Rechtsprechung
| BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 23.98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 § 7 Abs. 1; ; TreuhG/2. DVO; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 4
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG - Feststellung der Unwirksamkeit - Erwerb - Unwirksamkeit - Verfügungsbefugnis - Grundstückskauf - Grundstücksveräußerung - Beitritt der DDR - Schwebender Grundstückskauf - Gestreckter Erwerbstatbestand - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.03.1998 - 1 A 515.94
- BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 23.98
Papierfundstellen
- NJ 1999, 662
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 35.97
Klagebefugnis; Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis; Anwartschaftsrecht, …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 23.98
Sachenrecht">233 § 7 Abs. 1 EGBGB vollendungsfähig sein können (Fortführung des Urteils vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97).Wie der Senat mit Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97 (ZOV 1999, 217) entschieden hat, kann auf dieser Grundlage auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden.
Wie der Senat in seinem Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97 - (…a.a.O.) entschieden hat, kann gleichwohl unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrags trotz normativ oder beitrittsbedingt (einigungsvertraglich) entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers in bestimmten Fällen die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht oder ihm gegenüber verteidigt werden.
Sachenrecht">233 § 7 Abs. 1 Satz 1 EGBGB die Vollendung des Erwerbs nach den am Tage vor dem Wirksamwerden des Beitritts geltenden Rechtsvorschriften richten kann und anders als im Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97 (…a.a.O.) der Frage nicht nachgegangen werden muß, ob auch solche Grundstückskäufe vollendungsfähig sind, die durch einen nach dem Beitritt der DDR erfolgten Eingang des Antrags beim Grundbuchamt gekennzeichnet sind.
Sachenrecht">233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB eingreift, wie der Senat im Blick auf das sogenannte Stasi-Vermögen, welches seit dem 1. Oktober 1990 nach der 4. DVO/TreuhG der Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt unterlag, mit Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97 (…a.a.O.) entschieden hat.
Die Unwirksamkeit des auf der Grundlage des Kaufvertrags vom 5. Juni 1990 erfolgten Erwerbs des Vermögensgegenstands könnte freilich angenommen werden, wenn ihm unlautere Machenschaften zugrunde lagen (vgl. auch insoweit das Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97 a.a.O.) oder ein sonstiger, das gesamte Rechtsgeschäft erfassender Unwirksamkeits- oder Nichtigkeitsgrund (etwa im Sinne des § 68 ZGB) vorgelegen hat (…vgl. insoweit als denkbare Anknüpfungspunkte die Erwägungen im Urteil des BGH vom 27. November 1998 V ZR 68/98 a.a.O.; ferner OLG Naumburg, Beschluß vom 13. März 1996 5 W 89/95 VIZ 1996, 536 ff.).
- BGH, 27.11.1998 - V ZR 68/98
Wirksamkeit eines NVA-Grundstückskaufvertrags
Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 23.98
Er sieht sich in seiner Ansicht, wie im Urteil vom 17. Juni 1999 BVerwG 3 C 38.98 für Gebäudekäufe im einzelnen dargelegt ist, durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 1998 V ZR 68/98 (ZOV 1999, 121) bestätigt.Die Unwirksamkeit des auf der Grundlage des Kaufvertrags vom 5. Juni 1990 erfolgten Erwerbs des Vermögensgegenstands könnte freilich angenommen werden, wenn ihm unlautere Machenschaften zugrunde lagen (…vgl. auch insoweit das Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97 a.a.O.) oder ein sonstiger, das gesamte Rechtsgeschäft erfassender Unwirksamkeits- oder Nichtigkeitsgrund (etwa im Sinne des § 68 ZGB) vorgelegen hat (vgl. insoweit als denkbare Anknüpfungspunkte die Erwägungen im Urteil des BGH vom 27. November 1998 V ZR 68/98 a.a.O.; ferner OLG Naumburg, Beschluß vom 13. März 1996 5 W 89/95 VIZ 1996, 536 ff.).
- BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 38.98
Unwirksamkeit (eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG); Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 23.98
Die Vorschriften der 2. DVO/TreuhG erfassen auch solche Vermögensgegenstände und unterstellen sie ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 30. August 1990 der alleinigen Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt, die bereits in diesem Zeitpunkt durch den bisherigen Rechtsträger ausgesondert waren, ohne endgültig anderen Zwecken zugeführt worden zu sein (wie Urteil vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 38.98).Er sieht sich in seiner Ansicht, wie im Urteil vom 17. Juni 1999 BVerwG 3 C 38.98 für Gebäudekäufe im einzelnen dargelegt ist, durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 1998 V ZR 68/98 (ZOV 1999, 121) bestätigt.
- OLG Naumburg, 13.03.1996 - 5 W 89/95
Verfügungsbefugnis bei Militärvermögen
Auszug aus BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 23.98
Die Unwirksamkeit des auf der Grundlage des Kaufvertrags vom 5. Juni 1990 erfolgten Erwerbs des Vermögensgegenstands könnte freilich angenommen werden, wenn ihm unlautere Machenschaften zugrunde lagen (…vgl. auch insoweit das Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97 a.a.O.) oder ein sonstiger, das gesamte Rechtsgeschäft erfassender Unwirksamkeits- oder Nichtigkeitsgrund (etwa im Sinne des § 68 ZGB) vorgelegen hat (…vgl. insoweit als denkbare Anknüpfungspunkte die Erwägungen im Urteil des BGH vom 27. November 1998 V ZR 68/98 a.a.O.; ferner OLG Naumburg, Beschluß vom 13. März 1996 5 W 89/95 VIZ 1996, 536 ff.).
- BVerwG, 16.03.2000 - 3 C 15.99
Legendiertes MfS-Vermögen; Wirksamkeit des Erwerbs von legendiertem MfS-Vermögen …
Zuletzt mit Urteil vom 17. Juni 1999 (BVerwG 3 C 23.98 - UA S. 5 m.w.N.) hat der erkennende Senat entschieden, daß auf dieser Grundlage auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR durch notariellen Kaufvertrag eingeleiteten, aber erst nach diesem Zeitpunkt durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Grundstückserwerbs festgestellt werden kann. - VG Göttingen, 10.04.2008 - 2 A 7/08
Übergang einer Referenzmenge bei Pachtlandrückgabe
Das Bundesverwaltungsgericht hat zum Referenzmengenübergang unter der Geltung der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 590/85 des Rates vom 26. Februar 1985 sowie der Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 und der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 der Kommission vom 3. Juni 1988, die im Zeitpunkt der Pachtlandrückgabe noch anzuwenden waren, in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die auf die Pachtfläche entfallende Referenzmenge auch dann auf den Verpächter übergeht, wenn dieser nicht Milch erzeugt und die Pachtflächen auch nicht wieder an einen Milcherzeuger verpachtet hat (…Urt. v. 15.11.1990 - BVerwG 3 C 42.88 - BVerwGE 87, 94, 97 ff; v. 19.3.1992 - BVerwG 3 C 58.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 54 und vom 7.9.1992 - BVerwG 3 C 23.98 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 60).
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