Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1967 - III C 28.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer Darlehensverbindlichkeit in Rahmen der Feststellung des Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Darlehensschuld als langfristige Verbindlichkeit - Begriff der langfristigen Verbindlichkeit - Berechnung des Schadens an Grundvermögen - Minderung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 10.12.1964 - 75 - III/64
- BVerwG, 06.07.1967 - III C 28.65
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 26.01.2018 - 8 B 2.17
Höhe der Entschädigung für bebautes Grundstück; Umfang des Ersatzeinheitswertes
"Langfristige Verbindlichkeiten" im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 1 FeststellungsG sind Verbindlichkeiten, die bei Begründung des Schuldverhältnisses auf eine lange Laufzeit hinzielten, sodass der Schuldner für lange Zeit den sicheren Genuss fremder Leistungen haben sollte, und bei denen sich die Langfristigkeit bis zum Schädigungszeitpunkt nicht geändert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1967 - 3 C 28.65 - Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 36 S. 94;… hierauf verweisend Beschluss vom 23. Dezember 1987 - 3 CB 20.86 - juris Rn. 4).Es ist höchstrichterlich bereits geklärt, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne des insoweit mit § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG gleich lautenden § 12 Abs. 3 Satz 1 FeststellungsG zu bejahen ist, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurückzuführen ist, die - wie hier bei der ursprünglichen Begründung des Darlehens - das Grundstück betreffen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1967 - 3 C 28.65 - Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 36 S. 94).
- BVerwG, 23.12.1987 - 3 CB 20.86
Zur Langfristigkeit einer dinglich gesicherten Forderung - Zum …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in den im angefochtenen Urteil genannten Entscheidungen vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 28.65 - (ZLA 1967, 313 = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 36) und vom 19. Mai 1967 - BVerwG 3 C 14.66 - (BVerwGE 27, 94 = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 35) dargelegt, wann von einer langfristigen Verbindlichkeit im jeweils gegebenen Einzelfall auszugehen ist.Eine Zulassung der Revision wegen der behaupteten Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 28.65 - (…a.a.O.) und vom 19. Mai 1967 - BVerwG 3 C 14.66 - (…a.a.O.) kommt nicht in Betracht.
- BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 17.10
Ausgleichsleistung; Bemessungsgrundlage; landwirtschaftlicher Betrieb; …
Auch bei der umstrittenen Forderung der Ehefrau des Gutsbesitzers in Höhe von 47 768, 25 RM handelte es sich nach den bindenden tatrichterlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts nicht um eine stille Einlage, sondern um eine betriebsbezogene Verbindlichkeit, die - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits zu § 12 des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz - FG) entschieden hat (vgl. Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 28.65 - Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 36 S. 94 f.) - auch als langfristige Verbindlichkeit angesehen werden konnte. - BVerwG, 17.10.1972 - III C 67.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.10.1969 - V B 164.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Nach dem Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 28.65 - ist eine langfristige Verbindlichkeit auf eine längere Laufzeit gerichtet; es genügt nicht, daß die Verbindlichkeit längere Zeit ungetilgt blieb.
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