseits den Vertriebenenstatus verliert, andererseits jedoch am Zeiterfordernis des 8. Mai 1945 nicht scheitern soll (vgl. Urteil vom 21. November 1974 - BVerwG III C 22.73 - [Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 44]).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86

    Aussiedler - Volksdeutscher - Vertreibungsmaßnahmen - Spätfolgen - Widerlegung - …

    Hierfür läßt sich angesichts des nicht eindeutigen Wortlauts des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG (vgl. Urteil vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - BVerwGE 47, 209, 214) in der Tat anführen, daß die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG angeführten Gebiete solche sind, in denen gegen die Volksdeutsche Bevölkerung gerichtete allgemeine Vertreibungsmaßnahmen stattgefunden haben, und daher für alle diese Gebiete in gleicher Weise die grundsätzliche Annahme des Gesetzes zutrifft, daß die dort zurückgebliebene deutsche Bevölkerungsgruppe in ihrer Gesamtheit den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen unterliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1991 - 6 S 546/91

    Vertriebenenrecht: Ausnahme vom Ausschlußtatbestand des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3

    In solchen Fällen ist eine Rückkehr ins "engere" Vertreibungsgebiet auch für die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes zum Ausschlußtatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG nicht zu verlangen (vgl. auch BVerwGE 47, 209, 213; 14, 130 ff.).
  • BVerwG, 18.05.1992 - 9 B 320.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Da die Beschwerde lediglich auf die vorstehende, nicht durchgreifende Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützt wird und das Revisionsgericht - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen - lediglich den geltend gemachten Revisionszulassungsgrund im Beschwerdeverfahren prüfen darf, kann dahinstehen, ob die Revision bei einer Rüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 VwGO im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1959 - BVerwG 4 C 47.58 - (BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58] ), vom 29. März 1962 - BVerwG 3 C 126.61 - (BVerwGE 14, 107), vom 18. April 1962 - BVerwG 4 C 130.61 - (BVerwGE 14, 130 [BVerwG 18.04.1962 - IV C 130/61] ), vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - (BVerwGE 47, 209) und vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - (BVerwGE 55, 40) hätte zugelassen werden können.
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