Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.2002 - 3 C 3.01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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MGV (a. F.): § 7 Abs. 2, 4 und 5; VO (EWG) Nr. 3950/92: Art. 7 Abs. 1
Referenzmengenübergang bei Pachtende; Aufgabe der Milcherzeugung; Freisetzung der Referenzmenge; Milchaufgabevergütung; Flächenbindung. - Judicialis
MGV (a.F.)/ § 7 Abs. 2; ; MGV (a.F.)/ § 7 Abs. 4; ; MGV (a.F.)/ § 7 Abs. 5; ; VO (EWG) Nr. 3950/92/ Art. 7 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Referenzmengenübergang bei Pachtende - Aufgabe der Milcherzeugung - Freisetzung der Referenzmenge - Milchaufgabevergütung - Flächenbindung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Referenzmengenübergang bei Pachtende; Aufgabe der Milcherzeugung; Freisetzung der Referenzmenge; Milchaufgabevergütung; Flächenbindung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 22.01.1998 - 6 A 1687/96
- OVG Niedersachsen, 30.10.2000 - 3 L 1904/98
- BVerwG, 30.01.2002 - 3 C 3.01
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 852
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96
Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 3 C 3.01
So wie letztere sich unterschiedslos auf die Eigentums- und Pachtflächen des klägerischen Betriebs erstreckt hatte, so verteilte sich die nach der Freisetzung verbliebene Restmenge wegen des Prinzips der Flächenakzessorietät und nach Maßgabe des vom Senat entwickelten Begriffs der "dynamischen Milcherzeugungsfläche" gleichmäßig auf sämtliche vom Pächter bewirtschafteten Milcherzeugungsflächen (vgl. Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 33.96 - BVerwGE 105, 354, 359; Buchholz 451.513 Nr. 4 S. 31). - BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94
Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 3 C 3.01
Mit der Einwilligung in die Antragstellung des Pächters verzichtet der Verpächter indirekt auf die Referenzmenge, die der Pachtfläche zugeordnet ist und im Falle der Rückgabe auf ihn übergehen würde (vgl. Urteil vom 23. Mai 1996 - BVerwG 3 C 13.94 - Buchholz 451.513 Nr. 1 S. 11). - BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 50.96
Referenzmengenübergang; vorherige Einstellung der Milcherzeugung; Quotenleasing; …
Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 3 C 3.01
Die Berufung der Revision auf das Urteil des Senats vom 22. Januar 1998 (BVerwG 3 C 50.96 - Buchholz 451.512 Nr. 129) geht fehl. - BVerwG, 17.03.1999 - 3 B 34.99
Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 3 C 3.01
War somit im Jahre 1990 von einer Unabdingbarkeit des normativ erfolgenden Referenzmengenübergangs auszugehen, so ist eine hierzu im Gegensatz stehende Vereinbarung selbst dann als unwirksam anzusehen, wenn eine später ergangene Norm solche Vereinbarungen für die Zukunft zugelassen haben sollte (vgl. Beschluss vom 17. März 1999 - BVerwG 3 B 34.99 - Buchholz 451.512 Nr. 132).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 143/98
Klage eines Landwirts (Milcherzeuger) gegen eine den Beigeladenen nach der …
Der deutsche Verordnungsgeber hat sich - abgesehen von der hier nicht einschlägigen Sonderregelung des § 7 Abs. 5 MGV - für die erste Alternative entschieden (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.2002 - 3 C 3/01 -, RdL 2002, 133).So wie im Falle einer Freisetzung von Teilen der einem Betrieb zugeordneten Referenzmenge nach den Bestimmungen der Milchaufgabevergütungsverordnung die Rest-Referenzmenge eo ipso an die Stelle der früheren Referenzmenge tritt und sich gleichmäßig auf die Milcherzeugungsfläche des Erzeugers verteilt (BVerwG, Urt. v. 30.01.2002, a.a.O., S. 134), also gleichsam eine "Verdünnung" stattfindet, hat die Rückgabe von zugepachteten, zur Milcherzeugung genutzten Flächen ohne Referenzmengenübergang zur Folge, dass die beim Pächter vollständig verbleibende Referenzmenge seinen nunmehr genutzten Milcherzeugungsflächen zugeordnet wird.
- BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02
Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz; …
Nr. 72 ; vom 22. Januar 1998 - BVerwG 3 C 50.96 - BVerwGE 106, 134 ; vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 19.00 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 136 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 3 C 3.01 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 137). - VG Stade, 18.06.2003 - 6 A 1053/01
Altpachtvertrag; Anlieferungs-Referenzmenge; Bestandsergänzung; Einzelstaatliche …
Der deutsche Verordnungsgeber hat sich im Geltungsbereich der hier nach § 12 Abs. 2 ZAV noch anwendbaren MGV dem Grunde nach für die 1. Alternative entschieden (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 3 C 3.01 -, DVBl. 2002, 852).Demgegenüber wird im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2002 (- 3 C 3.01 -, a.a.O.) als Rechtsgrundlage für den.
"[...] So wie im Falle einer Freisetzung von Teilen der einem Betrieb zugeordneten Referenzmenge nach den Bestimmungen der Milchaufgabevergütungsverordnung die Restreferenzmenge eo ipso an die Stelle der früheren Referenzmenge tritt und sich gleichmäßig auf die Milcherzeugungsfläche des Erzeugers verteilt (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 3 C 3.01 -, RdL 2002, 133, 134), also gleichsam eine "Verdünnung" stattfindet, hat die Rückgabe von zugepachteten zur Milcherzeugung genutzten Flächen ohne Referenzmengenübergang zur Folge, dass die beim Pächter vollständig verbleibende Referenzmenge seinen nunmehr genutzten Milcherzeugungsflächen zugeordnet wird.
- OVG Niedersachsen, 15.09.2011 - 10 ME 117/11
Umfang der Möglichkeiten und Modalitäten der Übertragung von Milchreferenzmengen …
Insoweit war nach den Vorschriften der MGV von einer Unabdingbarkeit des normativ erfolgenden Referenzmengenübergangs auszugehen, so dass eine hierzu im Gegensatz stehende Vereinbarung selbst dann als unwirksam anzusehen war, wenn eine später ergangene Norm solche Vereinbarungen für die Zukunft zugelassen haben sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - BVerwG 3 C 3.01 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 137).Dass nach § 51 Abs. 3 Satz 3 MilchAbgV in der seit dem 1. April 2007 geltenden Fassung unter bestimmten Voraussetzungen ein Übernahmerecht des Unterpächters eröffnet wurde, führt vor dem Hintergrund der o.a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Januar 2002, a.a.O.) nicht zur nachträglichen Zulässigkeit der vorgenannten Vereinbarung.
Bei Rückgabe der Pachtflächen erfolgt hiernach der Übergang der bescheinigten Referenzmenge von Gesetzes wegen unmittelbar, ohne dass es einer behördlichen Maßnahme oder der Mitwirkung der Beteiligten bedurfte (normativer Übergang von Referenzmengen - vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002, a.a.O., Beschluss vom 7. Februar 1992 - BVerwG 3 B 5.92 -, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 49; Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 47.88 -, BVerwGE 84, 140 [144];… Düsing, Milchquoten-Ratgeber - 5. Aufl. 1997 -, S. 90).
- VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 1261/03
Pflicht eines Milcherzeugers zum Nachweis des Übergangs der …
Der deutsche Verordnungsgeber hat sich im Geltungsbereich der hier nach § 12 Abs. 2 ZAV noch anwendbaren MGV dem Grunde nach für die 1. Alternative entschieden (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 3 C 3.01 -, DVBl. 2002, 852). - VG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 A 3834/03
Bescheinigung des Übergangs einer Referenzmenge infolge der Rückgabe von …
Der deutsche Verordnungsgeber hat sich im Geltungsbereich der hier nach § 12 Abs. 2 ZAV noch anwendbaren MGV dem Grunde nach für die erste Alternative entschieden (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 3 C 3.01 -, DVBl. 2002, 852). - VG Münster, 24.11.2003 - 9 K 2625/01
Anspruch auf eine Bescheinigung für ein höheren Referenzmengenübergangs; …
Rn. 19 - vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1989 - 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140 ff.; zum normativ erfolgenden Referenzmengenübergang vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 3 C 3.01 -, DVBl. 2002, 852 f. -.
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